Miete verdoppeln weil Tagesmutter?

Hallo,
ich bin qualifizierte Tagesmutter in Ostfildern und wohne mit meiner Familie in einem gemieteten EFH mit großem Garten drumherum. Die Wohnfläche beträgt 130qm.
Nun habe ich heute einen Anruf meines Vermieters erhalten, dass er in dem Haus keinen „Kindergarten“ wünscht. Frage 1: Muß ich die Betreuung von unserem Vermieter genehmigen lassen? Die vom Tageselternverein Esslingen hatten so einen Fall noch nie und wußten da auch nicht Bescheid ;.(
Frage 2: Er möchte jetzt die Miete verdoppeln, da ich den Wohnraum ja „gewerblich“ nutzen würde. Als Tagesmutter bin ich zwar beim FA als selbstständig angemeldet, habe aber kein Gewerbe angemeldet.

Vielen Dank für schnelle Hilfe.

Nicole

Hallo Nicole,

Was steht denn im VErtrag? Ist dort eine gewerbliche Nutzung - entweder direkt über eine Klausel oder über bspw. den Satz: Die Räumlichkeiten werden zu Wohnzwecken vermietet oder „es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für zu Wohnzwecken gemieten Räume“ - ausgeschlossen dürfen sie keine Kinder dort als Tagesmutter aufnehmen.

Grundsätzlich ist es in gemietetem Wohnraum nicht erlaubt, diesen gewerblich zu nutzen. Das tun sie m.E. eindeutig, wenn Sie Kinder als Tagesmutter in ihren privaten Räumlichkeiten aufnehmen und dafür Entgeld verlangen. Dazu ist es unerheblich ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben oder nicht - wobei Ihnen was letzteres angeht sicher die Steuer noch zu Leibe rücken wird. Aufpassen!!

Sorry - aber hier hat der Vermieter recht. Die Miete verdoppeln darf er aber deswegen nicht. Sofern er Ihnen noch nichts schriftlich untersagt hat, besteht kein Problem. Aber Vorsicht: Hat er es Ihnen mündlich vor Zeugen verboten gilt das auch. Denn dann kann er das nachweisen. Ich rate Ihnen also:

Aufhören mit sowas.

Normalerweise macht man sowas aber auch nicht und es gebührt dem Anstand mit dem Vermieter vorher zu sprechen, ob eine solche Nutzung i.O. geht. Er ist schließlich der Eigentümer. Oder wollten Sie jemanden im Haus haben, der Ihr Eigentum dadurch stark abnutzt, dass er es gewerblich nutzt, und beim Auszug hat der Vermieter dann den Ärger?
Mal drüber nachdenken!

Viele Grüße,

Vippi

Sie haben ein echtes Problem! Entweder Sie einigen sich mit dem Vermieter auf einen angemesene Mieterhöhung für die zusätzliche gewerbliche Nutzung oder Sie unterlassen die Ausübung der Kinderbetreuung auf dem dem gemieteten Grundstück und im Haus.

Man muss nicht beim Gewerbeamt angemeldet sein, um einer „gewerblichen“ Tätigkeit nachzugehen (z.B. Freiberufler). Man darf aber trotzdem keine selbständige/gewerbliche Tätigkeit in Mieträumen ausüben, die nur zum „privaten“ Wohnen gedacht sind (siehe Mietvertrag!) Zumindest ist man verpflichtet, dieses dann dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter hat dann tatsächlich auch das Recht, die Miete zu erhöhen und für Gewerbemieten gibt es keinen Mietspiegel. Er könnte ihnen u.U. sogar kündigen, wenn Sie diese gewerbliche Tätigkeit (vertragsbrüchig) nicht angeben haben. - Soviel zum Grundsatz -

Ob es in der Rechtssprechung Ausnahmen für einen (gemeinnützigen?) Verein zur Kinderbetreuung gibt, vermag ich nicht zu sagen, aber kann ich mit eigentlich nicht vorstellen. Sicherlich gibt es aber Ausnahmen, da zum Beispiel ein Anwalt auch zuhause an seinem PC arbeiten dürfte, ohne, dass ihm gewerbsmäßige Nutzung unterstellt würde. Anders ist es dann aber spätenstens, wenn er seine Klienten regelmäßig zu sich nach Hause einläd (Kundenverkehr!). In dieser könnte ich mit die Rechtsprechung auch vorstellen, wenn es um einen Garten voller (nicht eigener) Kinder geht.

Hallo Nicole, da die gesamte Situation grenzwertig ist, (Wohn-/Gewerbemiete) und zudem in den sozialen Bereich hineinspielt, durch die Betreuung der Kinder, bin ich etwas überfragt. Ich weiß, daß eine von „normaler“ Nutzung abweichendes Wohnverhalten -was hier der Fall ist(erhöhter Lärmpegel, höheres Risiko von Schäden an der Wohnung)- vom Vm genehmigt werden muß. Ich rate Ihnen jedoch dringend, die Situation zur Beantwortung bzw. Regelung an eine Schiedsstelle in Ihrer Kommune zu geben. Diese Schiedsleute sind Amtspersonen und streben eine für BEIDE SEITEN akzeptable Lösung an. Da Sie ja eine soziale Aufgabe wahrnehmen, wäre z.B. denkbar, daß einer Mieterhöhung (in auszuhandelnder Höhe) zugestimmt werden wird) und die Mehrkosten evtl. vom Sozialamt getragen werden.- Die Schiedsstelle ist manchmal auch unter „Schiedsmann“ im Telefonverzeichnis der Verwaltungen zu finden.- Mehr kann ich nicht dazu sagen. Gruß, Achim