Miete und Mietminderung bei Wohnungsmängeln

Hallo, ich wollte mal fragen, ob ich das Recht habe meine Miete zu mindern, da ich in meiner Wohnung das Problem habe, das mein Durchlauferhitzer im Bad nicht richtig funktioniert (und ich ewig warten muss bis ich warmes Wasser habe), die Fenster undicht sind, und sich damit Schimmel gebildet hat und weil die Heizung nicht richtig funktioniert, selbst wenn ich sie voll aufdrehe.
Sollte ich das Recht auf eine Mietminderung haben (derzeit zahle ich für meine 70 m²-Wohnung 535 €), würde mich sehr interessieren, um wieviel ich die Miete insgesamt mindern kann, und was ich dafür genau tun muss (ob ich bei meiner Mietzahlung die Miete eigenmächtig senken kann, oder ob ich zuvor erst einen Gutachter hinzuziehen muss.) Habe auch eine Rechtschutzversicherung bei der ARAG für Mietrecht. Hoffe die kann mir dabei nützlich sein.
Ich bedanke mich schon einmal im voraus. :slight_smile:

Liebe Grüße
Tijan

Haste denn den Vermieter mit Fristsetzung aufgefordert die Mängel zu beseitigen? Wenn nicht, kannste vorerst auch nicht die Miete mindern und wenn doch, solltetste das nur mit anwaltlicher Hilfe machen.
Ausserdem dem VM eine Fristsetzung geben zur Mängelbeseitigung und darin mitteilen, das nach verstreichen dieser Frist die Miete gemindert wird. ramses90

1 Like

Hallo, nein eine Frist habe ich ihr bislang noch nicht gesetzt, aber sie wurde von mir über die Mängel in Kenntnis gesetzt, aber bis jetzt hat sie noch nicht darauf reagiert. Habe 2 Kinder zu Hause, was die Situation noch zusätzlich erschwert.
Bin bei mir im Haus auch nicht der einzigste mit den gleichen Mängeln, wie ich sie habe.
Tijan

Super, Spitze!
Da rufst du morgen an, schilderst deine Probleme und vermutlich können die dir gleich einen passenden Anwalt empfehlen, dessen Kosten sie übernehmen und der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.

Um die Miete mindern zu dürfen, bedarf es lediglich eines (nicht von dir verursachten) Mangels.

Vorsicht bei der Höhe der Minderung: Darüber streitet man sich gerne vor Gericht. Zu stark gemindert? - Dann zahlt man nach und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Deshalb vorher Rechtsschutzversicherung fragen und zum Anwalt gehen, schlimmstenfalls übernimmt diese dann diese Kosten, du musst dann nur nachzahlen, was vorher zu stark gemindert wurde.

Erwarte einen Betrag von vielleicht 25%.

1 Like

Hallo,

ja, nutze sie und gehe zu einem Fachanwalt für Mietrecht, der kann dann alles andere für dich veranlassen. Inkl. Schreiben an den Vermieter mit richtiger Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel.

Gruß
Christa

1 Like

Ich hätte etwas schneller tippen sollen. :smiley:

ich danke dir für den Tipp, das werde ich tun. Dann werde ich mir einen Anwalt nehmen und alles über ihn laufen lassen. Vielen Dank.
Tijan

Vielen Dank für den Tipp, mir ist nur wichtig, dass endlich was gegen die Mängel unternommen wird, allein schon meiner Kinder zuliebe. Bei Schimmel in der Wohnung, in der meine Kinder wohnen müssen, hört der Spaß auf, da muss der VM dringend so schnell wie möglich handeln.
Tijan

Das denken viele, ist aber falsch.

Die Miete darf bei Vorliegen eines Mangels direkt gemindert werden, dazu muss der Vermieter lediglich über den Mangel und die Tatsache, dass man mindern wird, informiert werden.

2 Like

Dann danke ich dir für die Aufklärung. Dann weiß ich jetzt wenigstens wie genau ich vorgehen kann.
Liebe Grüße
Tijan