Mietaufhebungsvertrag ausreichend?

Hallo, folgende Situation wurde noch nicht behandelt. Beim Verkauf eines Mietshauses an einzelne Wohnungseigentümer (Aufteilung in Eigentumswohnungen) gilt eine gesetzliche Kündigungssperrfrist von mind. 3 Jahren. Ein potenzieller Käufer beabsichtigt die Eigennutzung und schließt noch vor dem Abschluss eines Kaufvertrags mit der aktuellen Mietpartei eine schriftliche Vereinbarung ab, ähnlich einem Mietaufhebungsvertrag. Ist diese rechtskräftig und kann einem neuen Besitzer helfen, falls die aktuelle Mietpartei zum vereinbarten Termin die Wohnung nicht räumen will/kann?
Danke für die Tipps!

Hallo!

Der potenzielle Käufer schließt also mit dem Noch-Mieter einen Mietaufhebungsvertrag ab, über eine Wohnung, die Ihm nicht gehört?
Das halte ich rechtlich für äußerst bedenklich! Meiner Meinung nach hat soetwas überhaupt keinen rechtl. Bestand. Der pot. Käufer sollte lieber erst mal die Wohnung kaufen und dann versuchen einen Aufhebungsvertrag durchzuboxen.

Andreas

Ein Vertrag, durch den ein bestehender Mietvertrag aufgehoben wird, kann rechtswirksam zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen werden.

Ist bei Abschluss des Aufhebungsvertrags der eine Vertragsbeteiligte der Mieter, der andere Vertragsbeteiligte noch nicht der Vermieter, so kann es sich um einen so genannten aufschiebend bedingten Vertrag handeln, der wirksam wird, wenn die aufschiebende Bedingung eintritt.

Die aufschiebende Bedingung kann darin bestehen, dass der Vertragsbeteiligte, der noch nicht der Vermieter ist, im Wege der Rechtsnachfolge an die Stelle des derzeitigen Vermieters tritt. Durch den Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung tritt der Erwerber der Eigentumswohnung in die Rechtsstellung des früheren Eigentümers ein (Kauf bricht nicht Miete), er wird also der Vermieter.

Ob der abgeschlossene Vertrag so zu verstehen ist, hängt letztlich von seinem Inhalt und von dem aus den vertraglichen Vereinbarungen erkennbaren Willen der Vertragschließenden ab.

Hallo,

meine volle Zustimmung. Gut erklärt.

Gruss Günter

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