Hallo,
angenommen ein Vermieter V vermietet in seinem selbstgenutzten Einfamlienhaus die im Keller liegende Einliegerwohnung (ELW) an Mieter M. Durch einen Starkregen dringt Wasser in die Einliegerwohnung.
Da die ELW u. a. getrocknet werden muss, möchte M nicht mehr (zumindest während den Renovierungsarbeiten) in der ELW wohnen. Welche Möglichkeiten hat M?
Ich vermute, dass er die Miete für die ELW kürzen bzw. aussetzen kann. Hat M zudem die Möglichkeit Mietersatz zu verlangen für die neue Wohnung/Pension, die er währenddessen bewohnen wird?
Weiß nicht, ob das von Belang ist, aber nehmen wir an, der Überschwemmungsschaden wird von der Wohngebäudeversicherung anerkannt und reguliert und der M hat keine Hausrat.
Viele Grüße Pitufino