Nehmen wir mal an,
ein Mieter hat vor vielen Jahren ein älteres Haus gemietet, um dort sein Büro als Selbständiger und als Lager zu nutzen. Es wurde kein Mietvertrag gemacht, alles mündlich vereinbart. Der Mieter nutzt nun das Haus seit über 20 Jahren.
Nun ist der Vermieter gestorben und das Haus ging an seine Tochter.
Da es keinen Vertrag gibt, (mündlich wurde eigentlich nur die Höhe der Miete vereinbart) ist nun die Frage, wie das ist, wenn der Vermieter das Mietverhältnis kündigen wollen würde, weil er das Haus verkaufen will.
Folgende konkreten Fragen:
- Wie sieht das mit Kündigungsfristen aus? Der Vermieter beruft sich darauf, dass das Haus nicht als Wohnhaus genutzt wird und es keinen Mietvertrag gibt.
- Hätte der Mieter ein Vorkaufsrecht?
- Wenn kein Mietvertrag vorhanden ist, welche Grundlage gilt dann?
- Muss der Mieter einen Gutachter bzw. Wertermittler ins Haus lassen? Welche Fristen gelten dann und was, wenn der Mieter einfach keine Zeit hätte, weil er beruflich viel unterwegs ist?