Während des laufenden Wohngeldbezuges wurde die Miete angehoben. Antragsteller bekommt aber nicht mehr WG. „Erst bei Antragsverlängerung (in mehreren Monaten) wird die neue Miete berücksichtigt“ kam eine Nachricht vom Amt.
Ist das die Norm (Antragsteller muss jede Veränderung mitteilen) und was heisst das für die Zukunft?
Jetzt im Januar sollte der Nachfolgeantrag gestellt werden. Im März '19 erhöht sich die Miete noch einmal und zwar diesmal um 80% wegen Renovierung und Sanierung des Hauses.
Ist es ratsam die ersten beiden Monate verstreichen zu lassen und den Nachfolgenantrag erst im März mit der erhöhten Miete zu stellen?
Danke allen
für hilfreiche Antworten
Biggs
Sprich mit der Wohngeldstelle, nimm alle Unterlagen zur Mieterhöhung und der für März angekündigten Erhöhung wegen Modernisierung mit.
Meiner Kenntnis nach wird das Wohngeld aber auch rückwirkend angepasst,
Lies mal hier rein: https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragraph27.html
MfG
duck313
Oh, das ist krass. 80 % ist natürlich sehr viel.
Ich glaube man kann in bestimmten Fällen dagegen klagen, leider ist das halt auch wieder sehr viel Zeit und Energie die man dann investieren muss, aber ich kenne einige Fälle wo das funktioniert hat.
Also eigentlich kann sich der Preis/Miete ja nicht auf 80% steigen, nur weil das Haus saniert werden muss.
Du hast bestimmt einen Brif bekommen, in dem steht wie dieser Preis zustande gekommen ist?
Und welche Gegend ist das?
LG
Doch. Das ist sogar die einzige Möglichkeit, wie eine Miete um 80 Prozent steigen kann, nämlich im Zuge einer Modernisierung.
Ja genau so ist es, es wurden etwa 160.000€ für die Wärmeisolierung der Fassade, ein neues Dach, neue Bäder, neue Haus- und Kellertüren ausgegeben. Die haben wir Bewohner jetzt zu zahlen. Und das, obwohl für mich persönlich keine Verbesserung entstanden ist, im Gegenteil, ich hatte vor der Sanierung einen überdachten Balkon. Das Dach wurde wegen der neuen Aussenhaut nicht mehr angebracht.
Heute lasse ich mich dahingehend vom Mieterverein beraten…
Gruss
Biggs