Mietberechnung bei Wohngemeinschaft mit eigener Tochter in einer eigenen Wohnung,

Halllo *all
eine Tochter wohnt in einer Wohnung, die den Eltern gehört. sie zahlt 70 % der ortsüblichen Miete.
Nun beginnt Sie ein Studium und die Eltern vermieten ein Zimmer (+ halbe Küche / Bad) an eine Fremde.
Wie ist das Steuerlich / die Miete zu betrachten.
QM vom vermieteten Zimmer + 1/2 Küche + 1/2 Bad + 1/2 Flur mal ortsübliche Miete für die Fremde
QM vom anderen Zimmer + 1/2 Küche + 1/2 Bad + 1/2 Flur + Keller * 70% der ortsüblichen Miete für die Tochter?
Wie gibt man das vernünftig beim Finanzamt an?
Oder bin ich zu kompliziert?

In der Anlage V steht nirgendwo was von halben Küchen oder halben Bädern, so Zeugs muss man da nicht angeben. Bloß die Einnahmen aus Miiete und die aus Nebenkosten, und dann noch, in welcher Etage das alles stattfindet.

Einnahmen aus Vermietung sind die tatsächlich eingenommenen Mieten.

Schöne Grüße

MM