Miete nach 8 Monaten einforderen?

Hallo liebe Userinen und User

Habe folgendes Problem
Habe am 15.01.2018 eine Garage gemietet (mit Mietvertrag.
Diese habe ich am 29.01.2018 wieder gekündigt (per SMS) . Weil ich 1. Der mündlich abgesproche Schlüssel übergaben Termin nicht stattgefunden hat, sondern fast 2 Wochen später (per einschreiben) und auch keine Reaktion vom Vermieter bekommen habe was denn nun ist.
2. Ich eine andere Garage mir angemietet habe da sich der Vermieter halt sich nicht gerührt hat.
Auf die Kündigung hat auch der Vermieter reagiert und bestätigt (per SMS)
Nur zur eine Persönliche Schlüssel Übergabe ist es nie gekommen, da der Vermieter weder auf meine Anrufe noch auf meine SMS reagiert hat
In der letzten SMS habe ich ihn dann geschrieben das er bitte bis Datum X. mir ein bescheid geben soll zwecks Schlüsselübergabe Termin sonst sehe ich mich gezwungen denn Schlüssel per einschreiben ihn zukommen zu lassen.
Natürlich hat er sich auf diese SMS auch nicht reagiert sodass ich denn Schlüssel per einschreiben zu ihm verschickt habe.
Damit war das ding für mich erledigt.
So heute habe ich ein Brief vom Vermieter erhalten (normaler frankierter 0,70 € Brief)
Mahnung
Es sein 8. Monatsmiete offen zu je 50€ Monate + 5€ pro Monat Mahngebühr
Gesamtforderung 440€
Dies soll ich binnen 14 Tage überweisen sonst würde er ein Inkassounternehmen übergeben und dann Mietvertrag fristlos kündigen.
Jetzt habe ich aber 2. Problem

  1. Der Einschreibenbeleg ist nicht mehr da.
  2. Der SMS Verkehr ist nicht mehr vorhanden da mein Handy zwischenzeitlich kaputt war.

Jetzt ist die Preisfrage ist das denn rechtes nach 8. Monaten zu kommen und so zu tun als würde ein Mietvertrag noch bestehen?
Wie soll ich darauf reagieren bzw Antworten?
Habe ja leider keinerlei Nachweise

Vielen Dank schon mal im voraus

Na, Du hast aber auch ein Pech mit Inkasso-Sachen, was :wink:

Aber das liegt bestimmt nicht an:

Merkst selber, ne?

Ja toll hilf mir echt weiter😑! ich weiß das ich fehler gemacht habe,…
Darum frage ich auch hier!!!

Wie wäre es mal mit einer hilfreiche Info! ob das nun überhaupt rechtens ist nach 8 Monaten zu kommen und Geld einzufordern was einen nicht zusteht.
Ich kenne das eigentlich nur so das nach jeden Monat ne Mahnung kommt und und wenn man 3. Monat im Verzug ist fristlose kündigung.
Aber nach 8 Monaten ohne vorher sich mal zu erkundigen/mahnen was nun ist, das kann doch nicht rechtens sein!

Wieso nicht? Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Acht Monate sind da doch relativ nett. Und darüber, daß der Vertrag geschlossen wurde, besteht ja auch offensichtlich kein Dissens, allenfalls darüber, ob die Kündigung erfolgte bzw. per wann.

Hallo
Erstmal danke für die rasche Antwort.
Oh man echt jetzt?
Kann man als Vermieter einfach jahre lang die Füße still halten und auf ein Schlag alles einwordern ohne vorher zu Mahnen?
Sinnfrei.

Naja hilf alles nix, aus fehler lernt man. Nochmals danke für die Antwort

Das geht aber wohl nicht.
Bitte hier nachlesen, ist von einem Rechtsanwalt und ziemlich aktuell, vom Juni d.J.:
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wie-hoch-duerfen-mahngebuehren-sein

Steht eigentlich in dem Mietvertrag, wann die Miete jeweils fällig ist?

Abend und danke für hiere Antwort.
Ja im Mietvertrag steht "Die Miete ist im Vorraus Spätestens bis zum 03. Werktag eines jeden Monats auf das Konto xxx zu zahlen.
Lg

Hm, wie wahrscheinlich ist wohl, daß in einem Mietvertrag die Fälligkeit des Mitzinses nicht geregelt ist? Und wie stehst Du in dem Zusammenhang zu § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB?

Was mir gerade einfällt
Ja Verjährungsfrist heißt ja nicht gleich „schlafensfrist“
Bei mir heißt Verjährungsfrist wenn durch Fehler in der Berechnung der Miete oder wenn einen sofort nicht aufgefallen ist das man z. B. ein Monat nicht gezahlt würde, das man 3 Jahre Zeit hat seine Ansprüche gültig zu machen!
Aber wenn ein nicht auffällt das 8. Monat am Stück nicht „gezahlt“ würde ja sorry aber das hat bei mir nichts mit Verjährungsfrist zu tun.
Ich will ja kein Klugscheißer spielen, lasse mich gern eines besseren belehren also klärt mich auf wenn ich falsch liege
Lg

Also im Mietvertrag steht nichts mit mitzins
Ebenso ist der Mietvertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen

Bei dir vielleicht nicht, ein Gericht wird das anders sehen.

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Danke für den Pfeil runter :slight_smile: Was ich eigentlich damit sagen wollte: zahl das, buch’s unter Lehrgeld und lern draus! Wenn alle - und zwar wirklich alle - Nachweise unauffindbar weg sind, dann ist Dir leider nicht zu helfen.
Und da es ja vor einiger Zeit von Dir schonmal so ne ähnliche Geschichte gab, denke ich, dass dieses Lehrgeld Dir vielleicht hilft, zu überlegen, wie man solche Pannen zukünftig vermeiden kann.

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Da steht vielleicht nicht „Mietzins“, aber sicher doch „Miete“!

Eine schriftliche Kündigung hat also nicht stattgefunden? Nur der Schlüssel wurde per Einschreiben geschickt, nicht aber eine Kündigung?

Die geht sogar noch länger weil die Frist erst am 1.1. um 0 Uhr des darauf folgenden Jahres zu laufen beginnt in dem die Schuld entstanden ist . Also mach Dich schonmal auf fast 4 Jahre gefaßt in dem der VM die Schuld bei Dir eintreiben kann. ramses90

Was stand denn da drin? Oft findet man dort eine Klausel bezüglich ‚Kündigung schriftlich bis zum 3.Werktag‘ oder ähnliches. Eine SMS entspricht dieser Klausel natürlich nicht, dann wärest du immer noch Mieter. Und die 8 Monate sind nur ein Teil der Forderung.

Mietzins ist die Miete. Miete ist eigentlich der Vorgang des Mietens (vgl. Leihe) und der Mietzins ist das, was dafür zu bezahlen ist. Weil die Bezeichnungen in der Bevölkerung aber inzwischen ganz anders verwendet wurden, hat der Gesetzgeber das 2001 geändert.

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Du liegst falsch. Wie unten erwähnt, kann man auch ohne Rechnung in Verzug kommen. In Deinem fall ist das so, weil der Tag bestimmt ist, an dem die Miete beim Vermieter einzugehen hat. Also bist Du in Verzug und daher darf der Vermieter auch kostenpflichtig mahnen.

Was, wenn das Handy des Vermieters auch kaputt war, und darum hat er deine Kündigung nie bekommen?
Normalerweise ist eine Kündigung per sms aus guten Gründen unzuläsig, du bist also noch Mieter und musst die Miete zahlen. Und, nicht vergessen: auch rechtsgültig kündigen musst du noch!

Ist es denn rechtens einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen und seinen Zahlungsverpflichtungen daraus nicht nachzukommen?
Ist es denn rechtens, einen schriftlichen Mietvertrag per SMS zu kündigen?

Warum sollte dem Vermieter das Geld nicht zustehen? Er hat dir die Garage vermietet, du hast den Mietvertrag unterschrieben - also steht ihm das Geld zu.

Es kommt bei dir also häufiger vor, dass du erst gemahnt werden musst bevor du zahlst?
Es gibt kein Recht darauf, erst jeden Monat gemahnt zu werden, bevor du zahlst, weil du durch den Mietvertrag rechtlich dazu verpflichtet bist, die Miete zu zahlen - ohne Aufforderung, ohne Mahnung.

Da ist wohl der Wunsch Vater des Gedankens.
Dann käme ja jeder, der nicht zahlt, auch noch relativ schnell glimpflich aus einer Vertragsverletzung heraus.
Nee, so einfach ist es nun wirklich nicht.

Es wäre für dich sicher sinnvoll, wenn du dich mal mit der Rechtslage vertraut machst und lernst, was es bedeutet Verträge einzuhalten!

Wieviel Lehrgeld willst du noch zahlen?

Gruß, Diva

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Hallo,
schau mal mit den Augen eines Vermieters, er hat die Garage vermietet, bekommt dafuer den Mietzins jeden Monat, und wenns aufhoert, bekommt er schriftlich mindestens 3 Monate vorher eine Kuendigung. Kuendigung ist nicht eine Info, sondern ein Brief, deshalb heisst es schriftlich, mit der Info.
Bis zum Mietende (diese min 3 Monate nach der Kuendigung) kann er die Garage niemandem vermieten, diese Leistung erbringt er Dir, gegen Geld. Er muss auch nicht nachforschen, ob Du weitere Garagen anmietest oder ob Du seine Garage nutzt. Die erste Aenderung ist der Erhalt des Kundigungsschreibens, sonst passiert nix. Zum Mietende ist der Mieter regelmaessig verpflichtet, alle Schluessel zurueck zu geben. Ob er zwischendurch nachgemachte Nach-Schluessel schickt oder Originalschluessel, beinhaltet keine Kuendigung, auch kein Mietende in 3 Monaten.
Der Vermieter hat vielleicht kein SMS, oder bekommt 3 am Tag und aergert sich so, dass er immer samstags alle ungelesen loescht, immer wenn er sein mobiles Telefon samstags einschaltet fuer die Wochenendreise. Er kann wenn alt auch mal 2 Wochen im Krankenhaus sein und keinen Brief lesen, oder in Urlaub. Muss er auch nicht, Kuendigungen haben Zeit bis zum Lesen. Wichtig ist, die Kuendigung abzuheften, Loecher rein, Ordner, denn in 2 Jahren will sie vielelicht ein Gericht sehen. So ein Vorgehen waere auch fuer Dich wesentlich, nicht SMS. Es gibt ein Leben ohne Mobile Geraete, ganz ohne Telefon, nur mit Briefkasten, aber NICHT OHNE Briefkasten, so ist die Rechtsprechung ausgerichtet. Alles andere kann wahlweise zusaetzlich auch nett sein, aber nie verpflichtend. Aendere Dich in diese Richtung, auch wenns nach rueckwaerts gerichtet aussieht fuer Leute, die in ihrem Leben immer ein Telefon in der Naehe (stehen) hatten. Aeltere sind zum Nachbarn oder auf die Strasse zur Telefonzelle gegangen, angerufen WERDEN unmoeglich.
Gruss Helmut