Mietannahmen bei Krankengeld

Hallo Leute , bin durch den krebs Momentan krankgeschrieben.habe aber seit diesen Monat durch Untervermietung mietannahmen in Höhe von 150 Euro …muss ich es der Krankenkasse melden? Wird mir dieses abgezogen? Ich muss ja am Ende des Jahres dieses doch auch versteuern…

Hallo
tut mir leid da kann ich dir nicht helfen
Aber die Antwort würde mich auch interessieren.
Könntest du sie mir an mein >E-Mail schicken
Mfg
Erich

Hallo
hab meine E-Mail vergessen
[email protected]
mfg
Erich

Hallo,
die Mieteinnahmen mindern nicht den Krankengeldanspruch, da sie nicht (mit) Berechnungsgrundlage für das Krankengeld waren; Das Krankengeld wird als Ersatz für das entgangene Entgelt gezahlt, also i.d.R. der letzte abgerechnete Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit

Mieteinnahmen sind Einkünfte, die der Krankenkasse grundsätzlich anzugeben sind, da diese für die Beitragsberechnung herangezogen werden.