Miethaftpflichtschaden was zählt? Zeitpunkt des Schadens oder der Entdeckung?

Erst beim Auszug zum 31.3.14 wurde die Beschädigung entdeckt. Leider wurde die Privathaftpflichtversicherung incl. Mietsachschäden bei der Versicherung zum 31.12.13 gekündigt und ab 1.1.14 eine neue bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen.
Nun weigert sich die alte Versicherung zu zahlen, da angeblich die Schaden erst mit der Meldung entstanden ist, was aber nachweislich nicht zutrifft, sondern die Entstehung war in den Jahren vor 2013!
Wer muß nun zahlen?
Über eine kompetente Antwort würde ich mich sehr freuen!

Erst beim Auszug zum 31.3.14 wurde die Beschädigung entdeckt.

Woher will man denn wissen, dass der Schaden bereits in 2013 entstanden ist ?
Da bin ich mal gespannt, wie man dies beweisen will !

Tipp: den Schaden der neuen Privathaftpflichtversicherung melden.

Hallo,

für neuere Bedingunswerke (ab AHB 2008) lässt sich durchaus eine Eintrittspflicht des alten Versicherers ableiten.Hier ist von einem Schadenereignis (→Versicherungsfall) die Rede,dass einen
"Personen-, Sach-
oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte"

Nun können wir nicht wissen,welche AHB ihrem Vertrag denn nun zu Grunde liegen und mit welcher Begründung der „alte“ Versicherer die Zahlung konkret verweigert.

Grüße,sapine