Mieter hat die Miete nach Forderung der Zahlung einer Handwerkerrechung niht gezahlt. Was tun?

Also in der Wohnung der Mieter war die Toilette verstopft. Sie haben nach eigenen Angaben eine Woche lang versucht diese selbst frei zu bekommen und haben dann Sonntags eine Firma zur Kanalreinigung gerufen. Dies war nicht mit dem Vermieter abgesprochen, und weil es ein Sonntag war, war die Rechnung dementsprechend sehr groß.
Später wollten die Mieter diese Kosten erstattet haben. Dass muss der Vermieter aber nur, wenn es nicht Schuld der Mieter war, so weit ich weiß.
Da aus der Auftragsbeschreibung nicht erkennbar war, warum der Abfluss verstopft war,bat der Vermieter um eine Erklärung für die Verstopfung.
Außerem sollte erwähnt sein, dass alle anderen Ablüsse des Hauses funktioniert haben. Nur der eine Toilettenabfluss war zu und dieser liegt im oberten Stockwerk.
Einen Monat später blieb die Mietzahlung aus.
Was tun?

Wenn Du die Rechnung hast könntest Du auch mal den Handwerker selber zur Ursache befragen. Es ist Sache des Vermieters, dem Mieter das Verschulden nachzuweisen. Ansonsten hat der Vermieter zu zahlen.
Um verbotene Eigenmacht des Mieters handelt es sich nicht, wenn der Abfluss zunächst nur schlecht und erst am Wochenende gar nicht mehr funktionierte - dann lag ganz einfach ein Notfall vor und er darf selber zur Tat schreiten.

Wenn Du aber im Vermieterverein bist und/oder eine entsprechende Rechtsschutzversicherung besitzt, kannst Du natürlich auch gleich einen Anwalt einschalten, der die Sache viel genauer prüfen kann als ein anonymer Laie in einem Internetforum wie ich.
Gruß
anf

grundsätzlich richtig.
Aber die Mieter hätten den Schaden sofort melden müssen und nicht selbst versuchen im Klo herumzustochern.
Dann hätte der Vermieter nämlich auch Zeit gehabt einen Handwerker am Werktag zu bestellen.
Und wenn man die Schadensmeldung verzögert, dann ist es m.E. auch nicht zwingend, einen Kanalreiniger am Wochenende zu bestellen.

Aber egal, hier wird der Vermieter zahlen müssen, bzw. die Aufrechnung mit der Miete hinnehmen müssen.
Schuldfrage hin oder her, das ist jetzt nicht mehr zu belegen. Dazu hätte ja der Rohrreiniger unzulässig eingespülte Fremdkörper rausfischen müssen.
Denn die hätte der Handwerker doch garantiert präsentiert „Hier, das war der Grund- sie haben da einen Putzlappen und ein Dutzend Q-Tipps eingespült“

Übrigens wäre es dann dreist von den Mietern die Bezahlung der Rechnung zu verlangen !

MfG
duck313

Hallo,
also meines Erachtens ist sehr wichtig, ob der Mangel angezeigt war oder nicht. Wenn der Mieter gar nicht anzeigt und dann eigenmächtig den Handwerker ruft, dann muss der VM nämlich nicht bezahlen. Denn laut § 536a kann der Mieter nur selbst tätig werden, wenn der VM mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, oder wenn die umgehende Beseitigung dringend angezeigt ist (etwa wenn eine Gasleitung defekt ist, ein Wasserrohrbruch vorliegt usw.).
Wenn der Mieter also nicht anzeigt und dann auch noch bis zum Wochenende selbst rumfummelt und dann einen (natürlich teureren) Notdienst ruft, würde ich die Pflicht des VM zu bezahlen, doch auch überprüfenswert finden, zumindest was die Höhe der Rechnung betrifft.
Die Handwerkerrechnung mit der Miete verrechnen, darf der Mieter auch nur, wenn er diese Verrechnung dem Grunde und der Höhe nach auch ankündigt.
Also ich als VM würde mir da mal rechtlich fundierten Rat holen.

Gruß Nita

Tja, auch darauf bezog sich das ‚nachweisen‘.
Gruß
anf

Hallo,
zuerst ein Schreiben, dass eine Mietzahlung nicht angekommen ist, und dass ausbleibende Mietzahlungen eine ausserordentliche Kuendigung nach sich ziehen koennen, mit etwas mehr Erlaeuterung. Vielleicht ist nur eine Ueberweisung vergessen worden, die zweite Anfang July sollte nicht vergessen werden. Dazu spaetestens im zweiten Brief ein Termin.
Dann weiter denken oder informieren.
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Aus meiner Sicht gibt es zwei Kosten-Bestandteile der Reparatur-Rechnung. Die Verstopfung und den Auftrag auf Sonntag legen.
Warum Verstopfung? Anlage defekt geworden oder falsch benutzt? In unmittelbarem Zugriff der Mieter auf die Anlage sind sie eventuell je nach Mietvertrag vepflichtet, bis zur Einzelreparatur-Hoehe pro Schaden oder Jahr usw. …
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Warum am Wochenende? Es gibt solche Mieter, die gehen die Woche ueber arbeiten, erst am Samstag zum Baumarkt und merken am Sonntag, dass sie es nicht hinbekommen. Dann muss es aber auch werden, egal wie, denn am Montag sind sie wieder Arbeiten. Wenn Handwerker, dann nur Sonntagseinsatz.
Erste Frage, brauchen sie diese Toilette oder gibt es zwei in der Wohnung? Dann geht der Sonntagsaufschlag an den Mieter.
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Naechste Frage, wann wurde dem Vermieter die Moeglichkeit der Reparatur eingeraeumt, der Schaden gemeldet? Wieviel Tage konnte er sich bemuehen. Gemeldet vielleicht woanders an einen Hausmeister oder Verwaltung? Ohne Moeglichkeit selber zu reparieren oder selber einen Handwerker schicken wird der Vermieter vielleicht nicht die Reparatur bezahlen. Und den Sonntagsaufschlag noch weniger.
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Das Verhaeltnis Mieter - Vermieter sollte auch bedacht werden, besonders fuer die Zukunft. Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gruende. (nach G.Werner) Ein besonderer Einsatz im Garten oder sonstwas kann so eine dumme Rechnung auch aus der Welt schaffen.
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Gruss Helmut