Miete nach 8 Monaten einforderen?

Wohl extrem unwahrscheinlich, aber es schadet doch nichts, sich die Frage mal zu stellen!

Ja, ja, ich nehme schon an, dass die Mieten da jeweils am Monatsanfang fällig waren, vorausgesetzt, die Kündigung hatte keine Gültigkeit oder deren Gültigkeit lässt sich nicht durchsetzen.

Erstmal danke an die vielen Antworten

Was soll ich sagen, ist scheiße gelaufen.
Werde in Zukunft sowas nur noch als einschreiben mit Rückschein machen + bitte um Rückmeldung und Bestätigung das er diese erhalten hat, vorallem dem Beleg besser aufheben.

Mein Fehler habe ich auch erkannt als ich diesen Brief gelesen habe. Das man halt per SMS kein Garagenvertrag kündigt. Das ich im einschreiben eine Bestätigungsschreiben mit dazu legen hätte sollen (das er schlüssel und Kündigungschreiben erhalten hat). Somit wäre mir das halt zeitnah aufgefallen das da was im busch ist.

Trotzdem all dem ist das zwischenmenschlichen einfach unterste Niveau.

Er hat auf mein Kündigungschreiben per SMS reagiert dann aber es im Sande verlaufen lassen, weil er wußte das dies nicht rechtskräftig ist.
Und wenn er auf mehre Anrufe nicht reagiert ja da ist nunmal der schnellste und einfachster Weg SMS!

Der Garagenschlüssel sowie das offizielle Kündigungschreiben, das im einschreiben war, ist anscheinend nie angekommen oder hat er so getan (will mich jetzt aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen) ,…

Wie ich das aus sicht eines Vermieters sehen würde? Ganz einfach. 3. Monatsmiete offen =fristlose Kündigung um die Schulden so gering wie möglich zu halten. Damit man eine Chance hat überhaupt was wieder zu bekommen (meine Eltern sind selbst Vermieter und würden so ein langen Zeitraum offener mietrückstände nicht tolerieren). Oder anders Beispiel würde mein Chef mir kein Lohn überweisen würden ich auch Nachfrage was denn los ist, und auch nicht 8 Monate auf gut Glück weiter Arbeiten

Aber nun gut hilft alles nichts.
Mir war neu das man bis zu 3 Jahre die Füße still halten kann und dann die Bombe platzen lassen kann. Aber würde eines besseren belehrt.

Danke nochmal an allen und schönen Tag noch

Lg

Nein, dadurch verlängert sich die Frist nicht, denn:

Eine Willenserklärung gilt gemäß § 130 Abs. 1 BGB als zugegangen, „wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen“ (BGH Urt. v. 13.02.1980 – VIII ZR 5/79).

Das wäre ja mal interessant ( und rechtlich bedeutend !) was er per SMS geschrieben hatte.

Vielleicht hat dein Vermieter ein ähnliches gutes Belegmanagement wie du. Auch ein Blick in das Gesetz hilft, dort steht nicht, dass nach 3 Monaten ohne Mietzahlung zu kündigen ist, sondern das der Vermieter kündigen kann.

Und was deinen Vergleich der ausstehenden Miete mit Wohnungen und Job angeht, das ist noch nicht einmal ein Apfel-Birnen-Vergleich. Du redest hier von 50€/Monat für die Garage, bei Wohnungen und beim Job geht es monatlich im etwas mehr Geld.

Es dürfte für dich ziemlich vorteilhaft sein, mal Ordnung in deine Verträge & Papiere zu bringen.

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Ich würde das Mietobjekt mal besichtigen. Möglicherweise ist die Garage ja inzwischen weiter vermietet. Dies würde deine Situation nicht unerheblich verbessern.

vnA

Da hat er nur geschildert, was er als Vermieter tun würde.

Hallo,

es kommt tatsächlich auf den Mietvertrag an, wie eine Kündigung zu erfolgen hat.
Eine SMS kann reichen - sie erfüllt aber nicht die Bedingung „Schriftform“.

Da aber der Vermieter die einseitige Willenserklärung „ich kündige“ durch SMS angenommen hat, ist es absolut egal, was wie wo vereinbart war, es wäre dann eine Einigung über die Aufhebung des Mievertrags erzielt worden. Für Kündigungen von Nicht-Wohn-Mietverträgen gibt es m.W. keine besondere Formvorschrift.

Aber am Ende ist doch alles egal, weil du keine Beweise hast, dass eine Kündigung erfolgte - geschweige denn, dass sie überhaupt beim Vermieter eingegangen ist.

An deiner Stelle würde ich als ALLERERSTES (!) nachschauen und prüfen, ob nicht eventuell deine Garage bereits wieder vermietet ist. Wenn dem so ist, empfehle ich anwaltlichen Rat, denn versucht man gerade einen Betrug.

Wenn die Garage nicht benutzt wird (ruhig mal Nachbarn fragen oder ein wenig vorsichtig am Tor biegen, ob man da hereinsehen kann, auch ein Klebestreifen oder Ähnliches am Tor kann helfen, eine Öffnung nachzuweisen), dann stimme ich dir zu:
Es ist absolut LINK und betrügerisch, eine SMS mit „OK, ich nehme die Kündigung an“ zu schreiben, ein Einschreiben verschwinden zu lassen und erst nach langer Zeit eine Mahnung abzuschicken. Beweisen kannst du davon leider nichts.

Aber:
Wie soll der Vermieter wissen, dass du nichts beweisen kannst?
Wenn deine Version stimmt, dann geht der doch ein großes Risiko ein! Immerhin lügt er dann, um sich einen geldwerten Vorteil zu verschaffen, sowas ist eine Straftat.

Ich weiß nicht, ob ich DIR oder IHM glauben soll.

Die „5€ Mahngebühr pro Monat“ sind so nicht in Ordnung.
Er kann keine Mahngebühr verlangen, wenn er keine Mahnung verschickt hat.
Zudem sind 5€ zu viel.
Ich würde ihm nun mitteilen, dass ich die 400€ Miete zzgl. 3€ angemessener Mahnungskosten, zusammen 403€, überweisen werde und zugleich die Garage (schnellstmöglich, schau in die Fristen des Vertrages) kündige.
Bis zum wirksamen Vertragsende sind weitere Mietzahlungen zu leisten!
Beachte, dass der Vermieter ja auch scheinbar den Schlüssel nie bekommen hat, da kommen also nochmal Kosten dazu, weil du den Schlüssel nicht zurückgeben kannst.

Nicht vergessen dass bisher „nur“ 8 Monate angemahnt wurden, davon unabhängig ist aber wohl noch mindestens eine weiterere Monatsrate ausstehend.

Hab ich nicht vergessen. Und die Kosten für den verlorenen Schlüssel hab ich auch schon bedacht.

Wenn ich zitiere sollte ich natürlich auch klarmachen wen ich anspreche…
Ich meinte Seat4life91.

Ich wollte sicherstellen dass „Bis zum wirksamen Vertragsende“ nicht als „Von jetzt bis der Vertrag beendet ist“ interpretiert wird und die Verwunderung groß ist wenn die nächste Mahnung kommt.