mein Mieter reagiert nicht nach wirksamer Eigenbedarfskündigung, diese wurde mit einem Juristen im Vorfeld auf Richtigkeit geprüft.
Ich lebe in Berlin, will in meine Wohnung in München zurück, habe wirksam wegen Eigenbedarf zum 31.3.2013 gekündigt. Der Mieter zahlt seinen Anteil an Miete seit 4 Monaten nicht, inzwischen sind über 1 Monatsmiete dadurch angelaufen. Wohnt in der Wohnung seit 2 Jahren, ist problematisch von Anfang an. hat Mängelanzeigen nicht gemacht sondern sofort Miete gekürzt und Anwalt bemüht, dann erfolgte auf meinen Wunsch Vergleich, d.h. 10 % weniger Miete seit April 2012 wegen (angeblicher Mängel) die von Anfang an nicht da waren, aber eben ein älteres Haus. Kein neues Bad keine neuen Fenster.
Mein Problem nun, ich muß aus meiner Wohnung, sitze auf gepackten Kartons, habe mir nun aus der Not, da sich der Mieter nicht rührt, eine Wohnung zum 1.4. in Hamburg gemietet, da ich in Berlin nichts bezahlbares gefunden habe. Jetzt bin ich gerade vor Ort in München, habe gesehen dass alle Vorhänge entfernt sind, jedoch reagiert der Mieter weder auf weitere freundliche Briefe um einen Vorababnahmetermin zu eerwirken, noch auf Klingeln obwohl anwesend, habe ich von der Straße aus durchs Fenster gesehn.
Was soll ich tun? Alle Schuhe stehen vor der Türe, soll ich die Schuhe einkassieren um so zu erzwingen, daß der Mieter zu mir kommt, oder ist so eine eskallation, die ich vermeiden will, vorprogramiert. Ich bin ratlos.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Da bleibt eigentlich nur eins - Räumungsklage. Allerdings müssen sie diese zuerst einmal selbst bezahlen und wenn der Mieter kein Geld hat, bleiben Sie auch darauf sitzen.
Bassauer
Das weiß ich auch, möchte ich nicht, wie gesagt es sieht so aus, als ob sie räumt, alle Vorhänge sind weg, soll ich die Schuhe einkassieren die verbotenerweise im Treppenhaus stehen, auch hier wurde die Madame schon x Mal hingewiesen, sie reagiert nicht mal auf Mahnbescheid und Vollstreckung - öffnet nicht.
Da bleibt eigentlich nur eins - Räumungsklage. Allerdings
müssen sie diese zuerst einmal selbst bezahlen und wenn der
Mieter kein Geld hat, bleiben Sie auch darauf sitzen.
Bassauer
Hallo,
da kann ich nicht wirklich helfen.
Die Widerspruchsfrist ist ja wohl verstrichen. Aber der Mieter setzt vielleicht auf eine Räumungsklage, um da seine Gründe vorzutragen - muss ja aber nicht sein, wenn die Vorhänge schon fehlen.
Vielleicht haben Sie Glück und er ist zum 31.03.13 draußen. Er muss nicht mit Ihnen sprechen vor dem Auszugstermin, sondern nur am 31.03.13 eine Wohnungsübergabe oder Schlüsselübergabe machen.
Sie könnten höchstens schriftlich einen Besichtigungstermin fordern. Lesen Sie selbst nach unter http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/mietvertrag/d… welche Rechte Sie haben. Aber vielleicht reicht aus, wenn Sie dem Mieter einen Wohnungsübergabe am 31.03.13 schriftlich anbieten.
Erst wenn er nicht auszieht, können Sie weitere Schritte einleiten.
die Schuhe würde ich aber nicht entfernen. Das wäre ein Eingriff in das Eigentumsrecht des Mieters und das gibt richtig Ärger.
Mehr weiß ich nicht
viel Glück
Elfriede
Guten Tag Elfriede,
ja, vermutlich haben Sie recht, das lasse ich lieber mit den Schuhen, ich möchte dieser Person auch nicht mehr begegnen, ich werde nochmals per Einschreiben und rückschein meine Maklerin zur Übergabe anbieten, der 31.3.13 ist zwar Ostern, aber das nützt ja nichts. Habe ich schon geschrieben im Übrigen.
MfG
Hallo,
Selbstjustiz ist absolut nicht angebracht.
Wenden Sie sich an einen Anwalt, anderenfalls machen Sie sich nur selbst strafbar.
MfG Waldi 64
keine ahnung - vielleicht zieht er ja zum kündigungstermin aus. reden muss er nicht mit ihnen. wenn dieser termin verstrichen ist, können sie räumungsklage einreichen. das ist dann alles mühsam und langwierig, aber so richtig fällt mir da nix anderes ein.
viele grüße
salomo.
inzwischen habe ich ein feedback - er hat noch keine Wohnung schreibt er und kann desswegen noch keinen Übergabetermin nennen und möchte von mir ein Bestätigung, daß ich aus meiner Wohnung ausziehen muss, diese habe ich zwar schon mitgeschickt, jedenfalls beruft er sich nun darauf diese nicht bekommen zu haben und möchte mich nicht in seiner Wohnung sondern nur die Maklerin, die ihm die Wohnung übergeben hat. Dagegen habe ich nichts, da dies zur Deeskalation beiträgt, ich ziehe nun solange nach HH.
Hallo. bella-1953,
ein heikles Thema in Sachen Mietrecht, aber dennoch lösbar.
Von der Idee, die Schuhe „einzukassieren“, rate ich Dir dringend ab. Hier greift das Vermieter-Pfandrecht nicht, da es sich um Dinge des täglichen Bedarfs handelt, die vor Deinem Zugriff geschützt sind. Außerdem steht dies in keinem Verhältnis zum eigentlichen Begehren der Herausgabe der Wohnung. Letztlich könnte Dich der Mieter noch wegen Diebstahls rankriegen. Also lass es bitte sein.
Um jetzt näher auf das Thema eingehen zu können, brauche ich mehr Informationen.
- Wurde dem Mieter fristgerecht gekündigt?
- Wurden die entsprechenden Gründe dafür ausführlich dargelegt?
- Warum wurde die juristische Prüfung der Kündigung nicht weiter verfolgt und Räumungsklage angedroht, bzw. nicht eingeleitet?
- Unklar ist, welche Anteile der Miete der Mieter nicht zahlt. Er steht immerhin in der Gesamtschuld des Mietvertrags.
- Wurde eine ersatzweise Kündigung wegen Mietrückständen erteilt?
Im Übrigen verweise ich mal auf folgende Seiten, die Dir auch weiterhelfen können.
http://www.mieterbund.de/eigenbedarf.html
…und hier auch noch mit etlichen wichtigen Urteilen, die Dich interessieren könnten.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm
Alles in Allem halte ich es doch für vernünftiger, sich vor Ort (also in München) einen Rechtsanwalt zu suchen, dessen Schwerpunkt das Mietrecht ist. Einfach mal unter Fachanwälten googeln und dann Bewertungen lesen. Vorher würde ich aber das Haus etwas beobachten, vielleicht ist ja der Mieter bereits im Begriff, doch noch die Wohnung zu verlassen. (bereits enfernte Vorhänge sind ein gutes Indiz dafür…)
WICHTIG! Sorge dafür, dass Du postalisch für den Mieter zu erreichen bist, damit Du den Empfang der Schlüssel notfalls sicherstellen kannst, falls es soweit kommen sollte.
ACHTUNG! Ich bin kein Rechtsanwalt und darf deshalb auch keine Rechtsauskünfte erteilen. Ich gebe hier ausschließlich meine persönlichen Erfahrungen und Recherchen wider. Daher übernehme ich auch keine Haftung für meine Aussagen.
Hallo,
der Mieter muss die Wohnung erst am 02.04. räumen. An Sonn und Feiertagen muss niemand die Wohnung übergeben.
Erst danach kann eine Räumungsklage eingereicht werden.
Die Mietrückstände müssen angemahnt werden.
Anscheinend will der Mieter die Kaution so verrechnen, was allerdings nicht statthaft ist. Erst nach einem Rückstand von 2 Monatsmieten ist eine Räumung möglich.
Finger weg vom Eigentum des Mieters.
Das wäre Diebstahl.
Das Übergabeprotokoll ist am letzten Tag üblich, danach erfolgt die Schlüsselübergabe.
Was steht zum Übergabeprotokoll im Mietvertrag?
Viele Grüße
Llissy
Hallo.
zuerst vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Alle 5 Fragen kann ich mit JA beantworten, alles was Du ansprichst wurde erfüllt meinerseits, bis hin zur Androhung von Räumungsklage, sowie Vorbehalt von Schadenersatz, wegen Nichterfüllung eines vorausgegangenen Vergleichs.
Meine adresse ist hinlänglich bekannt. Der Mieter.die Mieterin schuldet mir inzwischen 1 1/3 Monatsmieten. Sowie 10 % einbehaltener Miete seit April 2012, sowie die Anwaltskosten, da die Mieterin schuldhaft, das Nichtzustandekommen des Vergleichs zu verantworten hat. Ich habe selbst inzwischen Gott sei Dank eine Wohnung in einer anderen Stadt gefunden, sonst würde ich mit meinen Möbeln jetzt auf der Straße stehen.
Die Umzugskosten sowie weiteren Kosten habe ich auch als Schadenersatz angekündigt. Die Mieterin fährt einen Mercedes und zahlt ihr Drittel der Miete nicht, das vom Amt so berechnet wurde, behält ergo Geld ein, das mir zusteht. Ich habe auch Anzeige wegen Betrug und arglistiger Täuschung angedroht.
Hallo, bella-1953,
ich möchte nochmal kurz auf Deine Antwort eingehen:
Da meine Fragen von 1-5 mit „ja“ beantwortet wurden, liegt der Fall so ziemlich klar. Demnach scheint wohl auch kein fristgemäßer schriftl. Widerspruch seitens der Mieterin ergangen zu sein.
Du schreibst, die M. hat 1 1/3 Monatsmieten Schulden + die von Dir nicht akzeptierten und unbegründeten 10% monatl. Einbehalte? Damit liegt sie mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand und ist fristlos kündbar. Offensichtlich ist sie gerade dabei, die Mietkaution zu „verbraten“, was gesetzl. nicht gestattet ist. Siehe hierzu auch das entsprechende Urteil
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…
Jedes „Amt“ (ich vermute mal, hier ist das Jobcenter gemeint, denn dieses berechnet die Miete nach SGB II § 22) kann rechnen wie es will. Die Mieterin hat einen rechtsverbindlichen Mietvertrag, auf dessen Konditionen sie sich eingelassen hat und dafür haftet sie in ihrem Namen. Liegt bei einer Neuvermietung die Netto-kalt-Miete nicht über 50% des qualifizierten Mietspiegels, kann sie auch keinen Anspruch aus eventl. „Mietwucher“ anmelden. Der Mercedes muss kein Alibi dafür sein, dass dieses Fahrzeug auch auf den Namen der Besitzerin (nicht Eigentümerin)zugelassen ist. Sollte es so sein, wäre dieses Fahrzeug auch nicht pfändbar. Das kann man aber gegen eine geringe Gebühr unter Angabe des KFZ-Kennzeichens beim Kraftverkehrsamt in München abfragen. Man muss ja schließlich Wertgegenstände verifizierbar machen, um später darauf zurückgreifen zu können.
Egal, ob die gute Dame nun auszieht oder nicht, sind bei Dir Ansprüche angewachsen, die Du Dir dann auch einklagen kannst. Nur: Wenn die M. Geld vom Jobcenter beziehen sollte, sehe ich da keine guten Aussichten für die nächste Zeit. Ihr Konto ist dann auch i.d.R. bis 1028,99 € / monatl. nicht pfändbar. Also gut aufpassen, wie Du weiter verfahren willst. Im Falle sie nicht ausziehen will, musst Du erst einmal in Vorleistung gehen und die Räumungsklage beantragen.
Ich kann Deinen Zorn verstehen. Viel Glück!
Hallo,
nur noch ein wichtiger Tipp:
Einschreiben mit Rückschein hat so seine Tücken. Wenn der Mieter das Schreiben nicht abholt, kommt es wieder zurück und es gilt - so viel ich weiß - nicht unbedingt als zugestellt!
die bessere Form ist
entweder Einwurfeinschreiben. Gilt meiner Meinung nach in jedem Fall als zugestellt. Kann auch über die Post verifiziert werden
oder Sie beauftragen Ihre Maklerin den Brief mit Zeugen in den Briefkasten zu werfen.
sicher ist sicher: schicken Sie zumindest ein Einwurfeinschreiben hinterher.
Gruß Elfriede
Hallo,
leider kann ich da auch nicht wirklich weiterhelfen. WEnn die KÜndigung wegen Eigenbedarf wirksam ist, gibt es meiner Meinung nach nur noch die Möglichkeit, dem jetzigen Mieter die entstehenden Kosten für den neuen Nutzer also Sie in Rechnung zu stellen. Soll heißen, die Miete für die von IHnen angemietete Wohnung hat der Mieter zu tragen, der Ihre ordnungsgemäß gekündigte Wohnung blockiert. Notfalls mit Polizei drohen. Ich wünsche Ihnen einen guten Ausgang der verfahrenen Situation und es tut mir Leid, dass ich nicht mehr helfen kann.
MfG
Sabine Kruse
Tut mir leid - kenne mich nicht aus - Lösung ist nur durch RA zu finden.
Hallo bella-1953,
mit so einem Fall kenne ich mich nicht so gut aus, würde aber dewegen auch einen Anwalt in Anspruch nehmen. Es gibt eine sehr gute Beratung im Mieterverein oder bei Eigentum der Haus- und Grundstücksverein.
Mit freundlichen Grüßen
petra0801
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen…
MfG schoerschi
Hallo bella-1953,
angenommen, das Mietverhältnis ist nun rechtens beendet, bestände wahrscheinlich die Möglichkeit einer Räumungsklage. Die eigene Räumung der Wohnung ist dagegen keine gute Idee. Alle Infos und wie man bei einer Räumungsklage vorzugehen hat unter
http://www.anwalt.de/rechtstipps/wissenswertes-zur-r…
Viele Grüße,
dein Team von anwalt.de