Mieter widerspricht Kündigung wegen Eigenbedarfs: Was tun?

Hallo Zusammen,

ich befinde mich in folgender Situation: Meine Eltern haben ein EFH welches derzeit vermietet ist.
Nachdem ich vor kurzem meine Ausbildung abgeschlossen habe und meinen eigenen Hausstand gründen möchte, haben meine Eltern den derzeitigen Mietern aufgund eines berechtigten Eigenbedarfs gekündigt. Nun haben die Mieter jedoch Widerspruch eingelegt. Der Grund: Sie finden keinen angemessenen Ersatz und pochen daher auf die Härtefall Regelung. Der Widerspruch kam kurz vor knapp vor Ablauf der Widerspruchsfrist. Gemäß der Kündigung würde der Mietvertrag noch zwei weitere Monate laufen.
Wie gehe ich nun bestenfalls vor um die Kündigung aufrecht zu erhalten und durchsetzen zu können? Gibt es ggf. Vordrucke um dem Widerspruch der Mieter zu widersprechen?
Ich würde den Mietern auch einen weiteren Monat Zeit lassen, mir geht es nur darum, dass die Mieter einen gewissen „Druck“ haben und tatsächlich etwas suchen und nicht auf die Traumvilla warten die villeicht niemals zum Angebot steht…

Über eure Ratschläge freue ich mich.

Viele Grüße
Nickn4m3

Entweder Du marschierst zum Anwalt und leitest eine entsprechende Klage in die Wege, oder Du machst ihnen ein Angebot, das sie nicht ablehmen können. Und damit meine ich NICHT daß Du ihnen einen abgeschnittenen Pferdekopf ins Bett legst…

@Nickn4m3 Dieses Angebot muss den Gegebenheiten angepasst sein. Im Spreewald wird man daher eine andere Summe ansetzen als in HH oder in M …

Und um das mal in Zahlen zu fassen. Mein ehemaliger Vermieter zahlte mir nach diversen Versuchen des Rauswurfs per „Eigenbedarfskündigung“ (allesamt unbegründet, meinten die Richter) damals in München einen fast 5stelligen Betrag …

So nebenbei: Eine Räumungsklage kann bis zum „Erfolg“ auch schon mal ein Jahr dauern … Da redet man nicht über einen Extramonat … und wenn das Ganze tatsächlich in M sein sollte, dann findet auch der pfiffigste Mieter so schnell keine neue Wohnung …

Wie Armin schon gesagt hat: Suche er einen Anwalt auf. Der sollte die Situation gut beurteilen können.

Gruß
BW

Vielen Dank für diesen Kommentar.
Angenommen ich ziehe vor Gericht und die Mieter müssen - ggf. nach mehr als einem weiteren Monat Aufschub - ausziehen. Wer trägt in derartigen Fällen denn dann in der Regel die Kosten des Verfahrens?
Und nein, es handelt sich nicht um eine Wohnung in Muc :wink:
Es handelt sich um ein Dörfchen im schönen Niederbayern :smiley:
Auch wenn die Zeitungen nicht voller Inserate sind, so ist die Lage hier bei weitem nicht so schlimm.
Die derzeitigen Mieter verdienen beide nicht schlecht und in einem Umkreis von 5-10 km findet sich einiges an Wohnraum.
Die Mieter meinten auch dass sie ausziehen werden, allerdings reicht ihnen die Zeit nicht um etwas neues zu finden. Es steht auch im Raum dass sie etwas kaufen - und so ein such/kaufprozess dauert ja nicht selten etwas länger…

Hast Du’s denn so fürchterlich eilig? Ich meine, Du hast eben erst Deine „Ausbildung beendet“ und willst Deinen „Hausstand gründen“. Das klingt alles noch nach etwas jüngerem Alter. Sprich: könnt Ihr vielleicht mit den Mietern eine Lösung finden, die Euch allen den Ärger mit Widersprüchen, Anwälten und Gerichten erspart? Will sagen: wäre es nicht für alle Beteiligten eine Möglichkeit, dass die noch für einen Zeitraum von 6 (wahlweise auch 4, 8 oder 15,3) Monaten dort wohnen, sich aber ernsthaft um Alternativen bemühen und ggf. dann auch schon früher ausziehen?

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Mit Ausbildung meinte ich meine akademische Ausbildung. Ich habe meine Promotion vor kurzem abgeschlossen und möchte mit meiner Freundin in das Haus einziehen. Mit fast 30 Jahren ist das m. M. nach ein berechtigter Wunsch. Es ist auch nicht so dass die Idee erst vor einem Monat geboren wurde. Vielmehr suche ich bereits seit mehr als einem Jahr nach meinen eigenen (Eigentum) vier Wänden, habe mich nun aber für diese Lösung und einen Umbau des Hauses entschlossen. Anders sehe ich keine Option um dem Kellerzimmer im Hause meiner Eltern zu entkommen…

EFH für einen Single als Eigenbedarf.

Ziemlich witzig.

Hallo Herr Doktor,

Ja, absolut. Aber daraus ergeben sich zwei Fragen:

  1. Hast nach einem Jahr Suche nix passendes gefunden - und jetzt kommt’s wirklich auf einige Monate an?
  2. Offensichtlich ist’s ja dann bei Euch in der Gegend doch nicht soooo einfach was passendes zu finden (und ich gehe einfach mal davon aus, dass die bisherigen Mieter und Du vergleichbare Wünsche habt - immerhin „gefällt“ Euch das gleiche Haus).

Aber gut: geh zum Anwalt, klag die Leute raus und werde glücklich. Die Anwälte müssen schließlich auch von was leben.

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Sofort zum Anwalt, und den zunächst einmal prüfen lassen, ob die Kündigung überhaupt so erfolgt ist, dass man damit auch vor Gericht durchdringen würde. Denn das könnte die erste Hürde sein, die dann so richtig Zeit und Geld kostet. Wenn die Kündigung aller Voraussicht nach durchgehen würde, dann schnellstmöglich Klage erheben. Parallel dazu kann man dann Vergleichsverhandlungen führen, um zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen. Sollte es hierzu aber nicht kommen, hat man durch frühzeitige Erhebung der Klage keine Zeit verloren. Das Geld für die Klage sollte es einem allemal wert sein.

Kommt man zu einer gütlichen Lösung, wobei die erhobene Klage erheblich zur Steigerung der Kompromissbereitschaft beitragen dürfte, und auf das Interesse an der Findung einer alternativen Wohnung befördern wird, dann sollte diese Regelung auf jeden Fall in vollstreckbarer Form als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Kosten auch wieder etwas zusätzliches Geld, aber nur so ist man im Falle des Falles, dass sich die andere Seite dann später hieran nicht mehr festhalten lassen will, auf der sicheren Seite, und kann kurzfristig vollstrecken.

Das mag jetzt alles furchtbar hart klingen, ist aber der beste Weg, wenn man in einem noch irgendwie überschaubaren Zeitraum zu einem Ergebnis kommen will.

Und ja, für Mieter ist ein Eigenbedarf immer eine blöde Sache, aber der Mieter ist nun mal nicht Eigentümer!

Lesen und/oder verstehen ist nicht so ganz deins, oder? Auch soll es EFH in recht überschaubarer Größe geben. Was hat die Antwort eigentlich mit der Frage zu tun?

Genau. Böse, böse, bööööse Vermieter! (ironie aus)

Hallo,

das wäre eher die Sicht der Mieter.
Du musst aber auch mal die Eigentümer verstehen.
Man HAT ja diese Haus, es gehört einem. Nun möchte man es selber nutzen und ich halte diesen Wunsch für absolut verständlich und in diesem Fall auch für berechtigt.

Ich kenne übrigens eine Hauseigtentümer, die wegen des vorbildlichen Mieterschutzes in Deutschland darauf verzichten, zu vermieten. Stammtischparole: In Deutschland kannst du dich leichter von einer Frau scheiden lassen als einen Mieter aus der Wohnung zu bekommen.

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Erstens: müssen muss ich sterben. Und das hoffentlich noch nicht so bald.
Zweitens: es geht mir hier um niemandens „Sicht“ oder „verstehen“ oder wie unfassbar schwer (oder auch nicht) es ist, Mieter los zu werden.

Es geht mir einzig und allein um diese Bigotterie. Einerseits sucht man selbst ein Jahr lang vergeblich nach einer passenden Bleibe ohne was zu finden, andererseits unterstellt man den Mietern, sie würden auf „die Traumvilla“ warten, die „vielleicht niemals zum Angebot steht“.

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Die kann ich hier nicht erkennen. Für den Berechtigten eines Eigenbedarfs gibt es schlicht und ergreifend nun mal genau diese Lösung des Problems Wohnungssuche, und dementsprechend darf er sie auch nutzen. Dabei kann - wie hier offensichtlich - die Wahrnehmung genau dieser Möglichkeit auch vom Berechtigten des Eigenbedarfs erhebliche Kompromissbereitschaft erfordern, um endlich überhaupt zu einer Wohnung zu kommen. Er hat ja sicherlich nicht ohne Grund zunächst längere Zeit nach einer anderen Lösung gesucht.

Insoweit darf er auch von den verpflichteten Mietern verlangen, dass auch diese Kompromisse eingehen. Da diese nun mal in einer Mieterposition und nicht in einer Eigentümerposition sind, darf man von ihnen dabei durchaus auch mehr Kompromissbereitschaft als vom Eigentümer/Berechtigten eines Eigenbedarfs verlangen. Irgendwo darf und muss sich der Unterschied bemerkbar machen!