Miete - Kündigung- Eigenbedarf - nicht genutzt

Hi @ll,

schilderung des Falles:
Mieterin Frau M. wählte die Wohnung, weil alles sehr gut passte: Bekannte in der Nachbarschaft, Enkel fußläufig, Geschäfte, Bahn… perfekt. 6 Jahre und zwei Mieterhöhungen später:
Frau M. und Vermieter Herr V. bekamen sich wegen Nebenkostenabrechnung gerichtlich in die Haare, nachdem Frau M. festgestellt hatte, dass Herr V. sein auch dort befindliches Appartment teilweise auf Kosten von Frau M. mit Wasser, Heizung und Strom versorgte.
Ging vor Gericht… aus Mangel an Beweisen eingestellt.
Auf Kosten von Frau M. Strom-, Wasser- und Heizversorgung abgeklemmt.
Ein Jahr später: unverschämte und unzulässig hohe Mieterhöhung, außergerichtlich dann geeinigt,
Ein Monat später: Kündigung des Mietverkältnisses seitens Herr V. -> Eigenbedarf
Vermutung: vorgeschoben, Klage - abgelehnt… Auszug zum Stichtag (31.07.) Kaution noch nicht zurückgezahlt, da Nebenkostenabrechnung noch ausstehen würde.
Bisher ist der benannte (Nach-)Mieter nicht eingezogen - Wohnung steht weiter leer (Zeugen durchgängig vorhanden - Nachbarn, Bekannte, Familie…)

Die (mir bekannten) Forderungen, denen man dem Herrn V. evtl. in Rechnung stellen könnte, bestehen i.d.S. nicht: Neue Wohnung preislich günstiger, kein Maklerkosten… Aber: wesentlich ungünstiger gelegen…

Mein Rechtsempfinden: Herr V. hat sich nicht korrekt verhalten - ganz ungeschoren davon kommen lassen mag ich ihn nicht und würde mich noch mehr freuen, wenn Frau M. auch sich noch ein Pedelec leisten könnte, damit sie wieder öfter beim Enkel vorbei schauen könnte…

Ideen dazu?

Danke im Voraus
Ce

Hallo!

leider kommt mir so manchen an den Vorgängen seltsam vor, so warum M die offenbar notwendige Trennung der Versorgungsleitungen zw. Wohnung und Appartement bezahlt hat.
Egal, nicht mein Geld.

Eigenbedarf kann doch noch vorliegen wenn man vorher renovieren oder umbauen will. Selbst wenn sich der Eigenbedarf inzwischen zerschlagen hat wäre das allein noch nicht kritisch.
Missbrauch des Eigenbedarfs muss man nachweisen und offenbar hat man damit ja so seine Probleme, siehe Vergangenheit.
Wenn nachgewiesen hätte man Anspruch auf Schadenersatz.

MfG
duck313