Miete für Haus ohne Mietvertrag erhöhen

Hallo zusammen.

Meine Eltern haben ein Haus vermietet ohne einen schriftlichen Vertrag mit den Mietern abzuschließen. Da sie zum damaligen Zeitpunkt froh waren, dass sich jemand findet, der in dem doch recht alten und ungünstig gelegen Haus in einem sehr kleinen Dorf wohnen möchte, haben sie die Miete sehr gering angesetzt. Auch wurde nicht schriftlich festgelegt, dass der Hof sauber gehalten, die Wiese gemäht … werden soll, jedoch mündlich. Die Mieter tun dies nicht und verhalten sich meinen Eltern gegenüber inakzeptabel.
Jetzt nach über 10 Jahren möchten meine Eltern das Anwesen verkaufen oder die Miete auf ein ortsübliches Niveau anheben.
Ist beides ohne weiteres möglich? Was muss beachtet werden? Ist es möglich im Nachhinein ein Mietvertrag mit üblichen Klauseln und höherer Miete abzuschließen?

Auch mündliche Verträge sind Verträge. Nur die Kündigung oder Änderung sollte jetzt besser in Schriftform erfolgen. Ihr könnt dem Mieter ohne weiteres schreiben, dass sich die Miete zum xx.yy.zzzz um soundsoviel € erhöht. Außerdem möge er sich an die seinerzeit getroffenen mündlichen Absprachen [bitte ausformulieren] halten. Damit habt ihr wenigstens ml eine Grundlage. Ob der Mieter sich dann vertragskonform verhält, ist natürlich nicht gesagt.

Viel Glück
Ann da Cava

Hä,
Das sind zwei verschieden paar Schuhe.

Zur Mieterhöhung, da sind Maximal 15 bzw. bei euch vermutlich er 20 % maximal möglich, je nachdem wie hoch die Ortsüblicher Vergleichsmiete ist.

Hallo!

Verkaufen ist problemlos möglich. Der Käufer muss ja den Mietvertrag ( ja, die Mieter haben einen Mietvertrag !) übernehmen.

Mieterhöhung ist ebenso möglich. Die Steigerung auf einen Schlag ist prozentual begrenzt und die maximale Miethöhe an sich auch, nach Mietspiegel (wird es dort nicht geben), nach Vergleichsmiete ähnlicher Objekte oder nach einem Gutachten.

Einen neuen (schriftlichen) Mietvertrag abschließen wäre zwar gut, aber das geht nur wenn beide einverstanden sind. Einseitig kann man das nicht verlangen !

Und auch mündliche Vereinbarungen müssen eingehalten werden. notfalls kann man das auch durchsetzen(lassen).
Es ist nur schwierig zu beweisen, was man mündlich vereinbart hatte !

MfG
duck313

Hier wird die "ortsübliche Vergleichsmiete" per Mietspiegel (sofern überhaupt einer existiert) ein Problem werden, da sich diese überall auf Mehrfamilienhäuser und nicht auf Ein- oder Zweifamilienhäuser bezieht.

Die Vergleichsmiete müsste daher hier am besten und sichersten durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt werden. Das kostet zwar Geld, ist aber gerichtsfest und gleichzeitig die gute Vorbereitung für das nächste Mieterhöhungsverlangen in 12 Monaten.