Moin,
die Rechtslage kenne ich nicht genau, tut mir Leid.
Aber Folgendes würde ich doch anmerken wollen:
Warum sollte ein Vermieter dem Mieter die erhaltenen Zahlungen nicht quittieren? Weil er ihn nicht mag, ist wohl kein Grund.
Ob Banküberweisungsbelege zum Nachweis von Mietzahlungen reichen, hängt eher davon ab, wofür ich diesen Nachweis erbringen möchte.
Wozu braucht also der Mieter diesen Nachweis?
Oft wohl für die Bestätigung von Mietschuldenfreiheit für den nächsten Vermieter.
Das betreffende Urteil sagt, dass eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden muss. Die Vermieterin hatte aber im konkreten Fall sehr wohl die Mietzahlungen selbst quittiert.
Ich kenne es nur so, dass ich bei jedem Geschäft eine Quittung für meine Zahlung verlangen kann, selbst beim Einkauf an der Bude oder am Eisstand, und dass ich auch bei Überweisungen eine Rechnung erhalte oder eine Quittung (Zahlen mit EC-Karte zB.).
Also kann ein Mieter wohl auch verlangen, so mein Verständnis, dass ein Vermieter explizit bestätigt, dass er die Miete erhalten hat.
Nach dem Urteil sollte er darüber hinaus aber keine Mietschuldfreiheit selbst bestätigen, da diese „Zeugnis gegen ihn selbst“ sein könnte, zB. bei ausstehenden Nebenkosten.
Mein Tipp: Fragen, wozu der Mieter diese Quittung benötigt, warum die Überweisungsbelege für diesen Zweck nicht ausreichen sollen und ggf. eine Quittung über die erhaltenen Mietzahlungen ausstellen.