Hallo,
im Prinzip richtig.
Ich hatte aber einen ähnlichen Fall, bei dem es sich um Verbundrohre handelte. Die kannst du nicht mit dem Potenzialausgleich verbinden und man muss es auch nicht.
Es sind dann auch keine ernsthaft gefährlichen Ströme zu erwarten (bei hinlänglich sauberem Leitungswasser, was ja bekanntlich den Strom nur extrem schlecht leitet).
Dann würde auch ein FI nicht auslösen!
Mein Fall war noch krasser: Uralte Leitung zum Durchlauferhitzer, blau-rot-schwarz-grau. Anschlosen vom Sanitärfinstalllateur ohne Prüfung der Aderzuordnung: blau-schwarz-grau als L1, L2, L3, rot als PE. Dumm nur, dass hier GRAU der PE war. War mal bei vieradrigen Leitungen wohl so vorgesehen oder zumindest zulässig. Keine 3m neben der Dusche war also 230V auf dem Wasser. Dank Alu-Verbundrohr ist aber nichts passiert, der Bewohner meldete lediglich eine stark verminderte Heizleistung des Durchlauferhitzers und ein Kribbeln beim Berühren der Duscharmatur.
Bei ungeerdeten Kupferleitungen wäre es tödlich gewesen, bei geerdeten Kupferleitungen hätte es Sicherungs/FI herausgehauen.
(Wer es nicht weiß: Alu-Verbundrohr besteht aus einer inneren Kunststofflage, dann eine dünne Aluschicht, dann wieder Kunststoff. Das Alu hat keinen Kontakt zum Wasser.)
Es wäre also zu prüfen:
Nicht leitende Rohre: Dann kann der Vermieter nichts dafür.
Leitende Rohre, nicht geerdet und kein FI: Mag ich kaum glauben, weil selbst ohne Potenzialausgleich durchgängige Metallrohre doch irgendwo Erdpotenzial haben, und zwar recht oft sogar recht niederohmig.