Liebe Mitglieder,
dieses Problem betrifft sicherlich auch viele Andere.
Ich wohne seit 2 1/2 Jahren in einer Mietwohnung. Der Vermieter teilte mir mehrmals mit, dass ich die Zustimmung für eine Erhöhung geben soll. Er verlangt ab Januar 2024 eine Erhöhung von mehr als 10 %.
Als Begründung führt er den Mietspiegel für nicht öffentlich geförderte Wohnung auf und zitiert den § 558 BGB Abs. 1 S.2BGB. Dazu kommt, dass er eine falsche Wohnungsgröße angibt, nämlich statt 56,54 qm sind es 53 qm. Eventuell ist auch das Baujahr falsch.
Wer weis darüber bescheid? Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
LG
G.W.