Ich habe da eine Bespielsfrage:
Herr X wohnt seit 1992 in seiner Wohnung diese Wurde 1991 kernsaniert, sprich, Heizanlage komplett neu, Wände im Grundriss neu, Klos wurden aus dem Treppenhaus in die Wohnungen verlegt usw.
Herr X erhält 2018 erneut eine Mieterhöhung jedoch recherchiert Herr X genauer und ihm Fällt auf dass der Vermieter seit Anbeginn des Mietvertrags mit dem Mietenspiegel aus dem Jahre 1918 gerechnet hat, was zur Folge hat, dass die Miete noch höher erhöht wird als vorgegeben.
Zwischenstand:
Vermieter hat nach dem Mietenspiegel für eine Altersklasse von 1918 gerechnet und somit sind die Mieten über die Jahre schneller gestiegen als erlaubt.
Nach einer Sanierung mit Veränderung des Grundrisses muss die Baualters-klasse neu bestimmt werden.
Herr X setzt den Vermieter in Kenntnis und dieser gibt Herrn X Recht, der Vermieter Korrigiert den prozentualen Satz.
Herr X überlegt ob durch die Fehlerhaften Mieterhöhungen über Jahre zu viel an Miete bezahlt hat schließlich ist es nach der Logik des Zinseszinses und die zu unrecht angestiegenen Mieten könnten Ursache für den heutigen Stand sein.
Fragen:
Kann Herr X von dem Vermieter eine Historie seiner Mieterhöhungen verlangen?
Falls Herr X mit seiner Theorie Recht hat, in wie weit kann er die Mieterhöhungen rückgängig machen?
Stimmt es dass der Vermieter nach derartigen Sanierungen die Miete nicht nach der alten Bauklasse erhöhen dürfte?
Wie sollte Herr X vorgehen sofern der Vermieter der Meinung ist die damaligen Mieterhöhungen nicht nachberechnen zu müssen?