Hallo,
rechtlich ist es doch so, dass man die Miete bei Offenlegung der letzten Miethöhe nur um x Prozent erhöhen kann
Wie verhält es sich nun, wenn die Wohnung mind. 10 Jahre leer gestanden hat und nun neu vermietet werden soll. Kann man sich in diesem Fall auf den örtlichen Mietspiegel beziehen oder muss man sich an hier auf die aktuelle Regelung halten. Die Wohnung liegt in einer Großstadt in sehr guter Wohnlage und hatte früher einen Quadratmeterpreis von ca. 6 €.
Hat jemand von Euch Ahnung in dieser Sache? Ich danke vielmals!
Fluorit
Hallo,
es geht doch darum, dass die Miete den aktuellen Mietspiegel/die ortsübliche Vergleichsmiete um 10 Prozent nicht übersteigen darf.
Die Vorgängermiete kommt doch erst zum Tragen, wenn der Vermieter mehr als diesen Betrag verlangen will.
Gruß, Karin