Folgende Annahmen:
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An einer Straße liegt ein höheres Wohnhaus mit ~30 Einheiten.
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Der Zugang von der Straße führt auf einen zu dem Vermieter gehörenden Parkplatz mit mehreren Reihen an Garagen und Stellplätzen, sowie dem Hauseingang des Wohnhauses
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Der Übergang von Straße zu Parkplatz ist nur ein abgesenkter Bordstein, es gibt keine Schranke, Tore oder ähnliche Hindernisse
Ein Mieter dieses Wohnhauses geht nun mit seinen Kindern regelmäßig bei ausreichend gutem Wetter auf den Parkplatz um diese dort mit 2 Pocketbikes und 2 Spiel-Quads (alle nicht zugelassen und nicht zulassungsfähig) zum spielen umherfahren zu lassen. Diese fahren also nun über Stunden im Oval.
Es kommt hierbei häufig zu beinahe-Zusammenstößen zwischen den „Spielzeugfahrzeugen“ und regulären Fahrzeugen wie Motorrädern und Autos, die die vorgesehenen Parkflächen und Garagen nutzen müssen. Zusätzlich hat sich schon ein Mädchen am Knie bei einem Zusammenstoß mit einer Garagenwand verletzt. Fußgänger mit ggf. zugehörigen Hunden werden auch massiv gefährdet.
Meine Frage lautet:
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Was ist erlaubt?
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Darf so eine Situation bestehen?
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Was ist mit der massiven Lärm- und Geruchsbelästigung?
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Was passiert bei einem tatsächlichen Unfall, bei dem ein Kind verletzt oder gar getötet wird?
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Was ist, wenn ein Motorradfahrer beim Ausweichen stürzt?
Vielen Dank für die Diskussion.