Mietersatz, nach Überschwemmungsschaden

Nein, es ist eine Frage nach einer rechtlichen Einschätzung.

Du musst übrigens gar nicht antworten. Von daher solltest du das:

vielleicht schon weit früher ins Auge gefasst haben.

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Es macht für mich einen Unterschied, ob ich jemanden helfe oder nur sei

Da gebe ich dir recht. Man sollte rechtzeitig erkennen können, für welche Menschen die Aufmerksamkeit sinnlos verschwendet ist.

So ich versuche es jetzt ein letztes mal :grinning:

Hat der Mieter einen Anspruch
gegenüber dem Vermieter (bspw. aus dem Mietvertrag), dass der Vermieter
dem Mieter seinen neuen (vorübergehenden) Wohnraum bezahlt (obwohl den Vermieter an der Unbewohnbarkeit keine Schuld trifft)?

Ein kurzes „nein“ oder ein „ja, weil…“ würden mir genügen
Vielen Dank vorab.

Hierzu nur ein grundlegender Hinweis dieses Forums:
Der Austausch auf der Plattform ersetzt nicht die Beratung durch einen
Fachmann. Bitte stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der
Ich-Form. Nur abstrakt dargestellte Sachverhalte dürfen aus rechtlichen
Gründen diskutiert werden.

Die Antwort ist: Vielleicht.

Das ist stark von den Einzelfallumständen abhängig und Sache eines Fachanwalts.

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Hast du eigentlich mal irgendwann über den Sinn dieser Bretter des Forums nachgedacht?

Oder vielleicht auch für welche Themen. Warum beschränkst du dich nicht einfach auf das, wovon du Ahnung hast? Jeder kann doch was und hat ein Spezialgebiet, auf dem er WIRKLICH Menschen helfen kann.

Und genau das ist der Sinn von www. Auch wenn es nicht immer so aussieht.

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Diese Überzeugung ist aber falsch. Genau dazu hat der Mieter nämlich eine Wohnung gemietet.

Meine Antwort bezog sich in diesem Fall lediglich auf die Möbel des Mieter.

Du wirst hier niemanden zwingen, dir eine verbindliche Rechtsauskunft zu geben. Und tschüss!

Auch wenn ich es schon bereue die Frage gestellt zu haben, antworte ich gerne darauf. Ich hatte die Frage ursprünglich unter dem Bereich „Versicherung“ gestellt. Da kam u. a. die Antwort: „Das ist Sache eines Fachanwalts und stark von den Einzelfallumständen abhängig.“ Dann dachte ich mir, stelle sie in der Kategorie „Mietrecht“ ein, da dort die Erfolgschancen auf eine befriedigende Antwort evtl. höher sind.
Da jetzt jemand meint, die Frage, die er bereits in der Kategorie „Versicherung“ (für mich) unzureichend/unbefriedigend beantwortet hat, jetzt in der Kategorie „Mietrecht“ beantworten zu können, ist,sagen wir unglücklich.
Ich finde, dass die Frage allgemein gestellt und die Eckdaten sind auch benannt. Ganz allgemein: Wohnung eines Mieters ist durch Brand, Leistungswasser, Überschwemmung nicht bewohnbar und niemand trifft eine Schuld. Hat der Mieter Anspruch auf Miete für eine Ersatzwohnung gegenüber dem Vermieter? Wenn ja warum (aus Mietvertrag?) oder eben nein. Meiner (laienhaften) Ansicht hat der Mieter lediglich die Möglichkeit die Miete zu Kürzen oder auszusetzen.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende :sunglasses:

P.S.: Die Antwort: „Das ist Sache eines Fachanwalts und stark von den Einzelfallumständen abhängig“, wäre wohl eine Allround-Antwort für alle Fragen hier im Forum und wäre sicherlich nicht zielführend und wiederspricht dem Sinn dieses Forums.

Lieber HZCE,
du hast schon probiert in der Kategorie „Versicherung“ meine Frage zu beantworten.
Da deine Antwort: „Das ist Sache eines Fachanwalts und stark von den Einzelfallumständen abhängig.“ mich nicht viel weiterbrachte, stellte ich die Frage unter „Mietrecht“. Da du nun der Meinung bist, die Frage hier besser beantworten zu können, kann ich nicht nachvollziehen.
Viele Grüße
Pitufino

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Tja der Wechel des Bretts ändert die Teilnehmer nicht. Das Internet ist keine Wundermaschine. Ich kann icht nachvollziehen, warum du den Grund deiner Frage geheim hältst und die Menschen, die sich wirklich angestrengt haben, dir zu helfen, absichtlich im Dunkeln tappen lässt.

Das schein leider so zu sein :blush:.

Man soll/darf keine Fragen in Ich-Form stellen bzw. nur abstrakt dargestellte Sachverhalte. Daher habe ich auf Namen des Mieters/Vermieters verzichtet. Du kannst die sicher sein, dass ich die Frage nicht unnötig gestellt habe. Evtl. hätte die Antwort auch weitere Leser interessiert, was ja so Sinn und Zweck eines Forums ist.
In diesem Sinne…schönes Wochenende :sunglasses:

Lies doch selber nach:
https://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/pm1720-wasserschaeden-durch-unwetter.htm
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wasserschaeden-durch-unwetter-ansprueche-des-mieters-gegen-vermieter-mietminderung-versicherungsschutz_059817.html
https://www.mieterbund.de/presse/pressemeldung-detailansicht/article/35347-sturm-und-hochwasser.html

Beachte jeweils die dort Einschränkungen - ob es sich um eine Extremsituation handelt und ob der Vermieter (und die Gemeinde) die Wohnung richtig ausgestattet haben.

Es gibt nicht einfach ja oder nein. Glaub’s halt endlich.

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Dich jedenfalls nicht.

Und das ist auch gut so.

Hast du immer noch nicht verstanden, dass du auch einfach die Finger stillhalten kannst, wenn du nichts zum Thema beizutragen hast?

Vielen Dank für die Antwort, die mir tatsächlich weiterhilft.
Den Artikel vom Mieterbund finde ich am besten.
Wenn ich davon ausgehe, dass den Vermieter keine Schuld trifft (auch nicht die Gemeinde), dann ist es letztendlich so, wie ich es vermutet habe.
Mieter hat die Möglichkeit die Miete zu kürzen (bis 100%) bzw. den Mietvertrag zu kündigen. Er hat aber kein Anrecht, dass der Vermieter ihm eine Ersatzwohnung stellt (höchstens, wenn er mehrere Wohnungen in seinem Wohnungsbestand hat).
Viele Grüße
Pitufino
P.S.: Schade, dass man die 30 Posts zwischendrin nicht löschen kann…