Mieterhöhungen - z.B. 2% jährlich

Hi @ll,

gerade beim Mietrecht…

Ich würde gerne mit meinen Mietern einen Vertrag schließen, dass - egal was denn gesetzlich irgendwann mal gedeckelt wird - die Miete sich erhöht und folgendes Angebot unterbreiten:
5 Jahre lang jedes Jahr automatisch 2% mehr. Immer ab Juli mit neuen NK-Vorrauszahlungen
Meine Idee dazu war:
2020 610€
2021 620€
2022 640€ (mag nicht mit ungebügelten Beträgen arbeiten)
2023 650€
2024 660€

zu den Fragen:

Darf ich das? (wegen den „Mieterhöhung nur alle 15 Monate“)

Welche Hürden gilt es bei der Formulierung zu umschiffen? (sozusagen „Ergänzung zum MV vom 01.06.2008“) oder lieber MV komplett neu denn?

In wie weit wäre das rechtssicher, wenn denn Wohnraum z.B. gar nicht mehr erhöht werden darf?

hmm…

Für Ideen und Vorschläge: bitte her damit

LG
Ce

PS Mieter sind derzeit zufrieden, da sie vergleichbaren Wohnraum bei weitem nicht günstiger finden.
PPS an die Blüte, die gleich Ihren Senf dazu gibt: lass es einfach, wenn nicht sachdienlich, ja?

Aha, eine Vertrag der gegen das Geltende Recht verstoßen darf. Gute Idee.

Es gibt derzeit die Möglichkeit einen Staffelmietvertrag (577a BGB) oder einen Indexmietvertrag (577b BGB) abzuschließen. Das sollte reichen. Dabei bitte nicht den Satz vergessen.

Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Definitionssache, oder?

gut… dann anders die Frage gestellt: Kann ich einen bestehenden Mietvertrag in einen Staffelmietvertrag nach § 5 5 7 a umwandeln/ergänzen/ändern ?

ohne gegen „geltendes Recht“ zu verstoßen

… bin ja auch bereit, den (für mich nicht zu erkennenden) Nachteil zu begrenzen mit (z.B.) „Miete bleibt ca. 10% unter durchschnitt Mietspiegel“

LG
Ce

Nein

ja kannst du, wenn der Mieter mitspielt.

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was ist dann dabei zu beachten?
Änderung / Ergänzung zum MV vom … der §5 wird wie folgt ersetzt:
Zum 01.07.2020 wird ein Staffelmietvertrag vereinbart. Zu Beginn des Mietverhältnisses beträgt die (Netto-)Kaltmiete 610 Euro. Die Miete erhöht sich 01.07.2021 auf 620 Euro…

Ja, die werden mitspielen…

Der, der immer noch de Meinung ist, dass es Definitionssache ist. Das Ergebnis wäre das Gleiche

was dabei zu beachten ist,
vermute mal du kommst an aktuelle Mietvertagsvordrucke ran. verwende dafür diesen. Denk aber auch daran, dass eine Modernisierungsumlage dann aber auch ausgeschlossen ist. Das die Staffeln auch der Mietpreisbremse unterliegen.

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Man kann nachträglich eine Staffelzinsvereinbarung zum bestehenden Mietvertrag treffen (siehe 1.1 Absatz 4 im folgenden Link).

Deine obige Idee mit jährlich plus € 10 geht, ohne dass die 15 Monatsfrist beachtet werden muss. Aber Du könntest ab dem - sagen wir - 6. Jahr jährlich auch um € 15 erhöhen und ab dem 10. Jahr um € 20 oder gar ein oder mehr Jahre keine Erhöhung vereinbaren.

Sehr ausführlich findest Du die Staffelmiete in diesem Link behandelt:
www.msb-ez.de/downloads/tipps/Tipps_146.pdf