Mieter verschweigt Mängel

Hallo
nach einem Erbe eines alten Hauses haben wir festellen müssen, das der Balken vom Dach durchgefault ist und noch viele andere Schäden.
Der Mieter der in diesem Haus schon seit über 25 Jahren lebt, hat diese Mängel verschwiegen, um möglicherweise einer Mieterhöhung vorzubeugen. Die Schäden sind so groß, das die Sanierung dass 5 Fache vom Wert des Hauses übersteigt.
Können wir einen Schadensersatz vom Mieter hier erzwingen?
Danke für Ihr Interesse

Die Instandhaltung des Objekts war nicht Gegenstand des Mietvertrags. Also, ehe nischt.

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Danke für die Antwort
es wurde vom vorigen Besitzer kein Mietvertrag gemacht.
Unter dem Motto
ihr passt auf das Haus auf und pflegt es…
total verrückt

Da müßte man schon ganz genau wissen, was der Gegenstand des Vertrages war, der vor 25 Jahren geschlossen wurde. So ganz grundsätzlich ist es natürlich schwierig, einem Mieter die Instandhaltung aufzubürden. Wenn der Mieter die Pflicht hatte, dem Vermieter eventuelle Schäden frühzeitig mitzuteilen, ist er der nicht nachgekommen, was einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen kann.

Mit der Beweisbarkeit könnte es nach 25 Jahren und mit einem verstorbenen Vertragspartner natürlich eventuell Schwierigkeiten geben, aber versuchen kann man es ja mal.

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Neuer Dachstuhl ist keine Modernisierung die eine Mietsteigerung möglich macht. Höchsten eine neue oder erstmalige Dämmung könnte so etwas sein.
Und ob Schadenersatz möglich wäre ?

Theoretisch ja, wenn Du ihm nachweist er hätte den Schaden erkennen und melden müssen. Es also auch für Laien erkennbar war, hier besteht Gefahr und es muss etwas geschehen.
Wenn man nie auf den Dachboden geht/gehen muss, wie kann man es erkennen ?

Ich weiß ja nicht wann der Erbfall eintrat, aber wenn Mieter dort 25 Jahre wohnte, so hat wohl auch der Erblasser sein Objekt nie besichtigt und mal nach dem Rechten schauen lassen ?
Und das soll jetzt der Mieter ausbaden ?

MfG
duck313

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Spätestens wenn der Mieter behauptet, er hätte es dem nun Verstorbenen (mündlich) gemeldet, dürfte das nachweisen schwer werden.

Doch wurde mündliche oder Konkludent.

fraglich ob das ein Vertragsinhalt war, wenn ja würde er den Mietrecht allerdings entgegen stehen, denn für Dach und Fach ist der Vermieter zuständig.

Welchen Schaden hat den dieser verursacht, dass ist mir in den Fall nicht klar. ja der Mieter hat eine Fürsorgepflicht und hat Mängel zu melden. Stellt sich aber die Frage, ob er dies nicht gemacht hat.

Bei alten Häusern hat man öfters dieses Schadensbild, den Spruch „alle 50 Jahre baut man ein Haus neu“ gibt es ja nicht umsonst.

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