Wenn man für einen Vermieter z.B. wegen einer Reparatur in Vorkasse gegangen ist, dieser sich aber weigert den Betrag zu erstatten, darf man dann die Miete entsprechend kürzen?
Danke T
Wenn man für einen Vermieter z.B. wegen einer Reparatur in Vorkasse gegangen ist, dieser sich aber weigert den Betrag zu erstatten, darf man dann die Miete entsprechend kürzen?
Danke T
Das ist ein guter Weg um aus ein wenig Ärger eine Menge Ärger zu machen.
Wenn der Vermieter die Kosten nicht übernimmt, klingt es für mich danach, dass das nicht abgestimmt war.
Gruß,
Steve
Beim Einbehalt geht es nur um die Summe die er Schuldet. Abgestimmt… Hmmm, er war im Urlaub und meinte Ich soll mich drum Kümmern. Und ohne Anzahlung wollte keine Firma kommen.
Wenn dies rechtlich Einwandfrei lief sicherlich. Die frage ist nur, war dies wirklich so richtig was geschehen ist?
Wenn du dein Betrag einbehält muss der Vermieter seinen Anspruch rechtlich begründen. Wenn er dies kann ist es für dich recht teuer. Wenn du Zahlst und willst deinen Anspruch geltend machen ist das ganze genau umgekehrt.
Das wäre ein Freibrief für dich.
Ich hätte dem Vermieter aber zumindest die Höhe der Anzahlung genannt, bzw. den Kostenvoranschlag.
Zumal du ja wohl in telefonischem Kontakt mit ihm standest.
Um welchen Betrag geht es denn?
Und war es eine unaufschiebbare Reparatur?
Wenn er gesagt hat Du sollst dich kümmern was bedeutet das denn ?
heißt das "Rufe Du einen an der den Mangel behebt, ich zahle dann " oder bedeutet es „Du als Mieter kümmere dich selbst drum, ist nicht meine Sache, ich hab damit nix zu tun“ ?
Wenn der Vermieter gesagt hat "Bin im Urlaub kann mit nicht drum kümmern, rufen Sie den Handwerker an und lassen es reparieren. Ich zahle es dann schon " dann wäre es klar.
Und wenn der Vorkasse verlangt, dann muss der Vermieter das zahlen.
Schreibe ihm einen netten Brief, bitte um Bezahlung des ausgelegten Geldes. Kündige an, sollte das Geld nicht innerhalb einer Frist ( z.B. 2 Wochen bezahlt werden ziehst Du du die Summe von der Miete ab und verrechnest es damit.
Aber wenn der sich nun weigert, muss doch was anderes gelaufen sein. Dann war er vielleicht gar nicht verpflichtet es zu reparieren, er meinte vielleicht „Nicht meine Sache, kümmere dich selbst wenn es dich stört“
Sag doch mal um was es ging, dann könnte man ja vielleicht schon abschätzen, ob das eine Sache war die eilt und die auf jeden Fall der Vermieter übernehmen müsste.
MfG
duck313
Die Heizung war Defekt, kein Warmwasser usw. Hab Ihn Angerufen und er sagte: Kümmern Sie sich bitte darum das es Rep. wird, er würde die Kosten selbstverständlich Übernehmen. Ich musste daraufhin 100€ als Vorkasse Bezahlen damit es gemacht wird. Diese 100€ rückt er nicht raus während er den Rest an die Firma schon Bezahlt hat.
Mahne den offenen Betrag an, kündige die Aufrechnung (so heißt das Abziehen) an.
„Sehr geehrter Herr Vermieter,
wie Sie sich sicher erinnern, musste ich für die Warmwasser-Reparatur 100€ Vorkasse bezahlen.
Den Beleg habe ich als Kopie nochmal beigelegt. Sie können mir den Betrag gerne innerhalb der nächsten Woche überweisen (IBAN xxx) - ansonsten würde ich die 100€ einfach bei der nächsten Mietzahlung einbehalten, das wäre ja dann auch einfacher für Sie.“
noch den Hinweis, achte darauf, dass bei der nächsten Nebenkosten Abrechnung nciht zufällig 100 € weniger in der Vorauszahlung erscheinen.
Nur eine kurze Zwischenfrage: Für diese 100€ hast du auch einen richtigen Beleg?