Mieter verweigert Ersatzheizung bei Ausfall der Gasversorgung

Hallo,

wir haben z,Z, keine Gasversorgung nach dem Hochwasser. Deswegen funktionieren auch die Heizungen nicht, Andere Optionen wie Flüssiggas gibt es nicht.
Ich bin natürlich als Vermieter bereit, die Mehrkosten für Elektroradiatoren zu tragen, habe auch welche angeschafft. Einzige Bedingung : Offenlegung der Gas - und Stromrechnung, sowie das Führen eines Heizprotokolls (Empfehlung durch Mietervereine).
Jetzt will die Mietpartei diese nicht nutzen, kündigt Mietminderung an.
Was soll ich tun, der Termin beim Anwalt ist erst nächste Woche.
Gruss, Andrea

am besten gehst du in der Nächsten Woche zum Awalt. Denn wir könnten jetzt viel über die Pflichten des Mieters erzählen, wie er mit der Mietsache umzugehen hat.

Nur hilft das in den Fall dann wirklich weiter?

Den Mieter wird das nicht interessieren.

Nach welcher rechtlichen Grundlage sollte der Mieter dazu verpflichtet sein?

Wie soll der Vermieter, in diesem Fall aber kontrollieren können, wie oft geheizt wurde und welche Kosten dadurch entstanden sind? Außerdem muss es ja möglich sein, die Ersparnis der Heizkosten zu kontrollieren.
Bei „normalen Mietern“ könnte man ja auf das Wort vertrauen - in diesem Fall aber nicht.

Haben Sie evtl. einen anderen Vorschlag??? Zwischenzähler müssten eingebaut werden - wegen Handwerkermangel momentan nicht möglich. Außerdem ist nicht kontrollierbar, ob der Strom nicht für andere Zwecke benutzt wird.

Abgesehen davon, der Mieter ist verpflichtet zu heizen. Aufgrund der augenblicklichen Situation gibt es keine andere Lösung.

Und dann nützt dem Vermieter das durch die Mieter handgeschriebene Heizprotokoll was genau?

Warmes Wasser und Heizung gehören zur Mietwohnung dazu, der Vermieter hat sie schließlich mit vermietet. Und selbstverständlich kann der Mieter die Miete mindern, wenn der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt. Er muss schließlich nicht für etwas Miete zahlen, was er gar nicht nutzen kann. Und das ist völlig unabhängig davon, ob der Vermieter was für das Hochwasser kann oder nicht - eine Mietminderung ist schließlich keine Strafe.

Also geh mal zum Anwalt und lass dir das erklären.

Warmes Wasser ist nach wie vor vorhanden.

Das handgeschriebene Protokoll ist immerhin eine Grundlage einer Abrechnung.

Meine Pflichten sind mir genau bewusst, allerdings muss der Mieter (Pflicht!) auch heizen. Wenn dieser ein Angebot nicht annimmt, ist das eine Mietpflichtverletzung.

Wenn nichts anderes geht, muss er eben die Radiatoren annehmen, sonst riskiert eine Mietpflichtverletzung.

ich habe immerhin alles getan, um das Problem zu lösen. Wenn der Mieter nicht heizt, ist er bei Schäden schadensersatzpflichtig.

hat mir ein befreundeter Anwalt erklärt.

Moin,

hier wäre ja zu kontrollieren, das geheizt wird aber der Strom nicht anderweitig genutz wird.

Meine spontane Idee:
in die Zuleitung zum Raadiator einen Zwischenzähler einbauen, dieser sitzt in einem Kästchen, das verplomt wird.

Wenn nie geheizt wird, kein Verbrauch.

Ob er so frech ist, den Raadiator voll aufgedreht vor das offene Fenster zu stellen?

Eine Kontrolle der Zimmerthemperatur per Funktermometer wäre hilfreich aber wohl nur nach Absprache erlaubt.

Das ist noch ok, aber wie kommst du darauf, dass er die Rechnungen auch offen legen muss? Hat dir das der befreundete Anwalt auch erzählt? Dann soll er dir mal ein paar einschlägige Paragraphen nennen, damit du weißt, was du dem Mieter weiter erzählst …

Die Zwischenzähler waren ja auch meine erste Idee, aber bis ich jemanden bekomme, der das für mich erledigt, ist Weihnachten und das Gas wieder verfügbar.

Selbst da wäre ich nicht sicher, ob ich nicht der Strom für andere Dinge genutzt wird.

Der Mieter ist so frech… Offenes Fenster und Heizkörper voll aufgedreht traue ich dem durchaus zu.

Geheizt werden muss, sonst Mietrechtverletzung

Funkthermometer sind nicht möglich, selbst die kann man kontrollieren.

Übrigens die Idee mit dem Protokoll stammt ursprünglich vom Mieterverein - allerdings für den umgekehrten Fall.

Wieviel Strom kann denn der Mieter abzweigen bis zum Jahresende?!?! Ist das so dramatisch? Zum Rumzicken gehören immer 2 Parteien.

Keine Ahnung. Wir haben ab November wieder eine Gasversorgung, es geht nur um die Abrechnung der Mehrkosten.
Da ich den Mietern nicht trauen kann, muss ich irgendeine Abrechnungsgrundlage habe, um den Mehrverbrauch, den ich natürlich zahlen werde, abzurechnen. Dafür brauche ich aber die Ersparnis der Gaskosten.

Stromzähler ablesen vor und nach der Heizlüfterperiode. Zehn kWh entsprechen ungefähr einem cbm Gas. Ungefähr 2/3 des Stroms stammen vom Heizen, der Rest ist der übliche Stromverbrauch.

Mach einen Zettel fertig, auf dem das festgehalten ist und gut. Natürlich kann man auch gleich einen Anwalt damit beschäftigen, aber das dürfte wohl mehr kosten als das ganze bringt.

Ich habe eine Rechtschutzversicherung als Vermieter.
Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt. Danke für den Vorschlag, nützt aber nichts, da diese Mieter unmöglich sind, sodass keine vernünftige Unterhaltung möglich ist.
Gibt wohl demnächst die Kündigung, da inzwischen so viele Dinge passiert sind, dass ein weiteres Mietverhältnis nicht mehr zumutbar ist.