Hallo, ich wohne im 2.Stock eines Mietshauses (2Stockwerke).Mein Vermieter will die Fenster von außen streichen lassen. Der Maler sagt, dass er 1 Woche benötigt zum streichen. Jetzt müsste ich Urlaub nehmen, damit er die Fenster von innen - aus der Wohnung - außen streichen kann.(Will die Firma nicht alleine in der Wohnung lassen)
Die Fenster sind ausbaubar und es ist möglich, eine Leiter von außen zu stellen.Dies sei aber mit Mehrkosten ver-
bunden.
Meine Frage ist, muss ich als Mieter das mitmachen, oder
muss ich die Mehrkosten tragen?
Wäre super glücklich über eine Antwort - Vielen Dank
Hallo A.-J.,
ich sehe die Sache so: Es wäre m.E. unzumutbar für Sie, zum Einen eine Woche Urlaub zu nehmen und zum Anderen, die ganze Zeit zu Hause zu sein, weil Sie verständlicherweise die Handwerker nicht in ihrer Wohnung allein lassen möchten. Ich weiß allerdings nicht, ob dieses Argument zieht - der VM kann ja argumentieren, dass die Fenster geöffnet sein müssen, um sie komplett zu streichen von außen - etwas von der Aussenseite ist ja verdeckt, wenn die Fenster geschlossen sind. Schlagen Sie ihm vor, die Fenster zu streichen, wenn Sie sowieso im Urlaub sind. Oder schlagen Sie ihm vor, selbst die Fenster zu streichen - wenn er Ihnen Material zur Verfügung stellt. Wenn er darauf nicht eingeht, sagen Sie ihm, dass Sie nicht gewillt sind, permanent zu Hause zu sein und ihren Urlaub wegen diesen Malerarbeiten zu verbraten. Dann muss er eben mittels Leiter oder anderer Möglichkeiten von außen streichen und Mehrkosten in Kauf nehmen.
Mit freundlichem Gruß
Micha
Hallo,
die Antwort auf deine Anfrage wäre eine Rechtsberatung. Mir als Nichtjurist ist dies laut Gesetz verboten. Stelle eine anomysierte Anfrage im Forum, dann erhälst du sicherlich auch Antworten.
vnA
Ich denke nicht, dass du diese Mehrkosten tragen musst.
Aber willst du die Fenster ausbauen lassen und dann den ganzen Tag die Wohnung im Prinzip ohne Fenster lassen?
Gibt es keine Möglichkeiten, dass jemand anders (guter Freund? Nachbar?) die Malerarbeiten beaufsichtigt?
Ansonsten würde ich dem Vermieter gegenüber argumentieren, dass du keinen Urlaub bekommen kannst (irgendwelche firmeninternen Gründe) und dass da eine andere Lösung gefunden werden muss.
Hallo A.-J. Cool,
ein Mieter muss natürlich notwendige Malerarbeiten dulden. Der Vermieter muss den Mieter 3 Monate vor Beginn der Arbeiten informieren. Falls es technisch oder aus Arbeitsschutzgründen nicht anders geht, müssen Sie die Handwerker sogar in Ihre Wohnung reinlassen.
Da ich die Örtlichkeiten nicht kenne, kann ich nicht mehr dazu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Weiser
Hausverwaltung
Wielandstraße 18
73037 Göppingen
+49 7161 813434
+49 170 5269845
[email protected]
hallo,a.-j.cook, also ich bin der meinung, dass du nicht verpflichtet bist, deswegen eine woche urlaub zu nehmen.die firma muss zwar an die fenster ran kommen,aber wenn eine leiter dafür erforderlich ist, muss der vermieter diese mehrkosten hinnehmen.es wäre etwas anderes, wenn arbeiten nur in der wohnung möglich sind, dann müsstest du halt zu hause bleiben, oder jemanden zum aufpassen in deiner wohnung bitten.
Außenflächen sind Gemeinschaftsflächen, also bestimmt die Eigentümergemeinschaft ob gedämmt, verputzt oder wie in Ihrem Fall gestrichen wird, da hat der Mieter nichts zu melden.
Wenn es Dinge gibt die IN Ihrer Wohnung gemacht werden müssen z.B. Zählerstände ablesen, Schornstein reinigen, Therme warten oder so banale Dinge wie das Streichen von Fenstern, haben Sie die Möglichkeit Urlaub zu nehmen um die Arbeiten zu überwachen oder es einer Person Ihres Vertrauens zu übertragen.
Kurz: Entweder SIE nehmen Urlaub um die Arbeiten zu überwachen oder Sie tragen die Kosten für eine Alternative bzw. finden eine kostenneutrale Lösung.
hallo bei dieser frage kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen, mit rechtlichen sachen kenn ich mich nicht aus bin eher der praktiker, sorry
Hallo, manchmal baut man die Fenster zu dem Zweck des abbrennens aus, um es auf dem Hof z.B. zu tun, aber ich denke nicht, das Du die Mehrkosten tragen mußt, wenn eine Leiter angelegt werden muß - um den Rahmen von aussen zu streichen, die Fenster selbst kann man von aussen nicht so gut machen. Sie müssen richtig geöffnet werden damit man auch alle Kanten richtig erwischt, und das macht sich von innen einfach besser. Wenn Du jemanden kennst, den Du den Schlüssel für die Zeit geben kannst würde ich diese Möglichkeit in Betracht ziehen.
Von der Rechtlichen Seite aus würde ich die Frage dann lieber nocheinmal ins Rechtsforum stellen.
MFG Michael
Hallo A.-J. Cook,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider muss ich zu diesem Thema passen. Ich habe als Interessengebiet „Renovierungsarbeiten“ angegeben. Dies bezieht sich aber auf die eigene Durchführung von diesen Arbeiten. Im Mietrecht (und Ihre Frage bezieht sich hierauf) kenne ich mich leider nicht genug aus, um auf diese Frage antworten zu können.
Viel Erfolg bei der weitereh Suche.
MfG,
DieKO.
Hallo, daß der Vermieter zum Streichen der Außenflächen verantwortlich ist, ist klar. Mir sind aber keine Regelungen bekannt, wie das Streichen zu erfolgen hat. Frage am besten bei einem Mieterbund nach.
Hinweis: Der Vermieter kann nach Ankündigung Deine Wohnung betreten.
tschüß
Vielen Dank für deine Antwort. Leider ist noch keine passende Lösung gefunden worden. Werde mich wohl an einen Rechtsanwalt wenden. LG
Hallo,
danke für die Antwort. Ich habe dem Maler ja sogar vorgeschlagen, einfach eine Leiter von außen zu stellen. Da ich bei der Feuerwehr bin, weiß ich auch, dass das möglich ist. Wäre ja sogar damit einverstanden, die Fenster offen zu lassen, da ich ja im 2. OG bin. Werde mal sehen, wie sich die Sache weiter entwickelt. Vielen Dank nochmals für die Antwort.
Sorry da kann ich nicht weiter helfen. Viel Glück also
Für die Aussenarbeiten sind die Eigentümer in jedem Falle zuständig.
Die Wohnung darf natürlich auch nur nach Genehmigung des Mieters betreten werden.
Grundsätzlich handelt es sich aber um Reperatur-Arbeiten. Ich weiß nicht, ob man dafür die Mehrkosten tragen muss. Mal den Mietverein fragen.
Sorry war lange krank, kann da leider nicht weiterhelfen