Hallo,
es kommt tatsächlich auf den Mietvertrag an, wie eine Kündigung zu erfolgen hat.
Eine SMS kann reichen - sie erfüllt aber nicht die Bedingung „Schriftform“.
Da aber der Vermieter die einseitige Willenserklärung „ich kündige“ durch SMS angenommen hat, ist es absolut egal, was wie wo vereinbart war, es wäre dann eine Einigung über die Aufhebung des Mievertrags erzielt worden. Für Kündigungen von Nicht-Wohn-Mietverträgen gibt es m.W. keine besondere Formvorschrift.
Aber am Ende ist doch alles egal, weil du keine Beweise hast, dass eine Kündigung erfolgte - geschweige denn, dass sie überhaupt beim Vermieter eingegangen ist.
An deiner Stelle würde ich als ALLERERSTES (!) nachschauen und prüfen, ob nicht eventuell deine Garage bereits wieder vermietet ist. Wenn dem so ist, empfehle ich anwaltlichen Rat, denn versucht man gerade einen Betrug.
Wenn die Garage nicht benutzt wird (ruhig mal Nachbarn fragen oder ein wenig vorsichtig am Tor biegen, ob man da hereinsehen kann, auch ein Klebestreifen oder Ähnliches am Tor kann helfen, eine Öffnung nachzuweisen), dann stimme ich dir zu:
Es ist absolut LINK und betrügerisch, eine SMS mit „OK, ich nehme die Kündigung an“ zu schreiben, ein Einschreiben verschwinden zu lassen und erst nach langer Zeit eine Mahnung abzuschicken. Beweisen kannst du davon leider nichts.
Aber:
Wie soll der Vermieter wissen, dass du nichts beweisen kannst?
Wenn deine Version stimmt, dann geht der doch ein großes Risiko ein! Immerhin lügt er dann, um sich einen geldwerten Vorteil zu verschaffen, sowas ist eine Straftat.
Ich weiß nicht, ob ich DIR oder IHM glauben soll.
Die „5€ Mahngebühr pro Monat“ sind so nicht in Ordnung.
Er kann keine Mahngebühr verlangen, wenn er keine Mahnung verschickt hat.
Zudem sind 5€ zu viel.
Ich würde ihm nun mitteilen, dass ich die 400€ Miete zzgl. 3€ angemessener Mahnungskosten, zusammen 403€, überweisen werde und zugleich die Garage (schnellstmöglich, schau in die Fristen des Vertrages) kündige.
Bis zum wirksamen Vertragsende sind weitere Mietzahlungen zu leisten!
Beachte, dass der Vermieter ja auch scheinbar den Schlüssel nie bekommen hat, da kommen also nochmal Kosten dazu, weil du den Schlüssel nicht zurückgeben kannst.