Mieter will kündigen weil wir unser Haustier

Hallo,

ich bin momentan ein wenig verzweifelt… Meine Katze ist gestern gestorben, gerade deswegen bin ich schon ziemlich fertig… Jetz haben wir sie Heute im Garten begraben, wir sind in einer Mietwohnung mit dazugehörigem Garten. Wir haben also auch unsere Vermieter in Kenntnis gesetzt, woraufhin diese EXPLODIERTEN, sie wollen das nicht, sie kündigen uns, wenn wir den Kadaver nicht wieder beseitigen… Wie ist in diesem Fall jetz die Rechtslage? Ist das überhaupt möglich deswegen FRISTLOS zu kündigen? Es ist nirgens vertraglich festgelegt, dass wir im Falle des Todes der katze diese nicht im Garten begraben dürfen. Er hat uns gedroht ÜBER NACHT zu kündigen…

Ich bitte um dringende HILFE!!

Mit freundlichen Grüßen

Reiko

Ich wüsste nicht,dass das ein Kündigungsgrund sein könnte. Ignorieren Sie einfach diese Kündigung. Er kann ja klagen, ich glaube nicht, dass er damit Erfolg hätte.
Herta Bassauer

Hallo Reiko,

Grundsätzlich ist es nicht verboten, der Vermieter muss mit der Beerdigung eines Tieres einverstanden sein, ist er das nicht suche eine andere möglichkeit dein Tier zu beerdigen.

mfg

so viel ich weiß ist dein Vermieter im Recht

Hallo Reiko,

erstmal mein Beileid…
Also man darf grundsätzlich sein Haustier im Garten begraben, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:

  1. das Tier darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit (z.B. Tollwut) verstorben sein;
  2. der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen;
  3. zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ausreichender Abstand gehalten werden;
  4. das Haustier muss mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sein

Allerdings ist das ja nicht euer eigener Garten, der zu euerm eigenen Grundstück gehört, sondern nur gemietet, da kann ich nicht sagen ob das so auch pauschal gilt, oder ob der Vermieter das letzte sagen hat…

lg Mandy

Hallo,
so leid es mir tut, aber dazu kann ich dir leider keine Auskunft geben, würde mich aber freuen, wenn Du das Ergebnis dazu posten würdest.
Trotzdem viel Erfolg.
Gruß Daylighter

Hallo,
leider kann ich dazu keine konkreten rechtsverbindlichen Angaben machen. Es scheint aber zunächst nötig, in Deinem Mietvertrag nach der Gartenbenutzung zu schauen, vielleicht steht da ja was über Sondernutzung? Ansonsten solltest Du mal in das Tierkörperbeseitigungsgesetz schauen, es ist sicher im Internet zu finden.
Was die angedrohte Kündigung angeht, kann ich mir schwer vorstellen, dass diese rechtens wäre. Sicher weiss ich das aber leider nicht.
Viel Glück und Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,

das mit Deiner Katze tut mir sehr leid. Habe selbst letztes Jahr eine begraben müssen. Wohne ebenfalls in einer Mietwohnung mit Garten. Die Katze habe ich auf einem öffentlichen Gelände mit Baumbestand begraben, dass an unsere Häuser angrenzt. Tiere, die vorher gestorben sind (Meerschweinchen) habe ich zu meiner Mutter gebracht und dort beerdigt. Grundsätzlich spricht eigentlich nichts dagegen, dass du die Katze in deinem angemieteten Garten bestattest. Aber denk doch mal daran, wenn du dort mal ausziehst… Willst Du sie dann wieder ausbuddeln und mitnehmen? Erkundige Dich beim zuständigen Ordnungsamt, ob es überhaupt erlaubt ist. Mit dem Vemieter würde ich noch einmal ein Gespräch führen. Ob das nun ein Grund für eine fristlose Kündigung ist, kann ich nicht sagen.
Wenn aber das Halten von Haustieren in der Wohnung erlaubt ist, dann muss es auch die Möglichkeit geben, diese zu „entsorgen“. (Enschudligung mir fällt gerade nichts passenderes ein).
Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
Vielleicht besteht auch die Möglichkeit die Katze einzuäschern. Gegen eine Urne kann ja wohl keiner was haben…
MfG
Sabine Kruse

Hallo,
das muss auch nicht im Mietvertrag stehen, denn es ist grundsätzlich (per Gesetz) verboten, Haustiere auf Privatgrundstücken zu begraben. Viele Leute machen das natürlich, aber eben im eigenen Garten, nicht als Mieter!
Dass Sie nun fristlos gekündigt werden sollen, geht natürlich eindeutig zu weit. Aber ins Unrecht gesetzt haben Sie sich zweifellos. Ich empfehle Ihnen also, den Kadaver zu entsorgen und mit dem Vermieter nochmal zu sprechen.
Gruß, Zita

Hallo Reiko,

zwar steht Euch das Nutzungsrecht am mitgemieteten Garten zu, allerdings halte ich das Begraben der Katze für nicht mehr von diesem Nutzungsrecht gedeckt.

Davon abgesehen rechtfertigt dies nach meiner Einschätzung keine fristlose Kündigung. Auch eine fristgemäße Kündigung halte ich für nicht möglich, wobei zunächst eine Abmahnung seitens des VM erfolgen müsste.

Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.

Gruß
Sebastian

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.
Lg

Hallo, Reiko!

Fristlos kündigen kann der Vermieter nicht. Aber er muss das Katzengrab im Garten auf keinen Fall dulden. Warum habt ihr es ihm überhaupt gesagt. War schon dumm. Beerdigz eure Katze doch irgendwo am Wegesrand, da, wo ihr gerne spazieren geht. Ansonsten gibt es Bestimmungen.
Deht bitte unter: forum.ksgemeinde.de/archive/index.phplt-4376
nach
Demnach gibt es ein Bestattungsverbot für Heimtiere.
mein Beileid! - Schaddie

Hallo,
Ich würde mir bei einem Rechtsanwalt eine kurze Beratung einholen, die sicher kostenlos ist, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Viele Grüsse Frank

Hallo
Ich weiß wie weh es tut wenn man ein Tier verliert. Leider ist die Rechtslage so das man keine toten Tiere ( auch nicht im eigenen Garten ) begraben darf. Somit hat also der Vermieter das Recht auf seiner Seite. Fristlose Kündigung ist allerdings übertrieben. Wenn dann eine fristgerechte Kündigung.
Grüße
Petra