Mieten ohne Mietvertrag / Keine mündliche Vereinbarung

Guten Tag, folgendes: Ich bin zum 01.12.2020 mit meiner Freundin in die Wohnung ihres Vaters gezogen. Wir haben keinerlei Mietvertrag, keine Miete und auch mündlich nichts festgelegt. Nun wollen Sie das ich bis Sonntag aus der Wohnung draußen bin, angeblich rechtens, was meiner Recherche nach nicht stimmt allerdings will ich natürlich auf Nummer sicher gehen. Ich habe zum 01.08 eine Wohnung in die ich ziehen werde.

„Mieten ohne Mietvertrag“ gibt es nicht. Entweder du schuldest Miete, dann liegt ein Mietverhältnis vor, oder du schuldest keine Miete, dann liegt kein Mietverhältnis vor. Wenn du also bei der Recherche auf Dinge gestoßen bist, die nur für Mietverhältnisse gelten, so gelten diese für dich nicht.

Wenn du unentgeltlich in einer Wohnung lebst, kann der Inhaber dich natürlich jederzeit rauswerfen.

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Wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde, greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Oder andersrum: Wenn beide Seiten die gesetzlichen Bestimmungen wünschen, ist ein Vertrag überflüssig. So sehe ich das bei dir.

§573c BGB: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Das wäre eine fristlose Kündigung, wie ist die begründet?

Lies §543 BGB

Ich gehe davon aus, dass du dort einvernehmlich eingezogen bist. Der juristische Suchbegriff heißt „konkludentes Handeln“.

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Das ist Humbug. Wie @anon58271165 schon geschrieben hat:

Wenn man zur Miete wohnt, dann gibt es einen Mietvertrag, und sei es nur, dass dieser durch konkludentes Handeln (Mieter zahlt Miete, Vermieter nimmt die Miete an, und geht nicht gegen den Aufenthalt der Mieter in der Mietsache vor) zustande kommt. Eine explizit formulierte Vereinbarung ist nicht notwendig, weder mündlich noch schriftlich. Aber damit die gesetzlichen Bestimmungen greifen können, muss es einen Vertrag geben.

Wegen der nichtvorhandenen Mietzahlungen ist es hier jedoch nie zu einem Mietverhältnis gekommen, damit hat, wie @anon58271165 schon geschrieben hat, der Wohnungseigentümer natürlich das Hausrecht und kann daher jederzeit jeden aus der Wohnung werfen.

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Allerdings bin ich doch auch dort behördlich gemeldet und habe demnach dort meinen offiziellen Wohnsitz auch ohne Miete.

Und wie genau lief das mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ab? Hast du vom Vater deiner Freundin dazu eine Wohnungsgeberbestätigung bekommen?

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Mit nichts ist diese begründet einfach nur aus Frust der Ex Freundin das ich sofort raus soll. so kenne ich es eben auch das ohne schriftliche Vereinbarung die normalen mietrechte des BGB gelten

Genau, weiß nicht ob das der genaue Begriff war aber eben ein Dokument womit ich mich beim Rathaus ummelden konnte.

…die die Zahlung eines Mietzinses vorsehen!

Wäre angenehm, wenn du deine Meinung mit Gesetzen / Vorschriften begründen könntest.

Wieso?

Ich zahle allerdings auch Nebenkosten in Form von Wasser und Instandhaltung für das Haus, diese habe ich den Monat bereits bezahlt

Das steht in § 535 BGB.

Wegen § 903 BGB, eventuell auch § 985 BGB, vielleicht auch § 604 BGB.

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Sogar wenn ich dort meinen offiziellen Wohnsitz habe nur wegen meiner Miete ? Wie bereits erwähnt zahle ich ja Wasser und Instandhaltung kosten. Kann mir einfach nicht vorstellen das in Deutschland jemand einfach rausgeworfen werden kann wo der Wohnsitz gemeldet ist, mit oder ohne Miete.

Im BGB 535 steht ja auch noch das die vereinbarte zu entrichten ist aber nichts von einem Verfall des Mietrechts ohne miete

Der Wohnsitz ist der Sitz, an dem jemand wohnt. Mit Miete hat das nichts zu tun.

Das hast du nachgetragen.

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Es gibt ohne Mietvertrag kein „Mietrecht“, das „verfallen“ könne.

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Und von dem Wohnsitz kann man jemanden einfach entfernen zu jeder Zeit ?

„(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, …“

Mietvertrag ist nicht vorgeschrieben, also freiwillig.

„(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.“

Die einvernehmliche (konkludente) Miete ist 0. Ist nicht verboten.

§903 BGB: Die Rechte Dritter müssen berücksichtigt werden. Vater ist (1), Tochter (2), Raito1 (3)?

§985 ist unstrittig, hier geht es ja „nur“ um die Frist.

§604 dito

Ich bin kein Jurist, aber in der juristischen Recherche durchaus geübt und durch ein paar Streitigkeiten vor Gericht auch trainiert.

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Die Schriftform des Mietvertrags ist nicht vorgeschrieben. Der Vertrag kann wie du selber auch schon geschrieben hast auch ohne explizite schriftliche oder mündliche Vereinbarung, sondern nur durch konkludentes Handeln zustande kommen.

Verboten ist es nicht. Aber die herrschende Meinung (siehe Kommentare zum BGB und Rechtsprechung) ist die, dass ohne eine Miete >0,00 € kein Mietvertrag zustande kommt.

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Und besteht kein Mietvertrag so gelten die allgemeinen Regeln des Mietrechts nach BGB. Auch wenn kein schriftliches Dokument existiert oder die Schriftform nicht eingehalten wurde, weil beispielsweise die Mietparteien keine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt haben, bewegt sich das Mietverhältnis nicht im rechtsfreiem Raum. Stattdessen gilt das Mietrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).