Mieter läßt Wohnung ohne Küche zurück

Hallo,
im Beispielfall hat ein Mieter mit Zustimmung des Vermieters die Einbauküche entfernt und entsorgt weil er seine eigene verbauen wollte.

Im Mietvertrag wurde dazu vereinbart, dass beim Auszug wieder eine Einbauküche verbaut sein muss und weder der Nachmieter noch der Vermieter dafür eine Ablöse schuldig ist. Eine neue Küche wurde nicht verbaut, der Küchenraum ist komplett leer.

In welcher Höhe kann der Schadensersatz angesetzt werden den der Vermieter für die nicht vorhandene Küche ansetzen kann?

Das Alter der vorherigen Küche ist nicht genau bekannt.

Gruß und Dank
Desperado

Mehr nicht?
Keine Qualitäten vereinbart?
So blöd kann doch kein Vermieter sein.

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Wenn Du nur stänkern willst würde ich Dich bitten dies bei Leuten zu tun die auch auf Krawall aus sind - Du wirst hier im Forum sicherlich genug davon finden.

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hi,

ich helf’ dir mal auf den gedanklichen Weg: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/single-kueche-mini-kueche-kuechenblock-mit-herd-und-spuele/1969022967-86-1836

grüße
lipi

Hallo,

das dürfte wahrscheinlich jeder Richter nicht als geeigneter Ersatz für eine Einbauküche sehen, egal wie klein die Einbauküche war. :slight_smile:

Gruß
Christa

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Hallo,

gibt es keine Fotos oder alte Kaufbelege der ursprünglichen Einbauküche?
Und wie lange hat der Mieter dort gewohnt?

Gruß,
Paran

Es muß ja keine Miniküche sein aber in den Kleinanzeigen werden so oft komplette Küchen incl.Geräten verschenkt, da könnte sich doch was finden lassen.
ramses90

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hi,

eben.

grüße
lipi

Hallo,

ich meine, mal eine Formulierung gehört zu haben, die in etwa so lautete: dass ein Schadenersatz den Geschädigten so stellen solle, als hätte es den Schaden nicht gegeben.

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass der Vermieter nur ein Recht auf eine Küche hätte, die in dem Zustand ist, als hätte der Mieter sie nicht getauscht.

Gerichte, unter ihnen auch der BGH haben mehrfach entschieden, dass die Nutzungs- und Abschreibungsdauer 10 Jahre für die Möbel beträgt und geringere Zeit für die verschiedenen elektrischen Geräte.

Ich würde mich also nicht wundern, wenn der Vermieter nur den Zeitwert seiner alten Küche ansetzen kann.

Huch. Dann ist wohl auch nicht der Preis bekannt.

Als Vermieter wäre ich froh, wenn ich die Wohnung ohne Möbel und Geräte vermieten könnte. Ich müsste mich nicht um Abschreibungen kümmern und auch Reparaturen und Austausch defekter Geräte läge nicht in meiner Verantwortung. Das gilt vor allem für Teile, die jemand aus unbekannter Quelle organisiert hat, und die unbekannte Profis aufgebaut und angeschlossen hat. Denn auch dafür muss der Vermieter Ersatz leisten.

Und haften.

Was ist, wenn der Herd falsch angeschlossen wurde und die Wohnung abbrennt. Der neue Mieter wird sich nicht an den alten Mieter wenden, sondern an den Vermieter, der ihm den Herd vermietet hat.

Genug Off-Topic
Pierre

P.S.: ich habe Zweifel, dass der Vermieter eine komplett neue, hochwertige Küche als Schadenersatz bekommen wird. Denn wenn es nicht anders vereinbart war, hätte der alte Mieter ja auch Möbel vom Trödelmarkt holen können.

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Hallo,

ja, das wäre schön, ist aber wenig sinnvoll, wenn für die Gegend ein Mietspiegel gilt, der z.B. für eine Küche ohne Spüle, Herd und Kühlschrank reichlich Abzüge in der Kaltmiete pro m² vorsieht.
Kurz: die Geräte erbringen u.U. eine gewaltige Rendite, bei einer 100m2 Wohnung kann z.B. ein alter Kühlschrank schon mal für 600.- / Jahr „vermietet“ werden, auch ein gebrauchtes Gerät, das den Vermieter womöglich weniger als 100 Euro gekostet hat.
Da lohnt sich auch ein gelegentlicher Austausch.

Gruß,
Paran

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Danke für die Erklärung.

Moin,

schwierig… aber die Kaution würde ich da einfrieren. Auf Ersatz klagen, würde ich mir nicht zutrauen, da das dann wie o.g. jeder Richter (mwd) anders sieht und reine Auslegungssache ist.
Da keine Belege vorhanden sind und wohl auch keine sonstige Dokumentation (Fotos, Beschreibung) - wird vom Standard ausgegangen. Ferner: wenn man eine Kleinanzeigen-Küche selbst für umme bekommt - der Transport-Aufbau-Anschluss wird dann mit Fachfirmensätzen berechnet - und der Vermieter hat Anspruch auf „FACH“. Da sollte sich der Mieter auch überlegen, ob er denn klagt oder sich selbst den Ärger erspart.

Also blaues Auge mitnehmen und demnächst besser machen

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