Hallo,
durch Zufall fuhren wir heute nach einiger Zeit wieder an unserer vermieteten Eigentumswohnung vorbei. Leicht verwundert bemerkte ich, dass unsere Mieter in EG an dem darüber liegenden Balkon eine Markise angebracht haben.
Im Haus gibt es bereits Markisen, diese sind aber immer in einer Eigentümerverwaltung genehmigt worden, da die einzelnen Eigentümer vor allem die optische Veränderung vorher abgeklärt haben wollten. 3 hochwertige und dem Hausbild entsprechende Markisen wurden bisher (5 Jahre) angebracht. Allerdings haben wir nun das Problem, dass unsere Mieter eine Baumarktmarkise in gelb/weiß ohne unsere Genehmigung angebracht haben. Wie nun diplomatisch weiter. Welche Rechte haben unsere Mieter und welche Rechte habe ich als Vermieter? Sie hätten nur mal fragen müssen, jetzt ist der Knatsch da.
Hallo Sabine!
Verursachen Sie den Knatsch?
Da können Sie sich selber helfen!
MfG
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Guten Tag, ohne Jurist zu sein, d h meine Aussage ist juristisch zu pruefen, muessen die Mieter die Markise abreissen und den Urzustand auf eigene Kosten herstellen, da am Haus keine baulichen Veraenderungen vorgenommen werden duerfen. Sollten Sie sich guetlich einigen wollen, schlage ich vor, Sie sprechen die Mieter an und geben ihnen die Wahl, die teure Markise zu kaufen oder das ganze wieder abzureissen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
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Hallo,
tut mir leid, ich bin hierzu im Mietrecht auch nicht kompetent genug, um einen Tipp geben zu können.
MFG
Schneemann
Hallo,
am besten einen Brief an die Mieter schreiben und darauf verweisen, das die anderen Markisen nur über Eigentümerverwaltung angebracht wurde und somit die Ihrige nicht genehmigt ist.
Leider kenne ich mit Rechten von Vermieter und Mieter auch nicht aus, bin selber nur Vermieter und hatte dieses Problem noch nicht.
LG Cookie38
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Hallo,
Ihre Mieter haben dsbzgl. hier überhaupt keine Rechte.
Im Mietrecht gilt das grundsätzliche Verbot der Durchführung von baulichen Veränderungen an dem Mietobjekt durch den Mieter.
Die Markise, Pergola oder Vordach bedarf deshalb der Genehmigung durch den Wohnungseigentümer, weil dadurch das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes verändert werden kann. Der Mietvertrag kann Regelungen darüber enthalten, welche Maßnahmen zulässig sind.
Sind hierzu keine Regelungen getroffen, so muss der Mieter auf jeden Fall den Vermieter befragen. Da ihm ja bekannt sein dürfte, dass er in einer Eigentumswohnung wohnt, muss hier auch die Eigentümerversammlung die Zustimmung erteilen.
Sie können verlangen, dass die Markise wieder entfernt wird bzw. nicht ausgefahren werden darf. Oder, dass der Markisenstoff den anderen Markisen angepasst wird.
Sie können auch einen Beschluss der Eigentümerversammlung herbeiführen und dem Mieter die dort getroffene Entscheidung mitteilen.
Sie können die Markise auch dulden, dann würde ich den Mieter aber daraufhinweisen, dass er keine weiteren baulichen Veränderungen an Ihrem Eigentum vornimmt und für evtl. entstehende Schäden (bei Unwetter) aufkommen muss.
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Hier eine Rechtsgrundlage dazu:
Eigentümergemeinschaften
In der Regel (nach der Rechtsprechung) stellt die Anbringung der das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage erheblich verändernden Markise eine bauliche Veränderung dar. Der Eigentümer benötigt daher eine Genehmigung seiner Baumaßnahme durch die Eigentümerversammlung. Hat er die Markise ohne Genehmigung abgebracht, so ist die Genehmigung nachträglich einzuholen. Die Eigentümergemeinschaft kann nun durch Mehrheitsbeschluß die Erteilung der Genehmigung verweigern, und die Beseitigung der Markise verlangen. BayObLG München, Beschluß vom 10. April 2003, Az: 2Z BR 133/02
Aus der Teilungserklärung einer WEG ergibt sich, welche Baumaßnahmen ohne Genehmigung der WEG zulässig sind. In aller Regel stehen alle Baumaßnahmen unter dem Vorbehalt der Genehmigung. Eigentümer, die ihre Wohnungen vermieten sollten deshalb immer entsprechende Klauseln in den Mietvertrag übernehmen. Hat der Mieter einer solchen Wohnung - ohne entsprechende Vertragsklausel - eine Marksie angebracht, und ist der Eigetümer dem Mieter gegenüber nach den vorstehenden mietrechtlichen Grundsätzen zur Duldung verpflichtet, so kann von die Eigentümergemeinschaft von diesem Eigentümer die Entfernung der Markise nicht verlangen, solange das Mietverhältnis zu diesem Mieter besteht.
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Hallo,
wenn der Knatsch bereits da ist, nutzt auch Diplomatie nicht mehr viel. Hier haben die Mieter Tatsachen ohne Genehmigung geschaffen. Schon allein die Tatsache, dass sie den Balkon eines anderen Eigentümers, vermutlich auch ohne Genehmigung, angebohrt haben, ist Sachbeschädigung. Ist der Knatsch noch nicht so groß, muss man ihn auf diesen Umstand hinweisen und ihn auffordern die Markise zu entfernnen. Erstmals mündlich. Wenn er sich stur stellt, schriftlich mit einer angemessenen Frist. Wenn zu diesem Termin noch nichts geschehen ist, hilft nur noch der juristische Weg.
Markise
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Diese haben mir schon weitergeholfen. Wir
werden es erstmal versuchen, uns da zu einigen.
Hallo,
es tut mir leid, leider kann ich ihnen nicht weiterhelfen .
Gruß
Ist die Markise fest installiert oder zB eine Klemmmarkise?
Ragt die Markise über den Balkon hinaus?
Mieter dürfen innerhalb ihres Balkons schon eine Menge. Insbesondere wenn andere Markisen angebracht sind, warum sollten sie das dann nicht?
Wie sich das genau mit der Eigentümerversammlung verhält… Sicherlich kann man den Verwalter um Rat fragen, welche speziellen Vereinbarungen hier rechtlich getroffen wurden.
Mieter sollten bei baulichen Veränderungen vorher den Vermieter informieren, aber ob sie hier auch eine Erlaubnis benötigen, kann ich nicht beurteilen.
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Diese haben mir schon
weitergeholfen. Wir
werden es erstmal versuchen, uns da zu einigen.
Hallo, nach meiner Antwort ist mir noch ein Kompromiss eingefallen: Die Mieter lassen den gelb/weißen Stoff gegen den genehmigten Stoff austauschen.
Gruß Surfmainz
Hallo Sabine,
leider kann ich dabei nicht helfen. Ich gehe aber davon aus, dass der Mieter nicht provozieren wollte, da vorher ja alle anderen Markisen auch genehmigt worden sind. Ich weiß nicht, wie man bei soetwas am Besten verfährt oder wie die Gesetzeslage dazu aussieht. Aber es gibt sicher im Internet noch weitere Seiten, die man aufsuchen kann.
MfG Campi
Hallo Sabine,
leider habe ich auf diesem Gebiet keine Erfahrung.
Ich kann dir nur schildern, was ich unternehmen würde.
Wenn die Eigentümer-Gemeinschaft eine Markise in einem vorgeschriebenen Design zugestimmt hat, würde ich den Mieter anschreiben, ihn auf die fehlende Genehmigung hinweisen und ihm mitteilen, dass er nur innerhalb der von den Eigentümer beschlossenen Vorgaben eine Markise anbringen darf. Da die angebrachte Markise den Vorgaben nicht entspricht, muß sie entfernt werden.
Eine Kopie des Beschlußes bzw. des Protokolls der Eigentümerversammlung würde ich beifügen.
MfG
Merlin 73
Hallo Sabine,
Du hast vollkommen recht, hätten sie nur mal gefragt, dann wäre es ganz einfach gewesen. Wie Du hier am geschicktesten Taktieren kannst: tut mir leid, da kann ich Dir nichts raten. Es kommt dabei auf Deine Mieter an (was sind das für Leute), wie „schlimm“ ist der optische Unterschied zu den vorhandenen Markisen und wie sehr anspruchsvoll sind die anderen Eigentümer … Wünsche Dir, dass Du den richtigen Ton und Worte findest. Gruß Carmen
Hallo, nochmals vielen lieben Dank für alle recht zahlreichen Antworten und haben
uns durch die vielen Antworten auch dazu entschlossen, erstmal natürlich den
gütlichen Weg zu gehen. Ärgerlich ist nur, dass wir nicht informiert wurden und es
wird auf der nächsten EG-Versammlung hoch her gehen.
Wir werden unsere Mieter (diese möchte ich nicht vergraulen und es sind äusserst
nette und wirklich gute Mieter) in der nächsten Woche nach Terminabsprache
besuchen. Durch Eure Antworten habe ich nun eine rechtliche Grundlage bzw. ein
rechtliches Verständnis erhalten. Ich denke, wir werden uns sicherlich einigen.
Was die Anbringung der Markise betrifft und die dazugehörige rechtliche Seite, kann man auch viel darüber erfahren auf http://www.rolloshop24.eu/index.php?seite=kat&katid=58
GRuss und viel Erfolg Bendecho