Mieter seit über 20 Jahren ohne Mietvertrag

Nehmen wir mal an,

ein Mieter hat vor vielen Jahren ein älteres Haus gemietet, um dort sein Büro als Selbständiger und als Lager zu nutzen. Es wurde kein Mietvertrag gemacht, alles mündlich vereinbart. Der Mieter nutzt nun das Haus seit über 20 Jahren.
Nun ist der Vermieter gestorben und das Haus ging an seine Tochter.
Da es keinen Vertrag gibt, (mündlich wurde eigentlich nur die Höhe der Miete vereinbart) ist nun die Frage, wie das ist, wenn der Vermieter das Mietverhältnis kündigen wollen würde, weil er das Haus verkaufen will.
Folgende konkreten Fragen:

  • Wie sieht das mit Kündigungsfristen aus? Der Vermieter beruft sich darauf, dass das Haus nicht als Wohnhaus genutzt wird und es keinen Mietvertrag gibt.
  • Hätte der Mieter ein Vorkaufsrecht?
  • Wenn kein Mietvertrag vorhanden ist, welche Grundlage gilt dann?
  • Muss der Mieter einen Gutachter bzw. Wertermittler ins Haus lassen? Welche Fristen gelten dann und was, wenn der Mieter einfach keine Zeit hätte, weil er beruflich viel unterwegs ist?

Nur weil es keinen schriftlichen Vertrag gibt, heißt das nicht, dass es überhaupt keinen Vertrag gibt. Solange nicht Formerfordernisse dagegen sprechen, kann man Verträge durchaus auch mündlich schließen, was man regelmäßig beim Bäcker, … macht. Soweit man dabei keine von der gesetzlichen Regelung abweichenden Regelungen vereinbart (solche hinterher nicht mehr beweisen kann), gilt das Gesetz. D.h. in Bezug auf die ordentliche Kündigung von Geschäftsräumen § 580a Abs. 2 BGB, der auf eine Kündigungsfrist von sechs Monaten (Kündigung bis zum 3. Werktag des Quartals zum Ende des nächsten Quartals) hinausläuft. Und vergiss bei Gewerbräumen alles, was für Wohnungen gilt!

Und nein, es gibt kein Vorkaufsrecht.

Und zum letzten Punkt ziehen wir uns bitte nicht die Hose mit der Kneifzange an, und riskieren bitte nicht auch noch ggf. kostspieligen Ärger mit dem neuen Vermieter.

Wenn Du die Hütte erwerben willst, mach der neuen Vermieterin ein entsprechendes Angebot. Das muss natürlich so gut sein, dass sie nicht morgen über eine Anzeige auf einem der großen Portale fünf bessere bekommt.

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