Dann muss ich wohl auch regelmäßig kontrollieren ob die auch getragen werden? …ich überleg`s mir.
Was hat es mit „Vermieterwillkür“ zu tun, wenn man Mieter los werden will, die meinen das Recht zu haben, bis 04:00 in der Frühe laute Musik hören zu dürfen?
Man sollte vielleicht nicht gleich reflexartig auf Vermieter einprügeln, die einen Mieter los werden wollen, wenn es darum geht, im eigenen, mit bewohnten Haus nicht mehr und nicht weniger als die Einhaltung banalster Spielregeln für ein rücksichtsvolles Miteinander durchzusetzen. Laute Musik um 04:00 hat auch nichts mit potentiellen Baumängeln zu tun, sondern ist einfach ein ganz klares Signal in Richtung des Vermieters und aller übrigen Mitbewohner, dass einen nur der eigene Spaß interessiert, und einem das Wohl aller übrigen Bewohner mal quer am Besagten vorbeigeht.
Es redet außer Dir auch niemand davon, dass man Türen gar nicht öffnen oder schließen, und sich nur in Filzpantoffeln in einer Wohnung bewegen dürfte. Es macht aber schon einen deutlichen Unterschied, ob man Türen einfach nur öffnet und schließt, oder ob man die mit schöner Regelmäßigkeit mit Schwung krachend zuschmeißt. Wer nicht gerade mit dem D-Zug durch die Kinderstube gerauscht ist, weiß was sozialadäquates Verhalten ist, und benimmt sich ganz automatisch im Sinne eines guten Miteinanders entsprechend. Alle anderen muss man eben darauf hinweisen. Und wenn das nicht fruchtet, dann muss man eben im Interesse der gesamten Hausgemeinschaft auch mal zu härteren Maßnahmen greifen.
Blöd genug, wenn man als Vermieter in so einer Situation zwischen den Stühlen sitzt, und auf der einen Seite rücksichtslose Mieter und auf der anderen Seite Mieter hat, die einem vollkommen berechtigt Mietkürzungen androhen, weil man es nicht schafft, für ein angemessenes Miteinander im Haus zu sorgen.
Hallo,
an dem „staendig“ laesst sich mit Einsicht vielleicht etwas aendern.
An der Lautstaerke vielleicht technisch. Sind die Tuerdichtungen funktionsfaehig? Aussen rum um Tueren, also der feststehende Teil, die Zarge, wird ein Dichtungsgummi eingelegt in einen Spalt, oder eingeklebt. Wenn der Gummi ganz fehlt oder plattgeleiert ist, koennte ein neuer Dichtungsgummi beim Geraeusch helfen.
Ganz simpel paar Filzaufkleber ebenfalls, die sehen nur nicht gut aus. Baumarkt, Zuschneideware mit Klebeband, zuschneiden, andruecken.
Gruss Helmut
Ich weiß, Ironie ist schon immer schwierig hier im Forum gewesen… Also noch mal kurz, damit auch du das verstehst:
Das einseitige Eingreifen in das Mietvertragsverhältnis durch eine Hausordnung war das Thema, nicht das Trampeln. Wobei aber auch hier die Frage bleibt, ob es nicht zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache gehört, auch des Nachts sich in der Wohnung bewegen zu dürfen…
Ich habe die Ironie in deinem Posting zur Hausordnung durchaus verstanden, und selbstverständlich ist es nicht möglich mal eben einseitig einen Vertrag zu ändern. Aber dieses Posting stand eben auch im Zusammenhang mit einem Posting von Dir als Antwort auf ein Posting von mir, in dem Du von „Vermieterwillkür“ in Bezug auf mögliche Konsequenzen massiver Lärmbelästigungen sprachst. Und zusammengenommen - die Sache mit der lauten Musik bis 04:00 klammerst Du jetzt immer aus - geht das doch sehr in Richtung: „Der Vermieter ist im Unrecht, stellt unverschämte Forderungen auf, … und muss sich das Verhalten seiner Mieter gefallen lassen“
Und dem kann ich nicht zustimmen, und dem wird auch ein Gericht nicht zustimmen, wenn es ein sauberes Lärmprotokoll von Vermieter und Mitmietern vorgelegt bekommt, in dem laute nächtliche Musik, und auch sonstiger Lärm nachgewiesen wird, der über das angemessene Maß einer Nutzung einer Mietwohnung hinausgeht, und bei dem ggf. ebenfalls vorhandene Baumängel eine nur untergeordnete Rolle spielen. Jeglicher durch übliche Nutzung entstehender Lärm ist selbstverständlich von allen Beteiligten gegenseitig zu akzeptieren. Und sollten ganz übliche Lärmquellen ausschließlich/überwiegend aufgrund von ggf. vorhandenen Baumängeln zu einer unzumutbaren Belastung werden, dann geht dies auf die Kappe des Vermieters. Aber laute Musik um 04:00 gehört eben nicht zur zu akzeptierenden Nutzung und da ist die Sache der Qualität der Trittschalldämmung dann gerade mal egal!
Es gibt nun mal mehr als genug Mieter die massiv gegen grundlegendste Spielregeln des menschlichen Zusammenlebens verstoßen. Und da reden wir auch nicht davon, dass man diese Spielregeln zwingend in den Vertrag oder eine Hausordnung rein schreiben müsste, damit die gelten. Da greifen teilweise sogar Regeln des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, und ganz viel ist schlicht und ergreifend seit Ewigkeiten schon durch Richterrecht festgeschrieben. Und wer meint, die Dinge unbedingt anders sehen zu müssen, der muss dann eben die Konsequenzen tragen.
Das kenne ich. Ich danke Gott für unsere friedfertigen und langmütigen Untermieter.
Ich muss das wohl mit Filzaufklebern probieren,- es sind Altbautüren…
Danke für den Tipp!
Nein muss man nicht, dafür gibt es selbstklebende Türdichtungen.
Fraglich ob das wirklich falsch war, ist immer so einen Sache was dier Kunde wünscht, dann wird die Baeratung daruaf abgestellt. Ja das Laminat mit Dämmung dämmt. Aber darunter noch zusätzlich Trittschall ist halt eine bessere Dämmung. je Härter ein Material ist - Laminat ist sehr hart für eine Boden - umso besser wird der Schall übertragen.
Genau, ich bin zum Berater hin, habe ihm mitgeteilt, dass ich keine Ahnung habe und habe gefragt, was er mir raten würde. Ich habe ihm ebenfalls beschrieben, dass ich direkt drunter wohne und wenn möglich kein Getrampel möchte.
Ich wollte den Schall also so gut wie möglich dämmen.
Hallo,
jetzt hab ich es endlich gefunden,…
mal zum Nachlesen, bei Bedarf:
Laminat - Klarer Testsieg für Classen - Stiftung Warentest
Hoffentlich lässt sich der Link öffnen.
Wo steht geschrieben, dass der Mietvertrag geändert werden soll?
In der Hausordnung kann man doch einfach auf die derzeitigen geltenden Gesetze verweisen mit den entsprechenden Erläuterungen und dazu benötigt man kein Einverständnis der Mieter!
Träum weiter. Wenn du eine Hausordnung erlassen willst, die in die Rechte der Mieter eingreift, benötigst du die Zustimmung (wenn du ersatzweise allgemeine Hinweise aufschreibst und den Zettel „Hausordnung“ nennst, kannst du es auch gleich bleiben lassen). Manchmal ist eine Hausordnung in den Einzelmietverträgen enthalten, das wäre natürlich eine Grundlage, aber auch das ist kein Freibrief. Gutsherrenart ist im deutschen Recht nicht vorgesehen, weder im Arbeits- noch im Mietrecht.
An die geltenden Gesetze, sind aber Teil des Mietvertrages,- egal ob sie darin festgehalten wurden oder nicht,- da hat Pensionar recht.
Die geltenden Gesetze gelten auch unabhängig vom Mietvertrag und auch unabhängig von irgendeinem Zettel, den du wie auch immer bezeichnet, im Hausflur aushängst. Du kannst auch ein BGB im Hausflur aushängen und dranscheiben: „Bitte beachten!“.
Genau,- das war gemeint.
Es gibt nach meiner Erfahrung aber auch mehr als genug Vermieter, die massiv gegen grundlegendste Spielregeln menschlichen Zusammenlebens verstoßen. Gierige Vermieter, dumme Vermieter, gutsherrernartig gestrickte Vermieter, ich habe mit solchen Leuten immer wieder zu tun. Da tun sich regelmäßig Abgründe auf.
Ja.
Aber um die geht es hier nicht.
Eine neue Hausordnung IST eine Änderung des Mietvertrags.
Wusstest du schon, dass du gar nicht antworten musst, wenn du vom Thema keine Ahnung hast?
Unterschreibe ich sofort. Aber bei lauter Musik um 04:00 geht es nun mal um einen Mieter, der massiv gegen grundlegendste Spielregeln menschlichen Zusammenlebens verstößt. Und wenn ein Vermieter - auch im Interesse weiterer Mieter - dagegen vorgeht, ist das kein „gieriger Vermieter, dummer Vermieter oder gutsherrenartiger Vermieter“; und dann geht es auch nicht um „Vermieterwillkür“, wie Du es in einem Posting genannt hast, sondern schlicht und ergreifend darum, dass hier jemand in vollkommen nachvollziehbarer Weise seine Rechte wahrnimmt, und sich gegen eindeutige Rechtsverletzungen eines Mieters zur Wehr setzt.
Und genauso wie es nun mal jede Menge miese Vermieter gibt, gibt es eben auch jede Menge miese Mieter. Daher muss man sich jeden einzelnen Fall individuell betrachten, wer hier Täter und wer hier Opfer ist, und gar nicht so selten gibt es ja auch auf beiden Seiten Dinge, die nicht anständig gelaufen sind. Pauschale Unwerturteile in Richtung Vermieter/Mieter helfen da nicht.