Hallo,
ich meine, mal eine Formulierung gehört zu haben, die in etwa so lautete: dass ein Schadenersatz den Geschädigten so stellen solle, als hätte es den Schaden nicht gegeben.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass der Vermieter nur ein Recht auf eine Küche hätte, die in dem Zustand ist, als hätte der Mieter sie nicht getauscht.
Gerichte, unter ihnen auch der BGH haben mehrfach entschieden, dass die Nutzungs- und Abschreibungsdauer 10 Jahre für die Möbel beträgt und geringere Zeit für die verschiedenen elektrischen Geräte.
Ich würde mich also nicht wundern, wenn der Vermieter nur den Zeitwert seiner alten Küche ansetzen kann.
Huch. Dann ist wohl auch nicht der Preis bekannt.
Als Vermieter wäre ich froh, wenn ich die Wohnung ohne Möbel und Geräte vermieten könnte. Ich müsste mich nicht um Abschreibungen kümmern und auch Reparaturen und Austausch defekter Geräte läge nicht in meiner Verantwortung. Das gilt vor allem für Teile, die jemand aus unbekannter Quelle organisiert hat, und die unbekannte Profis aufgebaut und angeschlossen hat. Denn auch dafür muss der Vermieter Ersatz leisten.
Und haften.
Was ist, wenn der Herd falsch angeschlossen wurde und die Wohnung abbrennt. Der neue Mieter wird sich nicht an den alten Mieter wenden, sondern an den Vermieter, der ihm den Herd vermietet hat.
Genug Off-Topic
Pierre
P.S.: ich habe Zweifel, dass der Vermieter eine komplett neue, hochwertige Küche als Schadenersatz bekommen wird. Denn wenn es nicht anders vereinbart war, hätte der alte Mieter ja auch Möbel vom Trödelmarkt holen können.