Mal angenommen ein Vermieter geht mit seinem Zweitschlüssel in den Keller seines Mieters und verkohlt mit dem darin lagernden Heissluftfön den hölzernen Abtrennungskäfig an einer Stelle.Daraufhin schiebt er die davor lagernden Kartons vor die Verkohlung.Wenn der Mieter nach 2 Jahren diese angekohlte Stelle nach wegnahme der Kartons bemerken würde,könnte er wegen dieser Verkohlung zu Schadensersatz verpflichtet werden oder sogar seine Wohnung gekündigt bekommen vom Vermieter?
Darf er schon mal gar nicht. Es sei denn, der Mieter überläßt ihm freiwillig einen Zweitschlüssel.
Wenn der Vermieter so perfide ist, dann…
… würde er wohl auch das versuchen. Hier stünde Aussage gegen Aussage.
Damit käme er wohl nicht durch.
Gruß,
Kannitverstan