Mieterhöhung bei Umbau Behindertengerechtes Bad

Guten Tag,

angenommen eine schwerbehinderte Frau, Rente u. Grundsicherung,(Rollstuhl)Pflegestufe II, 80% aG,G u.B, bezieht vor 6 Mon eine ebenerdige Wohnung. ( Sozialer Wohnungsbau)Badezimmer, nicht barrierefrei, kein Zugang zum Balkon.
Der Vermieter hat sich bereiterklärt das Badezimmer Behindertengerecht umzubauen wenn er von der Pflegekasse die 2.500€ bekommt.
Pflegekasse hat jetzt das Geld für die Umbaumaßnahme bewilligt.
Der Vermieter will aber jetzt erstmal das die Behinderte Frau eine Mieterhöhung von 40,72€ Unterschreibt, erst danach könnte man der Firma den Auftrag erteilen das Badezimmer umzubauen.

Stimmt es tatsächlich das der Vermieter die Miete erhöhen kann weil er ein Badezimmer in ein Behindertengerechtes Badezimmer umbaut.?
Schließlich zahlt doch die Pflegekasse schon für die Behinderte Frau 2.500€.

Vielen Dank fürs lesen

Alles liebe
Anne

Reichen 2.500 euro für den Umbau überhaupt aus?
Ich denke nicht…

Hallo,
und vielen Dank für Deine Antwort.

Nein das reicht nicht aus.
Der Umbau soll fast 6.000€ kosten.

Lieben Gruß

Anne

Hallo,
da sich das wahrscheinlich um eine Modernisierung handelt, darf er das umlegen. Details und §§ s. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Modernisierungsumlage
Dabei hat sich der Vermieter aber die erhaltenen 2500 Euro der PV und evtl. andere öffentliche Fördermittel anrechnen zu lassen, daher halte ich die 41 Euro pro Monat für zu hoch angesetzt, ich komme auf 32,08€, wobei man den Betrag aber erst festlegen kann, wenn die Rechnung der Handwerker vorliegt - es soll ja immer mal Abweichungen nach oben oder unten vom Kostenvoranschlag geben.

Cu Rene

Der Vermieter darf in einem solchen Fall im Rahmen des § 559 Abs. 1 BGB die Miete erhöhen. Er dürfte sogar eine Sicherheit für einen Rückbau verlangen.

Die Alternative wäre, dass der Mieter den Umbau selbst übernimmt und eine Kaution für den Umbau hinterlegt.

vielen Dank für Deine Antwort.

Was wäre wenn das Haus erst 10-12 Jahre alt wäre.
Da ist eine Modernisierung noch nicht nötig.
Das Bad könnte weis gefließt sei, für normale Mieter durchaus modern.
Nur für eine Behinderte Frau eigendlich nicht zu gebrauchen.
Duscheinstieg viel zu hoch (48cm)
Badewann geht auch nicht, (könnte aber durch ein Wannenlifter für eine übergangszeit) benutzt werden. Toilette zu niedrig ( könnte aber durch einen darüber geschobenen Toilettenstuhl reichen) Handwaschbecken zu hoch.
Der Umbau in ein Behindertengerechtes Badezimmer wäre da schon sehr sinnvoll.

Nehmen wir mal an, in dem Vertrag zur Mieterhöhung steht Modernisierung, die Dame Unterschreibt.
Wäre sie auf Grundsicherung angewiesen und würde das dem Sozialamt als Mieterhöhung einreichen… ich könnte mir vorstellen das das Sozialamt sagt, Nein keine Mieterhöhung… da Modernisiert und nicht Behindertengerecht.!?

Nehmen wir weiter an, die derzeitige Miete beläuft sich auf 276,12 € für 46 qm. Durch die Mieterhöhung sind es dann 316,-€.
Der Mietspiegel liegt bei 5,-€ nochwas.
Alles nur eine Annahme und eine echte dicke Nuss die geknackt werden könnte.

vielen lieben Dank
einen herzlichen Gruß

Anne

Hallo,

Sozialamt als Mieterhöhung einreichen… ich könnte mir
vorstellen das das Sozialamt sagt, Nein keine Mieterhöhung…
da Modernisiert und nicht Behindertengerecht.!?

Das muß man denen halt sagen, ggf. auch die Begutachtung durch die PV zitieren. Da aber die Mieterhöhung gesetzlich so zulässig ist (wie gesagt, über die genaue Höhe müste man noch mit dem Vermieter reden, damit man in jedem Fall im gesetzlichen Rahmen bleibt), kann das Sozialamt da wenig machen. Ein Umzug dürfte unverhältnismäßig sein, da eine andere behindertengerechte Wohnung sicher auch nicht so leicht zu finden ist, aber vorher auf jeden Fall auch dort vorsprechen.

Cu Rene

Hallo Rene,

vielen herzlichen Dank für Deine Antworten.
Ich könnte mir vorstellen dass es Menschen gibt denen ein dicker Felsblock vom Herzen gefallen ist.

vielen Dank

Herzliche Grüße

Anne