Meine Frage ist:
In welchem Zeitraum darf eine Mieterhöhung (Kaltmiete)gefordert werden. Innerhalb von 3 Jahren 15% oder erst nach 3 Jahren.
Unser Vermieter hat im Jan.2022 eine Mieterhöhung von 20 € gefordert, jetzt erneut 35€. Zusammen addiert ergibt es zur Kaltmiete voriges Jahr genau 15 %. Wie ist die Rechtslage?
„Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren (…) nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen.“
§ 558 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Danke Ihnen