Hallo Nicole,
Was steht denn im VErtrag? Ist dort eine gewerbliche Nutzung - entweder direkt über eine Klausel oder über bspw. den Satz: Die Räumlichkeiten werden zu Wohnzwecken vermietet oder „es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für zu Wohnzwecken gemieten Räume“ - ausgeschlossen dürfen sie keine Kinder dort als Tagesmutter aufnehmen.
Grundsätzlich ist es in gemietetem Wohnraum nicht erlaubt, diesen gewerblich zu nutzen. Das tun sie m.E. eindeutig, wenn Sie Kinder als Tagesmutter in ihren privaten Räumlichkeiten aufnehmen und dafür Entgeld verlangen. Dazu ist es unerheblich ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben oder nicht - wobei Ihnen was letzteres angeht sicher die Steuer noch zu Leibe rücken wird. Aufpassen!!
Sorry - aber hier hat der Vermieter recht. Die Miete verdoppeln darf er aber deswegen nicht. Sofern er Ihnen noch nichts schriftlich untersagt hat, besteht kein Problem. Aber Vorsicht: Hat er es Ihnen mündlich vor Zeugen verboten gilt das auch. Denn dann kann er das nachweisen. Ich rate Ihnen also:
Aufhören mit sowas.
Normalerweise macht man sowas aber auch nicht und es gebührt dem Anstand mit dem Vermieter vorher zu sprechen, ob eine solche Nutzung i.O. geht. Er ist schließlich der Eigentümer. Oder wollten Sie jemanden im Haus haben, der Ihr Eigentum dadurch stark abnutzt, dass er es gewerblich nutzt, und beim Auszug hat der Vermieter dann den Ärger?
Mal drüber nachdenken!
Viele Grüße,
Vippi