Hallo,
angenommen ein Vermieter würde eine Mieterhöhung durchführen wollen und sich dabei auf 3 Vergleichsobjekte berufen.
Der Mieter würde die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung in der vorgesehenen Höhe in Frage stellen und nach gerichtlicher Prüfung der drei Vergleichsobjekte sowie eines Gutachten würde sich rausstellen, dass die Mieterhöhung nur zu 90% der vorgesehenen Höhe zulässig wäre.
Wäre die Mieterhöhung dann gänzlich unwirksam oder zumindest in 90% der ursprünglich vorgesehenen Höhe?
Würde also die Teilnichtigkeit greifen oder wäre die Mieterhöhung gänzlich unwirksam?
Gruß
Darius