Hallo,
>das BGH-Urteil kannst du in die Tonne kloppen…
, weil es Dir nicht passt? , weil es nicht für den besprochenen Fall passt?
weil es Tatsache ist…versuch mal einem Nackten Mann in die Tasche zu greifen…
Jemand der eine Immobilie über eine Zwangsversteiegerung erwirbt, ist nicht nackt. Der hat ja nicht nur die Immobilie, sondern auch die Mieteinnahmen. Daneben haben solche Erwerber meist weiteres Vermögen und Einkommen. Der müsste sich also erstmal ganz gezielt insovent machen, wenn er die Kaution nicht leisten will. Und zwar bevor der Gläubiger zu Vollstreckungsmaßnahmen greift.
>Der neue Besitzer wird einfach sagen,habe ich nicht (was oft ja auch der Wahrheit :>enstpricht,denn wer hat schon 20 oder 30 Tausend € „Übrig“ ??) und wenn ihn mehrere :>Mieter „nerven“ selber Insolvenz beantragen.
>Das klingt nach einer wirtschaftlich sehr vernüftigen
Vorgehensweise. Erstmal ein haufen >Geld für den Erwerb der Immobilie samt Nebenkosten aufwenden und dann wegen ein >paar Euro Insolvenz anmelden.
Was für einen Haufen Geld ???
So ein Immobilienerwerb verursacht Kosten. Wenn die Immobilie vermietet ist, wird sie auch nicht für Null Euro über den Tisch gehen. Bei einer Zwangsversteigerung kalkulieren die Erwerber zudem solche Unwägbarkeiten, die zudem eher im Bereich von Peanuts liegen dürften, glatt ein und zahlen nicht annährend den Verkehrswert.
In der Zwangsversteigerung kannst du bei guter „Taktik“ eine Immobilie für weniger als die Hälfte ihres Wertes bekommen…
Ja, eben. Und wenn ich dann 100.000€ spare, mache ich mich wegen 20.000€ mal schnell insolvent. Absolut ökonomisch gedacht. Du bist nicht zufällig Politiker?
>Also guckst du in die Röhre…
Na jedenfalls in dem Maße, wie die Verwertung der Immobilie nicht die Forderungen der Gläubiger nicht zu decken vermag
Die schauen nie in die Röhre…*g*…Die Hypothekenbanken kommen immer an ihr Geld
Setzt trotzdem voraus, dass der Erwerber sich wegen sowas erstmal insolvent macht.
Ja, bitte. Noch mehr Regulierung und am besten noch eine Aufsichtsbehörde dafür. Am :besten für jedes Bundesland eine. Und Mieter oder Vermieter bezahlen 5% der hinterlegten Kaution als kautionsaufsichtsbehördenbeitrag, jährlich natürlich.
Und was wäre daran jetzt sooo falsch ??..
Das wäre sinnlos teuer, gemessen am Nutzen. Würde für einen Politiker sprechen.
>Ähnlich wie bei Bausparverträgen müssten als Mindesteinlage 2 Nettomonatsmieten :>vorhanden sein,
Inwiefern können den Bausparverträge sinnvoll mit einer Kaution verglichen werden?
Nun,das man das Kautionskonto eben wie einen Bausparvertrag
durch monatliche Zahlungen anparen kann.
Eine Kaution ist keine Anlage. Weder für den Mieter noch für den Vermieter. Zudem möchte man ja jederzeit an das Geld ran. Also ist ein Sparbuch schon ausreichend und sicher genug.
>entsprechenden Schutz gegen Insolvenz usw.
Der Schutz ist doch bei einem Sparbuch bei der Sparkasse oder irgendeiner Bank
schon gegeben?
Nur wenn der Vermieter ein Sparbuch auch akzeptiert und dieses mit einem Sperrvermerk versehen ist.
Ja. So läuft das meistens. Wenn er das nicht will, könnte ihn ja die Aufsichtsbehörde verdonnern ;o)
Außerdem ist das doch vollkommen abstrus. Wenn ich schon Angst habe, dass das Geld weg sein könnte, werde ich nicht noch doppelt soviel „anlegen“. Außerdem hätte der rationale Mieter genau welchen Grund die Sicherheit für den Vermieter zu erhöhen?
Keineswegs,
keinesweges was? Welches rationale Interesse hat der Mieter, die Sicherheit für den Vermieter zu erhöhen?
denn schließlich wäre es hier ja unter staatlicher Aufsicht und die Sicherheit zu erhöhen wäre ja zum B. bei bestimmten Topwohnlagen ein guter Grund.
Und deswegen, sollten die Mieter in unbestimmten weniger Toplagen dies quersubventionieren?
Das ist ja ungefähr so sinnvoll wie eine Restschuldversicherung, die ich noch zusätzlich für den Kredit bezahle, ohne dass dadurch mein Zinssatz sinkt. Aber es gibt natürlich Banken/vermittler, die den Leuten sowas andrehen.
Augenscheinlich bist du wohl Beamter,der mit den Widrigkeiten
eines normalen Arbeitslebens nichts am Hut hat…
Ich glaube, Du verstehst den wirtschaftlichen Gehalt nicht. Eine Restschuldversicherung minimiert auch das Risiko des Verleihers. Die Zinsen enthalten dieses Risiko.
Als Nettomonatsmiete sollte der Durchschnittssatz des jeweiligen Bundeslandes gelten.
Warum würde nicht die Nettokaltmiete der jeweiligen Wohnung reichen? Warum soll denn jemand für eine billige 2-Raumwohnung mit 45qm als Kaution Nettokaltmieten einer durchschnittlich großen Wohnung in einer durchschnittlichen Aussattung in einer durchschnittlichen Wohlage, jeweils bezogen auf das Bundesland, hinterlegen?
Vielleicht solltest du dich einmal eingehend mit der Wohnraumstatistik beschäftigen…
Nö, das sollte man auch ohne die wirtschaftlich sinnvoll begründen können.
Für die Vermieter überdurchschnittlich großer, überdurchschnittlich gut ausgestatteter :Wohnungen in überdurchschnittliche guten Wohnlagen würde dies jedoch gerade keine :gute Sicherheit darstellen. Dasganze soll wohl eine Art Soliddargemeinschaft für :Vermieter werden?
Dafür hatte ich ja auf eine Erhöhung bis zu 6 Nettomieten
plädiert…
Achso. In Toplagen soll man dan 6 durchschnittliche nettomieten hinterlegen. Wäre das nicht der gleiche Effekt wie 2 Nettomieten, eben dieser Wohnung.
Es geht doch hier um die Sicherheit für den Vermieter. Der will bei eine Wohnung für 2.000€ netto kalt eben 4.000€ Sicherheit und nicht 6x 500€, weil das gerade der Durchschnitt in dem Bundesland ist.
Grüße