Miete Kürzen wegen Verkleinerung des Gartens ?

Hallo wir sind vor ca.2 Jahren in ein Mietshaus gezogen mit einen großen Garten (Garten Nutzung) hinter dem Haus ca. 400 m2
Da unserer Vermieter ein haus auf diesen Grundstück gebaut hat und noch baut haben wir zurzeit keinen Garten und werden auch keinen mehr bekommen Vielleicht 50 m2 mal sehn.
meine Frage ist kann mann die Miete kürzen und wenn wieviel ?

Hallo,

ich denke nicht, Sie zahlen Miete für den Wohnraum und nicht für das Grundstück
Mit freundlichen Grüßen

M. Bobrowski

Was steht über die Gartennutzung im Mietvertrag ?

Hallo,

danke für die Anfrage.

Steht in Ihrem Mietvertrag die Gartennutzung und ist auch noch angegeben um welche Gartengröße = m² es sich handelt, dann können Sie sehr wohl die Miete mindern. Denn die Gartennutzung über die angegebenen Quadratmeter Garten sind im Mietpreis enthalten. Aktuelle Gerichturteile sagen hier eine Minderung von min. 10 % Bruttomiete = Kaltmiete + Nebenkosten zu.

Wir raten Ihnen aber hier dringend einen Rechtsanwalt oder einen Mieterschutzbund aufzusuchen, da die Mietminderung aus unserer Sicht nicht mit 10 % erledigt ist. Denn Ihre Anmietung des Hauses mit dem Grundstück fand unter bestimmten Voraussetzungen statt. Sie hätten das Haus wahrscheinlich nie mit einem Garten von 50 m² Größe angemietet. Somit muss geklärt werden, wie hoch der Verlust des Gartens wiegt. Wie viel geht Ihnen an Erholungswert verloren?

Wir hoffen wir konnten Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hi

kommt drauf an: Wenn der Garten im Vertrag drin stand, und die Nutzung nun nicht mehr möglich ist so wie sie zu Vertragsbeginn möglich war, dürfen Sie mindern.

Ich würde mich aber vorher erstmal mit dem Vermieter zusammensetzen.
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_garten.htm

50 x 10 wären 500 m², also 100 m² mehr als vcorher. Der Mietvertrag ist über das Haus under darin zugesicherte Wohnfläche abgechlossen, die auch alleine Basis für den verninbarten Mietzins ist. Soweit Gartennutzung in einer unestimmten Größe unentgeldlich zugesichert wurde, entsteht Ihnen kein finanzieller Nachteil.

Hallo
Im Mietvertrag steht die Gartennutzung aber leider keine m2.
Mfg Sascha

hallo,

also wenn der Garten im Vertrag mit m² verankert ist kann man die Miete mindern, wie hoch ist immer so eine Frage mal nach Gerichtsurteile schauen und am besten den Mieterschutzbund oder den Anwalt fragen, jedoch nicht gleich Mindern immer erstmal den Mangel anzeigen oder mit dem Vermieter in Verbindung setzten und das ganze zusammen klären oder eine andere Lösung finden.

viel Glück

Janna112

Hallo, falls die Gartennutzung mietvertraglich geregelt ist, haben Sie nunmehr 50qm statt 200qm, wenn überhaupt.
Sie haben dann insgesamt einen erheblich geringeren Wohn- und Freizeitwert, bzw. haben diesen schon jetzt. Wahrscheinlich dann auch einen optischen Mangel durch das neue Haus im Garten „vor der Nase“. Es ist schwierig, eine genaue Angabe der Mietminderung zu machen, ich würde eine Kürzung der Kaltmiete um mindestens 15 bis 20% als gerechtfertigt ansehen. Falls Sie mit Ihrem Vermieter nicht einig werden können, empfehle ich bzgl. der Höhe der Mietkürzung einen Online-Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht anzurufen. Hier wird sekundengenau abgerechnet, man erhält in 3/4 der Fälle sofort Auskunft, das kostet dann um die 50,-- bis 100,-- Euro, wenn man auf Bla-Bla verzichtet und alle Unterlagen, wie Mietvertrag, parat hat. Die Auskunft ist dann juristisch bindend und verwertbar.- MfG Achim

Hallo,

dann sieht es schlecht aus. Da der nach der Baumaßnahme zur Verfügung stehende Garten ausreichen muß.

Mit freundlichen Grüssen

Frage als Vermieter
Hallo,

hab eine frage dies bezüglich aus Sicht des Vermieters. Doppelhaus, welches eine hälfte wir vermietet haben, in mietvertrag ohne garten. Nun wollen wir den mietern ein kleinen anteil zum benutzen geben. Zusatzvereinbarung für gartennutzung liegt schon vor, aber wie berechne ich die Miete für den Gartenanteil? Mietspiegel für die qm des Gartenstücks oder wohnungsgröße??

danke für jede hilfe