Mietfreies Wohnen = Schenkung?

Hallo zusammen,

ich hab mich mal zum Thema mietfreies Wohnen schlau gemacht, aber noch einige Fragen dazu. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Folgender Fall: Eltern E kaufen eine Wohnung und möchten die Familie F seines Sohnes S dort mietfrei wohnen lassen.

Ist folgendes zutreffend bzw. hab ich was vergessen?

  1. Das ist kein Problem, nur können E die Kosten für die Wohnung (sowohl Kauf als auch laufende Kosten) nicht steuerlich geltend machen, da offensichtlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
  2. Die erlassene Miete wird (solange E leben) nicht als Schenkung angesehen, es muss also keine Schenkungssteuer bezahlt werden.
  3. Durch das mietfreie Wohnen gilt die Wohnung nicht praktisch als „verschenkt“, es muss also weder auf den Kaufpreis noch auf irgendwas anderes Schenkungssteuer bezahlt werden.
  4. Die erlassene Miete wird auch nach dem Tod von E was die Betrachtung hinsichtlich Erbschafts-/schenkungssteuer angeht nicht als Schenkung/Erbe angesehen, es muss also keine Erbschafts-/Schenkungssteuer bezahlt werden.
  5. Gehts ans Erben können weitere Erbberechtigte Ausgleich fordern, weil S ja durch die erlassene Miete quasi schon Geld und damit Erbe von den Eltern bekommen hat. Das heißt dann wohl Pflichtteilergänzungsanspruch oder so ähnlich.

Stimmt das so? Hab ich was vergessen?

Danke und beste Grüße
Alan

Hallo zusammen,

ich hab mich mal zum Thema mietfreies Wohnen schlau gemacht,
aber noch einige Fragen dazu. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Folgender Fall: Eltern E kaufen eine Wohnung und möchten die
Familie F seines Sohnes S dort mietfrei wohnen lassen.

Ist der Sohn S verstorben oder lebt er getrennt von Familie F ?

Handelt es sich hier um eine Eigentumswohnung ?
oder um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ?

Wenn man eine Eigentumswohnung verschenkt, muss der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Gruß Merger

Folgender Fall: Eltern E kaufen eine Wohnung und möchten die
Familie F seines Sohnes S dort mietfrei wohnen lassen.

Handelt es sich hier um eine Eigentumswohnung ?

Um was denn sonst?

oder um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ?

Eine gekaufte Wohnung ist immer eine ETW.
Im MFH kann man keine Wohnungen kaufen.
Falls doch, ist es kein MFH mehr.

Wenn man eine Eigentumswohnung verschenkt, muss der neue
Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

War das gefragt?

Mal wieder keine Ahnung? Oder Frage nicht verstanden?
Ganz nebenbei: die richtige Antwort wäre „falsches Brett“ gewesen.

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Hallo Gudrun

Folgender Fall: Eltern E kaufen eine Wohnung und möchten die
Familie F seines Sohnes S dort mietfrei wohnen lassen.

Handelt es sich hier um eine Eigentumswohnung ?

Um was denn sonst?

oder um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ?

Eine gekaufte Wohnung ist immer eine ETW.
Im MFH kann man keine Wohnungen kaufen.
Falls doch, ist es kein MFH mehr.

Dies wäre eine Möglichkeit.

Allerdings könnte es auch sein, dass den Eltern die Erdgeschoßwohnung gehört hätte und sie jetzt die Wohnung im 1. OG dazu gekauft hätten.

Solche Geschichten kenne ich von mehreren Familien.

Wenn man eine Eigentumswohnung verschenkt, muss der neue
Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

War das gefragt?

Zum Teil ja, Du musst nur die angegebenen Antworten richtig lesen und auch verstehen!

Ganz nebenbei: die richtige Antwort wäre „falsches Brett“
gewesen.

Na für was bist Du denn da ?

Hallo Gudrun

Folgender Fall: Eltern E kaufen eine Wohnung und möchten die
Familie F seines Sohnes S dort mietfrei wohnen lassen.

Handelt es sich hier um eine Eigentumswohnung ?

Um was denn sonst?

oder um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ?

Eine gekaufte Wohnung ist immer eine ETW.
Im MFH kann man keine Wohnungen kaufen.
Falls doch, ist es kein MFH mehr.

Dies wäre eine Möglichkeit.

Allerdings könnte es auch sein, dass den Eltern die
Erdgeschoßwohnung gehört hätte und sie jetzt die Wohnung im 1.
OG dazu gekauft hätten.

Dann wären es immer noch Eigentumswohnungen, oder hast du da eine andere Idee?

Solche Geschichten kenne ich von mehreren Familien.

Wenn man eine Eigentumswohnung verschenkt, muss der neue
Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

War das gefragt?

Zum Teil ja, Du musst nur die angegebenen Antworten richtig
lesen und auch verstehen!

Es war schlicht und einfach nicht gefragt, sondern es ging um Steuerangelegenheiten.

Ganz nebenbei: die richtige Antwort wäre „falsches Brett“
gewesen.

Na für was bist Du denn da ?

Schuster bleib bei deinen Leisten, hattest du vor kurzem mal geantwortet und ja, es gibt schlechte Schuster.

vnA

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Eine gekaufte Wohnung ist immer eine ETW.
Im MFH kann man keine Wohnungen kaufen.
Falls doch, ist es kein MFH mehr.

Dies wäre eine Möglichkeit.

Es ist die einzige Möglichkeit.

Allerdings könnte es auch sein, dass den Eltern die
Erdgeschoßwohnung gehört hätte und sie jetzt die Wohnung im 1.
OG dazu gekauft hätten.

Solche Geschichten kenne ich von mehreren Familien.

Ja und? Es kommt weder auf die Anzahl der Wohnungen eines Hauses an noch auf die Lage einer Wohnung innerhalb eines Hauses.
Entweder isses eine ETW oder es ist keine.

Wenn man eine Eigentumswohnung verschenkt, muss der neue
Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

War das gefragt?

Zum Teil ja,

Mit keinem Wort war das gefragt.

Du musst nur die angegebenen Antworten richtig
lesen

Hab ich!

und auch verstehen!

Hab ich auch!

Ganz nebenbei: die richtige Antwort wäre „falsches Brett“
gewesen.

Na für was bist Du denn da ?

Um Dich zu fragen, ob Du von wem beauftragt bist, hier den Clown zu spielen?

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Wenn man eine Eigentumswohnung verschenkt, muss der neue
Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

War das gefragt?

Zum Teil ja,

Mit keinem Wort war das gefragt.

Hast wohl die falsche Brille auf !

Du musst nur die angegebenen Antworten richtig
lesen

Hab ich!

und auch verstehen!

Hab ich auch!

das bezweifele ich.

Ganz nebenbei: die richtige Antwort wäre „falsches Brett“
gewesen.

Na für was bist Du denn da ?

Um Dich zu fragen, ob Du von wem beauftragt bist, hier den
Clown zu spielen?

Wirklich, na und wie bezeichnest Du dich ?

Den Blödsinn darfst Du jetzt alleine weiter machen.

ich bin raus.

Wenn man eine Eigentumswohnung verschenkt, muss der neue
Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

War das gefragt?

Zum Teil ja, Du musst nur die angegebenen Antworten richtig
lesen und auch verstehen!

Es war schlicht und einfach nicht gefragt, sondern es ging um
Steuerangelegenheiten.

Du bist ja ein richtiger Schlaumeier.

Und folgender Text wurde nie geschrieben ?

  1. Durch das mietfreie Wohnen gilt die Wohnung nicht praktisch als „verschenkt“.

Mein Hinweis bezog sich darauf.
Fragen zur Steuer sollen die Steuerexperten beantworten.

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