Mieterparkplatz und Pocketbikes

Folgende Annahmen:

  • An einer Straße liegt ein höheres Wohnhaus mit ~30 Einheiten.

  • Der Zugang von der Straße führt auf einen zu dem Vermieter gehörenden Parkplatz mit mehreren Reihen an Garagen und Stellplätzen, sowie dem Hauseingang des Wohnhauses

  • Der Übergang von Straße zu Parkplatz ist nur ein abgesenkter Bordstein, es gibt keine Schranke, Tore oder ähnliche Hindernisse

Ein Mieter dieses Wohnhauses geht nun mit seinen Kindern regelmäßig bei ausreichend gutem Wetter auf den Parkplatz um diese dort mit 2 Pocketbikes und 2 Spiel-Quads (alle nicht zugelassen und nicht zulassungsfähig) zum spielen umherfahren zu lassen. Diese fahren also nun über Stunden im Oval.

Es kommt hierbei häufig zu beinahe-Zusammenstößen zwischen den „Spielzeugfahrzeugen“ und regulären Fahrzeugen wie Motorrädern und Autos, die die vorgesehenen Parkflächen und Garagen nutzen müssen. Zusätzlich hat sich schon ein Mädchen am Knie bei einem Zusammenstoß mit einer Garagenwand verletzt. Fußgänger mit ggf. zugehörigen Hunden werden auch massiv gefährdet.

Meine Frage lautet:

  • Was ist erlaubt?

  • Darf so eine Situation bestehen?

  • Was ist mit der massiven Lärm- und Geruchsbelästigung?

  • Was passiert bei einem tatsächlichen Unfall, bei dem ein Kind verletzt oder gar getötet wird?

  • Was ist, wenn ein Motorradfahrer beim Ausweichen stürzt?

Vielen Dank für die Diskussion.

  • Was ist erlaubt?

Nichts von Alldem.

Hier handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum, demnach ist es dort nicht erlaubt mit Kraftfahrzeugen zu fahren die nicht der StVZO entsprechen und nicht zugelassen sind.
Da die Kinder wohl nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind liegt auch eine Straftat vor.

Gruß Crack

Zur Vertiefung von Crack´s Beitrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pocket_Bike
ramses90

Ein Mieter dieses Wohnhauses geht nun mit seinen Kindern
regelmäßig bei ausreichend gutem Wetter auf den Parkplatz um
diese dort mit 2 Pocketbikes und 2 Spiel-Quads (alle nicht
zugelassen und nicht zulassungsfähig) zum spielen umherfahren
zu lassen. Diese fahren also nun über Stunden im Oval.

Ergänzend zu der schon abgegebenen Antwort hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Aspekte:

Ungeachtet der Frage, ob der Mieter überhaupt ein Nutzungsrecht an diesem Parkplatz hat (häufig zahlen einzelne Mieter dafür ja extra) entspricht diese Nutzung nicht dem, wofür üblicherweise ein Parkplatz genutzt wird, nämlich dem Parken von Fahrzeugen.

Zudem dürfte hier eine unzulässige Lärmbelästigung vorliegen.

Neben der Polizei/Staatsanwaltschaft dürfte also auch der Vermieter ein Interesse daran haben, dass so etwas unterbleibt.

Und noch etwas zur verkehrsrechtlichen Seite:

Laut gängiger Rechtsprechung dient ein Parkplatz in erster Linie dem ruhenden Verkehr, auf dem §1 der StVO selbstverständlich auch gilt. Dieser Paragraph fordert von den Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht ein. Das bedeutet in der Praxis, dass man beispielsweise auf dem Parkplatz nur in Schrittgeschwindigkeit mit höchstens 10 km/h und in ständiger Bremsbereitschaft fahren darf. Nur weil die Kinder keinen Führerschein besitzen, entbindet sie das natürlich nicht von diesen Pflichten.

Und: Wer sein Fahrzeug jemandem ohne die benötigte Fahrerlaubnis zum Führen überlässt, macht sich strafbar.

Der Typ spielt also mit dem Feuer und es droht mächtig Ärger von verschiedenen Seiten.

Einfach Info an Vermieter und Polizei und die Geschichte dürfte ein Ende haben.