Mieterhöhung von über 10 %

Liebe Mitglieder,

dieses Problem betrifft sicherlich auch viele Andere.

Ich wohne seit 2 1/2 Jahren in einer Mietwohnung. Der Vermieter teilte mir mehrmals mit, dass ich die Zustimmung für eine Erhöhung geben soll. Er verlangt ab Januar 2024 eine Erhöhung von mehr als 10 %.

Als Begründung führt er den Mietspiegel für nicht öffentlich geförderte Wohnung auf und zitiert den § 558 BGB Abs. 1 S.2BGB. Dazu kommt, dass er eine falsche Wohnungsgröße angibt, nämlich statt 56,54 qm sind es 53 qm. Eventuell ist auch das Baujahr falsch.
Wer weis darüber bescheid? Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
LG
G.W.

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, was Dein Anliegen ist. Siehst Du konkrete Gründe dafür, dass die Mieterhöhung so nicht zulässig ist oder stört es Dich generell, dass Du mehr Miete zahlen sollst und fragst Dich (und uns), was Du dagegen machen kannst?

Mir ist nicht klar, was genau daran das Problem ist. 10% sind 10% - ganz unabhängig von der Größe der Wohnung bzw. der nun angegebenen Fläche.

Das Baujahr ist nur dann relevant, wenn die Wohnung durch die Angabe des falschen Baujahres in eine „bessere“ Kategorie rutscht. Ist das hier der Fall bzw. hast Du den begründeten Verdacht, dass das so ist?

Gruß
C.

Hallo,

im ganzen Land gibt es Mietervereine mit einer hochspezialisierten und in der Regel fachkundigen Beratung.
Die können Dir anhand der Gegebenheiten vor Ort und Deinen Einzelfallumständen viel besser helfen als ein anonymes I-net-Forum, bei dem Du nicht weisst, welchen fachlichen Hintergrund eine Antwortender hat.
Aber selbst hier müsstest Du noch zahlreiche Angaben nachliefern, um auf eine halbwegs seriöse Antwort hoffen zu können.
Die recht geringen Jahresbeiträge der Mietervereine sind für alle Mieter gut angelegtes Geld.

Nur zu diesem Punkt

lässt sich allgemein sagen, daß Du Dich sämtlicher Rechte entledigst, wenn Du eine ausdrückliche „Zustimmung“ zur Erhöhung gibt.
Wenn der Vermieter erhöhen will, soll er das einseitig tun und Du kannst dann innerhalb gesetzlicher Fristen die gewollte Erhöhung auf Zulässigkeit prüfen (lassen)

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Das geht nicht. Die Zustimmung des Mieters ist erforderlich, Schweigen gilt als Ablehnung (§ 448b BGB).

Wenn die Mieterhöhung berechtigt ist, kann die Zustimmung eingeklagt werden. Insofern sollte man den Fall prüfen (lassen) und, wenn das Ergebnis zu eigenen Ungunsten ausfällt, die Zustimmung nicht verweigern, bevor man einen unsinnigen Prozess verliert und bezahlt. Der Beitrag im Mieterverein oder die Erstberatung beim Anwalt dürfte einen billiger kommen.

Gruß,
Max