Mietkaution nach Auszug

Hallo Ihr Lieben,

wir sind zum 31.10.2020 ausgezogen.

Nun haben wir vom Vermieter eine Mail bekommen, dass uns die Kaution erst ausgezahlt wird, wenn die letzte Betriebs- und Nebenkostenabrechnung erstellt wurde (wann auch immer das sein mag).

Ich dachte bis dato immer, dass eine Kaution nicht mit Nebenkostenforderungen verrechnet werden darf. Im Internet finde ich leider nichts konkretes dazu.

Bei der Wohnungsübergabe wurde zumindest nichts bemängelt und auch im Übergabeprotokoll nichts Negatives notiert.

Wisst ihr da mehr?
Haben im Moment das Gefühl, dass uns der Vermieter aus Frackigkeit ärgern möchte bzw. ungerechtfertigt die Kaution nicht auszahlen. Denn die Vermietung ist vor einigen Jahren an die Kinder des ursprünglichen Vermieters übergegangen und seitdem war leider immer stunk.

Hallo,

doch, das ist einer der Gründe, warum es Mietkautionen gibt: damit sie gegen ausstehende Forderungen Betriebskostenabrechnungen verrechnet werden kann.

Gruß
C.

Ich dachte, die wäre ausschließlich dafür da, damit Schäden am Mietobjekt abgesichert sind.

Hallo,

Aber doch nur in der Höhe, die dieser Forderung entspricht?
(Beispiel: Kaution 1500 Euro, davon werden 200 Euro einbehalten, weil die Nachforderung für die Nebenkosten in den letzten Jahren sich in diesem Bereich bewegt hat.)

Gruss
Jörg Zabel

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Die ist fällig bis 31.12.2021

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DER VM muss die Kaution, abzüglich der zu erwartenden NK, sofort auszahlen wenn die Wohnung mängelfrei übergeben wurde.
Und er kann sich eben nicht Zeit lassen bis zum 31.12.2021 um auch die Abrechnung zu erstellen Das mus zwischen 3 und 6 Monaten nach Erhalt der Nebenkosterechnungen passieren. ramses90

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