Servus,
Auch mit einer Quittung lässt sich belegen, dass der Betrag bezahlt wurde, und wenn Du einen Nachlass auf die Miete gewährst, kann man das auch belegen, z.B. mit einem Satz am Ende der Nebenkostenabrechnung, wo sonst sowas steht wie „bitte überweisen Sie auf Konto etc.“.
Wenn Du durch Verschleierung der Zahlung den Mietern bei Steuerhinterziehung hilfst, machst Du Dich strafbar - die Wahrscheinlichkeit, dabei erwischt zu werden, ist leider ziemlich gering: Da zahlen wir anderen eben ein bisselchen mehr ESt. Schade eigentlich, gerecht verteilt wäre es schöner.
Bei der Abschreibung gibt es keine Probleme, weil es sich um Instandhaltungsaufwand = Werbungskosten handelt, die nicht in die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung einfließen.
Schöne Grüße
MM