Hallo Christian,
ich las Deine Stellungnahme zur Bürgschaftsurkunde und dass sie nicht der Bank im Original vorgelegt werden muß (Briefverkehr).
In meinem Fall verlangt die Bank trotz 300 km Entfernung (Hallbaum Bank) das Original per Post,um zu prüfen, „um den auszuzahlenden Teilbetrag einzutragen“ und dann zurück zu geben. Keine Zeitangabe zum Rückgabevorgang.
Mir fehlt da das Vertrauen.
Was meinst Du?
Gruß JB