Mietkaution für Mietwohnung

****Hallo Forumsmitglieder, meine Mieterin muss eine Mietkaution hinterlegen. Dieser Betrag muss auf einem Sparbuch angelegt werden. Auf wessen Namen muss das Sparbuch lauten:
a) Vermieter, b) Mieterin, oder c) auf Vermieter UND Mieterin?
Vielen Dank im Voraus für jede aufklärende Antwort.
M.f.G.
loewe41

Das Sparbuch läuft auf den Namen des Mieters. Sonnst könnte sich der Vermieter einfach ohne Kontrolle an der Kaution bedienen, was er natürlich nicht darf.
Damit der Mieter keinen Zugriff darauf hat, wird das Sparbuch beim Vermieter verwahrt.
Dazu ein entsprechendes Schriftstück, daß der Vermieter das Konto pfänden darf, wenn dies nötig ist.

Mit der Argumentation könnte man auch die zulässige Barkaution für unzulässig halten. Der Vermieter könnte ja auf das Geld zurückgreifen.

Wenn das Sparbuch auf den Namen des Mieters läuft, muss es verpfändet werden. Legt der Vermieter es auf seinen Namen an, muss es insolvenzfest gemacht werden durch eine Erklärung gegenüber der Bank, dass es sich um Fremdgeld handelt. Die Banken haben, wenn sie so etwas anbieten, Formulare.

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Die Banken hier an meinem Wohnort in Hessen bieten aktuell keine Kautionskonten mehr an wegen der niedrigen Zinsen bzw. Negativzinsen. Es gibt nur noch Mietkautionsversicherungen, die man abschließen kann.

Nur dann, wenn es im Mietvertrag so geregelt ist.
Seit einiger Zeit darf man auch andere Anlageformen vereinbaren.

Nachtrag: die von mir genannten Mietkautionsversicherungen sind für gewerbliche Mieter überhaupt nicht verfügbar. Hier muss man sich definitiv auf eine Anlageform einigen.