Hallo, wir haben vor einigen Jahren eine Wohnung gekauft (großteils finanziert) und an unsere Tochter für 70% der ortsüblichen Miete vermietet. Der Kauf und die Mieteinnamen sind beim FA entsprechend gemeldet, Abrecheibung Zinsen usw können wir absetzen, die Miete versteuern wir. Nun ist meine Tochter arbeitslos und kann die Miete nicht zahlen. Kann ich beim FA das entsprechend angeben? wie ist hier die Rechtslage? einen Fremden würde ich versuchen raus zu klagen, bei der Tochter will ich das natürlich nicht. Aber geld versteuern, das ich nicht bekomme will ich auch nicht.
Hallo,
Einnahmen, die du nicht hast, musst du auch nicht versteuern.
Kann das FA dich zwingen, deine Tochter rauszuschmeißen?
Ich denke: Nein, denn als Vater bist du gegenüber der Tochter unterhaltspflichtig nach §1601 BGB.
Wenn die Tochter also tatsächlich außer Stande ist, selber für den Unterhalt zu sorgen, MUSST du helfen.
Und das läuft dann gegenüber dem FA als „außergewöhnliche Belastung“.
Laufen in diesem Falle die negativen Einkünfte aus Vermietung weiter oder wird das FA diese nicht anerkennen?
Das kommt darauf an, wie lange der Zustand anhält. Irgendwann wird das FA anzweifeln, daß da noch eine ernsthafte Absicht besteht, Mieteinkünfte zu erzielen und das ist dann auch das Ende der negativen Einkünfte.
Gruß
C.
Ich stolper darüber, dass Deine Tochter „die Miete“ nicht zahlen kann, weil sie arbeitslos ist. Sie erhält doch vermutlich Transferleistungen, in denen auch ein bestimmter Anteil für die Unterkunft enthalten ist. Auch wenn das für Eltern hart ist: den sollte sie schon für die Miete an Euch einsetzen. Ich würde mal konsequent mit der Tochter deren Einnahmen durchforsten. Einfach klar Schiff machen.
LG
Amokoma1
Nein, lt dem SB bei dem AA hat sie kein Anrecht auf Wohngeld, da die Wohnung uns gehört.
Das ist m.E. nach nicht wichtig wem die Wohnung gehört. Tochter hat einen regulären Mietvertrag und damit hat sie , bei entsprechendem Einkommen, Anspruch auf Wohngeld.
Wohngeld ist nicht die Übernahme der Miete bei ALG II !
Bei ALG II könnte das anders sein, da wird wohl die Miete im Eigentum der Eltern nicht getragen.
Ich glaube auch nicht, dass es eine Rolle spielt, wem die Wohnung gehört, solange sie nicht ihr selber gehört.
Sicher ist aber, dass man kein Wohngeld bekommt, wenn man keinen Antrag stellt.
Hallo nochmal.
aktueller Stand:
- beim Bafög keinen Wohn-Anteil, da die Wohnung den Eltern gehört (Trotz Mietvertrag, der sogar schon > 3 Jahre läuft!)
- bein AA kein Wohngeld, da Bafög genemigt wird.
Kennt sich jemand aus und kann datzu was sagen?
Danke!