Mieter möchte Quittung über Miete?!

Ich bin Student und habe mein Zimmer für 5 Monate zwischenvermietet. Der Zwischenmieter möchte Quittungen über seine Zahlungen. Ich habe so schon Probleme mit dem Zwischenmieter und möchte keine Quittungen ausstellen, wenn ich dazu nich vepflichtet bin. Wer weiss, ob ich dazu verpflichtet bin uittungen auszustellen. Er hat mir das Geld ja überwiesen und kann ja seinen Überweisungsträger oder Onlinebanking als Quittung nehmen oder sehe ich das falsch?
Über qualifizierte Antworten würde ich mich freuen.

Gruss Peter

Moin!
Schon in Wickipedia steht:
„Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Sie ermöglicht es dem Schuldner, zu beweisen, dass die dazugehörige Forderung erfüllt worden ist.
Das Wort geht auf das veraltende quitt („ausgeglichen“, z. B. jetzt sind wir quitt) zurück. Bei unbarer Zahlung ist der Kontoauszug das Beweisdokument.“
Dennoch denke ich, daß es die Höflichkeit seinem Kunden gegenüber verlangt, ihm, der einem Geld gibt, diesen Empfang dessen auch zu quittieren.
Aber vielleicht bin ich -als Hanseatischer Kaufmann- dazu zu altmodisch…
Gruß

Hallo,

ob es eine rechtliche Verpflichtung gibt, dass Sie eine Quittung ausstellen müssen, weiss ich nicht. Machen Sie ihm doch ein Schreiben, in dem Sie bestätigen, dass er seine Miete für die 5 Monate pünktlich und in voller Höhe bezahlt hat. Sie müssen darin ja keine Summe nennen.

MfG P. Kunze

Hallo, Peter

Ich sehe es genauso,er kann doch jederzeit den Kontoauszug benutzen.
Ich bin auch der Meinung das ein Mieter einem Zwischenmieter keine Rechnung ausstellen darf,da die Wohnung kein Besitz von ihnen ist.

Gruß
monika61

Weitergeehnde Quittungen über die Bankbelege hinaus sind Ihrerseits nicht erforderlich.

Sollten Sie eine offene Miete gegenüber dem Zwischenmieter geltend machen, so kann er anhand seiner Bankbelege beweisen, dass er überwiesen hat; alles mehr wäre doppelt!

Moin,
die Rechtslage kenne ich nicht genau, tut mir Leid.
Aber Folgendes würde ich doch anmerken wollen:
Warum sollte ein Vermieter dem Mieter die erhaltenen Zahlungen nicht quittieren? Weil er ihn nicht mag, ist wohl kein Grund.
Ob Banküberweisungsbelege zum Nachweis von Mietzahlungen reichen, hängt eher davon ab, wofür ich diesen Nachweis erbringen möchte.
Wozu braucht also der Mieter diesen Nachweis?
Oft wohl für die Bestätigung von Mietschuldenfreiheit für den nächsten Vermieter.
Das betreffende Urteil sagt, dass eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden muss. Die Vermieterin hatte aber im konkreten Fall sehr wohl die Mietzahlungen selbst quittiert.
Ich kenne es nur so, dass ich bei jedem Geschäft eine Quittung für meine Zahlung verlangen kann, selbst beim Einkauf an der Bude oder am Eisstand, und dass ich auch bei Überweisungen eine Rechnung erhalte oder eine Quittung (Zahlen mit EC-Karte zB.).
Also kann ein Mieter wohl auch verlangen, so mein Verständnis, dass ein Vermieter explizit bestätigt, dass er die Miete erhalten hat.
Nach dem Urteil sollte er darüber hinaus aber keine Mietschuldfreiheit selbst bestätigen, da diese „Zeugnis gegen ihn selbst“ sein könnte, zB. bei ausstehenden Nebenkosten.
Mein Tipp: Fragen, wozu der Mieter diese Quittung benötigt, warum die Überweisungsbelege für diesen Zweck nicht ausreichen sollen und ggf. eine Quittung über die erhaltenen Mietzahlungen ausstellen.

was studierst du? sind unsere Studenten wirklich so unwissend? natürlich sind Vermieter verpflichtet! Sogar zu detaillierten Abrechnungen - genau wie Großvermieter. Deine starrsinnige Verweigerung lässt Betrugsabsichten ahnen. Ich würde als dein Untermieter anonym die sich dafür interessierenden Behörde (Finanz- und Bafögamt, die GEZ und Ordnungsamt (Meldestelle) informieren

Hallo,

warum möchte er eine Quittung? Wenn er das Geld überwiesen hat brauch man keine Quittung ausstellen oder möchte der Mieter etwas doppelt berechnen?
Wenn er für die Zeit ein Mietvertrag verlangt hätte könnte ich dieses ja noch nach voll ziehen. Ich würde keine Quittung ausstellen mit dem Hinweis auf die Überweisung.

Viel Glück!!

Hallo Peter,

warum möchte er denn eine extra Quittung, warum reichen ihm nicht seine Überweisungen auf den Kontoauszügen? Vielleicht denkt er gar nicht an die Kontoauszüge?

Welche Probleme hast du denn mit dem oder wegen dem „Zwischenmieter“? Juristisch gibt es m.W. einen „Zwischenmieter“ gar nicnt, sondern dann handelt es sich m.W. um einen „Untermieter“. Aber im Bereich „Studenten“ ist das natürlich ein üblicher Fall. Bist du denn Eigentümer, Hauptmieter oder Untermieter deiner Wohnung? Als Mieter wärest du eigentlich verpflichtet, deinen Vermieter zu fragen, ob du deine Wohnung untervermieten darfst. M.W. hast du aber Anspruch auf eine Erlaubnis, wenn du mehrere Monate nicht da bist o.ä. Hast du diese Erlaubnis nicht eingeholt und hast deswegen die erwähnten Probleme? Oder geht es um das zusätzliche Einkommen, das du dadurch erzielt hast (und nicht angeben möchtest)? Im Prinzip macht es aber m.E. für dich keinen Unterschied mehr, ob du eine Quittung ausstellst oder ob das Geld nachweislich auf deinem Konto gelandet ist.

Ich denke aber nicht, dass es eine gesetzliche Basis gibt, dass du eine gesonderte Quittung ausstellen musst. Gib deinem Untermieter doch den Hinweis auf seine Kontoauszüge, vielleicht ist er dann ja zufrieden. Ich vermute, er möchte bzw. muss seine Unterkunftskosten irgendwo nachweisen, um sie erstattet zu bekommen, stimmt’s? Wovor genau hast du denn Angst?

Ich bin Student und habe mein Zimmer für 5 Monate
zwischenvermietet. Der Zwischenmieter möchte Quittungen über :seine Zahlungen. Ich habe so schon Probleme mit dem :Zwischenmieter und möchte keine Quittungen ausstellen, wenn :ich dazu nich vepflichtet bin. Wer weiss, ob ich dazu :verpflichtet bin uittungen auszustellen. Er hat mir das Geld :ja überwiesen und kann ja seinen Überweisungsträger oder
Onlinebanking als Quittung nehmen oder sehe ich das falsch?
Über qualifizierte Antworten würde ich mich freuen.

Gruss Peter

aus meiner Sicht ist der Kontoauszug Quittierung genug. Quittungen sind eher bei Barzahkung üblich.