Mieter meldet Strom in Duscharmatur und Duschwanne,

folgender Fall:
Ein Mieter meldet dem Vermieter Strom auf der Duscharmatur und der Duschwanne, beim Duschen er bittet den Vermieter einen Elektriker zu bestellen, da er sich nicht mehr zu duschen traut .

Der Vermieter bestellt einen Elektriker

Der Elektriker stellt fest,- dass der „falsch“ fließende Strom nicht an den Installationen etc. in der Wohnung liegt sondern dass die Geschirrspülmaschine des Mieters der Grund ist, die wohl während des besagten Duschens lief.

WER muss nun zahlen. Der Vermieter, der den Elektriker bestellt hat oder der Mieter?

Für Antworten wäre ich dankbar.

vielen Dank.
Bürger 79

tschuldigung, ich habe schon wieder, Am Anfang des SChreibens, ein „Hallo“ vergessen,- ist nicht so gemeint, - war einfach Schusseligkeit.

Der Vermieter muss zahlen. In der Elektrik der Wohnung liegt nämlich ein Fehler vor. Wären Wasserleitungen mitsamt Duscharmaturen irgendwo im Haus mit dem Schutzleiter verbunden und gäbe es einen Fehlerstromschutzschalter, hätte derselbe beim beschriebenen Defekt der Geschirrspülmaschine ansprechen müssen.

Handelt es sich um eine ältere E-Installation, womöglich mit Nachrüstungen in Eigenleistung?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

und wie konnte jetzt lt. Elektriker konkret die Spülmaschine Dusche bzw. Armatur unter Strom setzen ? Steht die Spülmaschine im Badezimmer ?

Hat der Vermieter irgendeinen „improvisierten“ Anschluß der Spülmaschine gebastelt?

&Tschüß
Wolfgang

Einspruch euer Ehren … Ein RCD ist nicht wirklich zwingend in allen Bauten in D vorgeschrieben. Da gibt es sowas wie Bestandschutz, der das verhindert.

Ob wir es mit einem derartigen Bau zu tun haben, wissen wir anhand der Beschreibung auch nicht, es sei denn der Elektriker hat ein paar Stichpunkte fallen lassen und der TE kann sie uns nennen. Vielleicht ist das Haus auch deutlich älter als 1973 …

Was genau hat er gesagt?
Wie alt ist die Wohnung?
Gibt es dort einen RCD = FI Schalter für den Teil des Mieters?
Schick uns mal ein Foto des dazugehörigen „Sicherungskastens“.
Für Laien nur vom Elektriker beantwortbar (oder vom VM): Liegt vielleicht klassische Nullung vor?

Gruß
BW

Hallo,

im Prinzip richtig.
Ich hatte aber einen ähnlichen Fall, bei dem es sich um Verbundrohre handelte. Die kannst du nicht mit dem Potenzialausgleich verbinden und man muss es auch nicht.
Es sind dann auch keine ernsthaft gefährlichen Ströme zu erwarten (bei hinlänglich sauberem Leitungswasser, was ja bekanntlich den Strom nur extrem schlecht leitet).
Dann würde auch ein FI nicht auslösen!

Mein Fall war noch krasser: Uralte Leitung zum Durchlauferhitzer, blau-rot-schwarz-grau. Anschlosen vom Sanitärfinstalllateur ohne Prüfung der Aderzuordnung: blau-schwarz-grau als L1, L2, L3, rot als PE. Dumm nur, dass hier GRAU der PE war. War mal bei vieradrigen Leitungen wohl so vorgesehen oder zumindest zulässig. Keine 3m neben der Dusche war also 230V auf dem Wasser. Dank Alu-Verbundrohr ist aber nichts passiert, der Bewohner meldete lediglich eine stark verminderte Heizleistung des Durchlauferhitzers und ein Kribbeln beim Berühren der Duscharmatur.
Bei ungeerdeten Kupferleitungen wäre es tödlich gewesen, bei geerdeten Kupferleitungen hätte es Sicherungs/FI herausgehauen.
(Wer es nicht weiß: Alu-Verbundrohr besteht aus einer inneren Kunststofflage, dann eine dünne Aluschicht, dann wieder Kunststoff. Das Alu hat keinen Kontakt zum Wasser.)

Es wäre also zu prüfen:
Nicht leitende Rohre: Dann kann der Vermieter nichts dafür.
Leitende Rohre, nicht geerdet und kein FI: Mag ich kaum glauben, weil selbst ohne Potenzialausgleich durchgängige Metallrohre doch irgendwo Erdpotenzial haben, und zwar recht oft sogar recht niederohmig.

Wohl wahr. Wahr ist aber auch, dass sich kaum jemand hinter Bestandsschutz verstecken kann bzw. nur dann, wenn es an der E-Anlage seit Jahrzehnten keine Erweiterungen oder Änderungen gegeben hat. Ungeachtet dessen sollte es irgendwo einen Potentialausgleich geben, so dass Armaturen im Badezimmer keine Spannung führen können. Je nach Art des Defekts in der Geschirrspülmaschine müsste die die Überstromsicherung des betreffenden Stromkreises ansprechen.

Gruß
Wolfgang

Gehen wir mal davon aus, dass der Mieter seine Spülmaschine einfach an eine vorhandene Steckdose angeschlossen hat. Diese musste nicht extra für ihn angelegt werden, deshalb darf sie auch weiterhin den Standard verwenden, der zur Errichtungszeit galt, und das kann durchaus auch heißen, dass wir hier in der Steckdose eine Brücke zwischen N und PE (PEN = PE + N) haben und natürlich für die ganze Wohnung kein FI vorhanden ist.

Eine derartige Installation - ohne Erneuerung/Erweiterungen - ist bestandgeschützt. Hier wird es schwierig, den VM heranzuziehen … oder?

Aber bevor uns der TE nicht mehr Infos gibt, können wir hier lange „rätseln“ …

Gruß
BW

Hallo,
die Geschirrspülmaschine hängt an einem Stromkreis und an einer Wasserleitung.
Duschamatur und Duschwanne hängen an einer Wasserleitung.
Ein Problem entsteht jetzt dann, wenn der Stromkreis der Geschirrspülmaschine mit der Wasserleitung „in Konflikt“ kommt (mögliche Ursachen sind in anderen Beiträgen schon mehrfach beschrieben) und entsprechende Schutzmassnahmen (z.B. eine ausreichende Erdung der Wasserleitung bzw. ein Schutzschalter im Stromkreis) eine Stromführung auf die Wasserleitung nicht verhindert.

Jetzt kommt es darauf an:
Ist der Stromanschluss für die Geschirrspülmachine „selbstgebastelt“ oder vom zweitbesten Freund verlegt, dann muss der Mieter zahlen (Merke: deshalb immer vom Elektriker erledigen lassen wg. Haftung).
Ist am Fehler die generelle Hausinstallation von Wasser- und Stromleitungen schuld, dann der Vermieter.

Gruss
Walter

Ja - Gänsehaut - sowas gibt’s.

Vor etlichen Jahren schrieb ich mir hier meinen Frust von der Seele, als ich es mir mit einem Nachbarn verdorben hatte … versch… bis in alle Ewigkeit. Nachbarschaftshilfe … er bat mich, einen Boiler im Bad anzuschließen. Nein, eine neue Leitung wollte er nicht haben. Immerhin gibt’s doch die beiden über 100 Jahre alten Leitungen an den Porzellanisolatoren an der Decke.
Das Haus, Baujahr kurz nach 1900, steht in einem Dorf, das früher zum Mustergut eines preußischen Majors und Gutsherrn gehörte, der sein ganzes Dorf bereits vollständig mit Gleichstrom elektrifizieren ließ, als man in Hamburg noch Petroleumleuchten benutzte. Klar, die Leitungen kann man auch für Wechselstrom benutzen und gefährlich war’s nicht, weil die Bewohner ja wussten, dass sie da nicht anfassen dürfen und Kinder sind zu klein, um anlangen zu können. So überlebte diese Installation in Teilen einiger Häuser das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die DDR. Nur nichts umkommen lassen, man kann doch funktionierende Sachen, die schon dem in Verdun kämpfenden Urgroßvater gute Dienste leisteten, nicht einfach so wegen irgendwelcher dummerhaftigen Vorschriften von Bürokraten entsorgen. Und dann kommt da so’n Wessi, weiß es natürlich besser und will die guten Sachen nicht mehr benutzen. Der bekommt aber sein Fett weg…

Gruß
Wolfgang

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Das Haus ist Baujahr 1905

Nee, da wird der Vermieter wohl FI Schalter nachrüsten müssen. Gut das ich gefragt habe.
vielen Dank für die Antworten!!

Bürger 79

So einfach wie „FI wird nachgerüstet“ geht es oftmals nicht.

Berichte uns mal, was der VM dazu sagt. Ich befürchte für den Mieter, dass der VM das nicht machen will, weil es sehr teuer fuer ihn werden könnte. Meine ursprüngliche Vermutung „Klassische Nullung im Haus, kein RCD“ dürfte/könnte bei dem Jahrgang durchaus der Realität entsprechen. Dass kein RCD da ist, hast du ja schon bestätigt.

Will man das vernünftig machen, so muss oftmals die gesamte Verkabelung angegangen werden.

Man könnte natürlich auch nur die eine Steckdose der Spülmaschine mit einer „FI-Steckdose“ ausrüsten … Das wäre aber nur eine Notlösung. Und die würde dann vielleicht immer auslösen, wenn die derzeitige Maschine läuft. Somit muss sich der Mieter auch ggf. Gedanken über die Reparatur der Spülmaschine machen.

Das Problem ist, ich bin der Vermieter.
Der Elektriker hat zwar gesagt, dass es nicht an den Installationen in der Wohnung liegt. Sondern irgendetwas mit der Spülmaschine nicht in Ordnung ist. Genaueres wird auf der Rechnung für den Einsatz stehen, die ich noch nicht habe.

Tatsächlich ist es zwar so, dass in dieser Wohnung bereits viele Mieter gewohnt haben, die alle an der Steckdose entweder eine Waschmaschine oder eine Spülmaschine angeschlossen hatten und dieses „Phänomen“ vorher noch nie aufgetreten ist . Und auch dass diese Mieterin bereits in der Nachbarwohnung wohnte in der es dann das gleiche Problem gab. allerdings stand da die Spüle der Küche unter Strom. Damals habe ich die Rechnung bezahlt, weil eben kurz vorher in der Küche eine Einbauküche installiert wurde und irgendwie was angebohrt wurde, sodass der Durchlauferhitzer nicht mehr korrekt funktionierte.

Nur eben beim zweiten Mal, nur in einer anderen Wohnung, erschien es mir schon etwas seltsam.

bürger 79

Ich bin auch Vermieter ;), ist doch nichts schlimmes.

Wenn du es günstig halten willst, dann lass dir von einem Elektriker an der Stelle , wo die Spülmaschine angeschlossen ist, einen „Busch Jäger Schukomaten“ (Meinetwegen auch von einer anderen Firma) setzen (also eine Steckdose mit integriertem FI Schalter). Preis ohne Einbau so um die 100 Euronen. Dieser Einbau ist möglich, ohne dass die komplette andere Installation geändert werden muss.

Der Schukomat wird dann voraussichtlich mit Regelmäßigkeit rausfliegen. Beschwert sich dann die Mieterin, dass sie ihre Spülmaschine nicht nutzen kann, kann man auf eine Reparatur derselben verweisen.

Letzteres kann man natürlich auch als erstes machen.

Gruß
BW

PS Längerfristig sollte man aber schon über ein Update der Installation nachdenken…

Der Tipp mit dem Stecker ist gut.

Aber wie schon gesagt,- langfristig, wird der Vermieter :blush: wohl einen FI - Schalter einbauen müssen, das denke ich auch.

DAnke für den Tipp.

Der FI-Schalter ist meist ein Zusatzschutz.
Grundsätzlich sind die meisten Anlagen auch ohne FI-Schalter ausreichend sicher, wenn die Grundlagen, die Basis einer jeden Installation gegeben sind:
Potenzialausgleich, Erdung, Isolation.

Es wäre töricht, den Zusatzschutz zu installieren, wenn die Grundlagen unsicher sind oder fehlen.

Man investiert kein Geld in neue Balkone, wenn das Fundament brüchig ist.

Hallo,

wenn der Elektriker sagt "Haus-Elektroinstallationen sind o.K., dann ist für die Kostenfrage wesentlich, wem die Spülmaschine gehört.
Offensichtlich aber dem Mieter, demnach muss also die Kosten der Mieter übernehmen.
Verursacherprinzip!!