Mieter zieht aus, hinterläßt unrenovierte Wohnung

Hallo,
ein Mieter ist aus einer meiner Wohnungen ausgezogen und hat die Wohnung unrenoviert hinterlassen. Soweit o.k. er hatte sie auch unrenoviert übernommen.

Nun hat er aber ein Zimmer zart apricotfarben gestrichen, auch noch o,k.

allerdings hat die Farbe wohl nicht gereicht rechts seitlich unter dem Fensterbrett ist gut sichtbar ein ungleichmäßiger weißer Fleck ca. 1 m x 1m der sieht halt so aus wie „Farbe nicht gereicht“

Muss ich das hinnehmen, muss er das nachstreichen??

DAnke im Vorraus

Burger 79

Hallo,
nur, damit ich es richtig verstanden habe - er soll ggf. 1qm Wand streichen und mit einer Farbe bzw. einem Farbton, der wahrscheinlich nicht mehr so zu treffen ist wie die alte Farbe jetzt aussieht ?
Gruss
Czauderna

Hallo

Ich kann mir gut vorstellen, dass es stark davon abhängt, was in seinem Mietvertrag steht, und inwieweit die dort drin stehenden Vereinbarungen wirksam sind.

Viele Grüße

Vielleicht ist es ja auch Absicht gewesen?!
Frei nach dem Motto: „It’s not a bug, it’s a feature!“

Hi!

Mal so vom gesunden Menschenverstand her:
Die Wohnung wurde unrenoviert vermietet, wurde jetzt unrenoviert zurückgegeben, und demnächst wohl unrenoviert weiter vermietet.

„Unrenoviert“ heißt für gewöhnlich, daß gestrichen werden muß.

Wo ist das Problem? Du schreibst selbst, daß es keine extremen Farben sind, die ggf. schwer zu überstreichen sind.

Nein; und du kannst froh sein, dass der Mieter wärend der Mietzeit von dir nicht verlangt hat die Wohnung zu streichen. Denn bei fehlender oder ungültiger Klausel über die Schönheitsreparaturen ist der Vermieter dafür zuständig.

Daher mein Tipp für dich, lasse vor der Neuvermietung die Wohnung komplett streichen oder Vereinbare zusätzlich, dass der Mieter wegen der Unrenovierten Wohnung ein angemessenen Ausgleich erhält.

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-mieter-einer-unrenoviert-uebernommenen-wohnung-muss-auch-bei-renovierungsvereinbarung-zwischen-ihm-und-vormieter-ohne-angemessenen-ausgleich-keine-schoenheitsreparaturen-vornehmen

Hallo,

die Wohnung wurde vor 6 Monaten unrenoviert übernommen. Dass heißt aber nicht per se, dass der Anstrich oder die Tapete verdreckt oder renovierungsbedürftig sind.

Nun hat der Mieter die vorher weiße Wohnung apricotfarben gestrichen und das eben nicht fachgerecht. Deshalb habe ich gefragt.

Trotz allem Danke für die Antwort.

Hallo,

Es geht darum, dass der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen hat. Diese dann aber nach seien Vorstellungen um gestrichen hat. Da es Pastell ist, ist das auch o.k. Allerdings wurde der Anstrich nicht fachgerecht ausgeführt. Darum geht es.

Trotz vorhandener, wirksamer Klausel, für Schönheitsreparaturen, im Mietvertrag.

Trotz allem, Danke für die Antwort.

Na die Klausel würde mich interessieren die eine Übergabe einer renovierten Wohnung die Arbeiten auf den Mieter Überbürden kann. Hast du die Links nicht gelesen?

Hallo,

Guck Dir einfach einen Mustermietvertrag des Verlages „Grundeigentum“ an. Da sind regelmäßig aktualisierte Klauseln enthalten.

unter § 6 Abschnitt 1.
Steht, die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen.
Und das ist eben nicht fachgerecht.
Er hätte nicht renovieren brauchen, aber wenn er das tut und er hat es offensichtlich zu Beginn seiner Mietzeit getan,- dann eben fachgerecht.

Bürger 79

ok, dann hast du den Link nicht gelesen ober nicht verstanden, denn bei unrenovierten Wohnung kann so keine Schönheitsreperatur vereinbart werden, egal ob diese auf den Papier steht oder nicht.