Das Berliner Mietgesetz wurde vom BVerfG iim Nov. 2021 in vollem Umfang verworfen. Ebenso der Mietspiegel 2021 als nicht qualifiziert erkannt.
Es gilt immer noch das BGB, wonach eine Mieterhöhung um bis zu 20% zulässig ist, in bestimmten Fällen die Gemeinde aber 15% bestimmen kann.
Was gilt aktuell in Berlin?
15% da angespannter Wohnungsmarkt.