Mietkaution nach Zwangsversteigerung (lastenfrei) aus einer Zwangsverwaltung? Kaution weg?

Hallo Zusammen,

ich habe einer Frage zur Rückzahlung einer Mietkaution. Ich habe einen ähnlichen Beitrag gefunden, jedoch het der Fall den ich Anspreche ein paar mehr Parameter.

Hintergrund:
Die Wohnung in der ich wohne wurde zwangsversteigert, aufgrund der Pleite des ursprünglichen Vermieters. Vor der Zwangsversteigerung wurde diese Zwangsverwaltet. Der neue Eigentümer erzählte mir, dass er die Wohnung lastenfrei erworben hat. Er bekommt das Geld aus der Kaution nicht vom Voreigentümer.

Frage:
Ist der neue Eigentümer zur Rückzahlung der Mietkaution verpflichtet obwohl er:

  1. Die Wohnung aus einem Zuschlag einer Zwangsversteigerung erworben hat,
  2. diese lastenfrei erworben hat,
  3. dies Wohnung vor der Versteigerung zwangsverwaltet wurde und
  4. er die Kaution vom Voreigentümer nicht erhalten hat???

Und noch einer grundsätzliche Frage:
Gilt die Kaution einer Wohnung als Last?

Ich habe irgendwo gelesen, dass der neue Eigentümer zur Rückzahlung nicht verpflichtet ist, sofern die Wohnung bis zur Versteigerung zwangsverwaltet wurde. Stimmt da? Bis auf ein paar Grundlagen aus Wirtschaftsrecht bin ich in der Juristerei nicht besonders bewandert und wäre über Feedback sehr dankbar.

Besten Dank schon mal und Gruß
Vik

Hallo!
Nein, so wie ich das sehe, schuldet der neue Eigentümer wie vorher der Zwangsverwalter die Kaution, unabhängig davob, ob er sie jemals erhalten hat.
Er tritt in alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein, also kann der Mieter auch die Kaution vom jeweils aktuellen Eigentümer (=  aktueller Vermieter) verlangen.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/zwan…

Mfg
duck313

Hallo duck,

danke für die schnelle Antwort. Da bin ich beruhigt.

Das heißt also, dass der Fakt, dass der aktuelle Vermieter die Wohnung LASTENFREI erworben hat nichts daran ändert?!?

Falls die Kaution überhaupt eine last darstellt!?!

Danke und Gruß
Vik

Hallo,

rein rechtlich gesehen ist jeder Vermieter dazu verpflichtet,die Mietkautionen so anzulegen,das sie auch im Falle der Insolvenz noch bestehen und auf einen neuen Eigentümer übergehen können.

Praktisch gesehen passiert das aber nicht so häufig…

Dann muss der neue VM halt damit leben,das er keine Kautionen hat und die Mieter schauen ebenfalls in die Röhre.

Genau aus diesen Gründen bin ich auch ein Verfechter einer Kautionsversicherung…

Hallo auch!

Dann muss der neue VM halt damit leben,das er keine Kautionen hat und die Mieter schauen ebenfalls in die Röhre.

die Mieter schauen keineswegs in die Röhre
davor schützt sie BGB § 566a (direkt hinter § 566 Kauf bricht nicht Miete)

hier detaillierter ausgeführt:
http://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/wo…
dort auch „Der Gesetzgeber hat damit der Sache nach eine Belastung des vermieteten Grundstücks geschaffen“

bzw. noch direkter am Ursprung> BGH 7.3.2012 XII ZR 13/10

D.h. der Ersteher (durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung) ist hier dem Erwerber (durch freihändigen Verkauf) gegenüber dem Mieter gleichgestellt.
Wenn Ersteher oder Erwerber lastenfreier Übergang zugesichert wurde, dies aber nicht so erfolgt ist, dann müssen sich Ersteher oder Erwerber ggf. eben mit dem Vorbesitzer auseinandersetzen (wobei das bei Insolvenz des Vorbesitzers kaum Erfolg haben wird). Dennoch haben der Ersteher oder der Erwerber dem Mieter gegenüber die Mietkautions-Rückzahlungspflicht zu erfüllen. Wobei sicher um die Bedeutung von „lastenfrei“ noch gestritten werden kann.

Die Vorinstanzen hatten das allerdings noch anders gesehen und das durchaus nachvollziehbar argumentiert:
„Zwar sei die Beklagte gemäß §566 a Satz 1 BGB in die Verpflichtung des Voreigentümers eingetreten; die Vorschrift gelte nach § 57 ZVG auch im Falle des Erwerbs im Wege der Zwangsversteigerung. Dieser Grundsatz erfahre aber eine Ausnahme, wenn die Mietsicherheit vom vorherigen Vermieter nicht insolvenzfest angelegt worden und der Rückzahlungsanspruch daher zu einer Insolvenzforderung geworden sei. Denn es sei grundsätzlich Sache des Mieters, auf eine vom sonstigen Vermögen des Vermieters getrennte, insolvenzfest angelegte Mietsicherheit zu achten.“

Letzendlich aber egal, denn der BGH hat das ja nun zum Vorteil der Mieter entschieden, d.h. nur der Vermieter als Ersteher oder Erwerber schaut in die Röhre.

Grüsse Rudi

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Hallo Rudi,

danke für die anschauliche Antwort. Das hilft mir in jedem Fall weiter.

„D.h. der Ersteher (durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung) ist hier dem Erwerber (durch freihändigen Verkauf) gegenüber dem Mieter gleichgestellt.“

ist für mich die Kernaussage die, ich brauche. Das bei einem Eigentümerwechsel alle Rechte und Pflichten, die mit der Mietkaution zusammenhängen, auf den Erwerber übergehen war mit klar. Durch andere Recherchen hab ich mir schon gedacht, dass mein Anspruch bestehen bleibt. Jedoch haben mir einige Punkte noch Kopfzerbrechen bereitet (lastenfreier Erwerb/Zwangsverwaltung).

Damit ist der Punkt, dass die Mietkaution keine Last einer Wohnung bei einer ZV darstellt, auch indirekt beantwortet.

Vielen Dank an alle und besten Gruß,
Vik

Wobei noch zu ergänzen wäre, dass der Eigentümerwechsel in dem Fall der besondere glückliche Umstand ist. Durch die Privatinsolvenz eines Vermieters geht eine nicht getrennt von dessen Vermögen angelegte Kaution zunächst tatsächlich unter. Dass man per Zwangsversteigerung nahtlos zu einem neuen, solventen Vermieter kommt, der in die Pflichten seines Vorgängers eintritt, ist ja keinersfalls sicher. Deswegen bleibt es grundsätzlich schon wichtig, darauf zu achten (bzw. dies zu vereinbaren), dass ein spezielles Mietkautionskonto auch als solches (Sondervermögen) bezeichnet und nicht der Vermieter als dessen Inhaber, sondern allenfalls als dessen Treuhänder benannt ist.

Gruß
s.

Hallo,

das BGH-Urteil kannst du in die Tonne kloppen…

Der neue Besitzer wird einfach sagen,habe ich nicht (was oft ja auch der Wahrheit enstpricht,denn wer hat schon 20 oder 30 Tausend € „Übrig“ ?? ) und wenn ihn mehrere Mieter „nerven“ selber Insolvenz beantragen.

Also guckst du in die Röhre…

Nach meiner persönlichen Meinung ist hier der Gesetzgeber gefordert…
Kautionen gehören unter Staatliche Aufsicht auf Versicherungs-Konten oder Banken eingezahlt.

Ähnlich wie bei Bausparverträgen müssten als Mindesteinlage 2 Nettomonatsmieten vorhanden sein,die man aber freiwillig auch auf bis zu 6 Nettomonatsmieten erhöhen kann bei entsprechenden Schutz gegen Insolvenz usw.

Als Nettomonatsmiete sollte der Durchschnittssatz des jeweiligen Bundeslandes gelten.

Oje…
Hallo,

Der neue Besitzer wird einfach sagen,habe ich nicht (was oft
ja auch der Wahrheit enstpricht,denn wer hat schon 20 oder 30
Tausend € „Übrig“ ?? ) und wenn ihn mehrere Mieter „nerven“
selber Insolvenz beantragen.

Da ersteigert also jemand eine Wohnung oder gleich mehrere davon, für die er monatlich 7000…10000€ Miete bekommt, hat dann aber nicht mehr das Geld, eine Kaution von 20000…30000€ auszuzahlen und meldet Insolvenz an?

Deine Forderungen nach Gesetzesänderungen zeigen genauso wie Deine Traumtänzereien oben: Du hast nicht nur von der Theorie genau die gleiche Ahnung wie von der Praxis (nämlich gar keine), Du hast auch nicht mal im entferntesten verstanden, was eine Kaution ist, was für Gesetze dafür gelten noch überhaupt, wozu sie überhaupt dient.

Willst Du nicht lieber woanders spielen?
Gruß
Alfred

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Hallo,

das BGH-Urteil kannst du in die Tonne kloppen…

, weil es Dir nicht passt? , weil es nicht für den besprochenen Fall passt?

Der neue Besitzer wird einfach sagen,habe ich nicht (was oft ja auch der Wahrheit enstpricht,denn wer hat schon 20 oder 30 Tausend € „Übrig“ ??) und wenn ihn mehrere Mieter „nerven“ selber Insolvenz beantragen.

Das klingt nach einer wirtschaftlich sehr vernüftigen Vorgehensweise. Erstmal ein haufen Geld für den Erwerb der Immobilie samt Nebenkosten aufwenden und dann wegen ein paar Euro Insolvenz anmelden.

Also guckst du in die Röhre…

Na jedenfalls in dem Maße, wie die Verwertung der Immobilie nicht die Forderungen der Gläubiger nicht zu decken vermag.

Nach meiner persönlichen Meinung ist hier der Gesetzgeber gefordert…
Kautionen gehören unter Staatliche Aufsicht auf
Versicherungs-Konten oder Banken eingezahlt.

Ja, bitte. Noch mehr Regulierung und am besten noch eine Aufsichtsbehörde dafür. Am besten für jedes Bundesland eine. Und Mieter oder Vermieter bezahlen 5% der hinterlegten Kaution als kautionsaufsichtsbehördenbeitrag, jährlich natürlich.

Ähnlich wie bei Bausparverträgen müssten als Mindesteinlage 2 Nettomonatsmieten vorhanden sein,

Inwiefern können den Bausparverträge sinnvoll mit einer Kaution verglichen werden?

die man aber freiwillig auch auf bis zu 6 Nettomonatsmieten erhöhen kann bei entsprechenden Schutz gegen Insolvenz usw.

Der Schutz ist doch bei einem Sparbuch bei der Sparkasse oder irgendeiner Bank schon gegeben?
Außerdem ist das doch vollkommen abstrus. Wenn ich schon Angst habe, dass das Geld weg sein könnte, werde ich nicht noch doppelt soviel „anlegen“. Außerdem hätte der rationale Mieter genau welchen Grund die Sicherheit für den Vermieter zu erhöhen? Das ist ja ungefähr so sinnvoll wie eine Restschuldversicherung, die ich noch zusätzlich für den Kredit bezahle, ohne dass dadurch mein Zinssatz sinkt. Aber es gibt natürlich Banken/vermittler, die den Leuten sowas andrehen.

Als Nettomonatsmiete sollte der Durchschnittssatz des jeweiligen Bundeslandes gelten.

Warum würde nicht die Nettokaltmiete der jeweiligen Wohnung reichen? Warum soll denn jemand für eine billige 2-Raumwohnung mit 45qm als Kaution Nettokaltmieten einer durchschnittlich großen Wohnung in einer durchschnittlichen Aussattung in einer durchschnittlichen Wohlage, jeweils bezogen auf das Bundesland, hinterlegen?
Für die Vermieter überdurchschnittlich großer, überdurchschnittlich gut ausgestatteter Wohnungen in überdurchschnittliche guten Wohnlagen würde dies jedoch gerade keine gute Sicherheit darstellen. Dasganze soll wohl eine Art Soliddargemeinschaft für Vermieter werden?

Alles in allem klingt das nach einem wenig durchdachten Schnellschuß. Man könnte fast fürchten, dass morgen ein Politker mit dieser Idee um die Ecke kommt.

Grüße

2 Like

Hallo,

Da ersteigert also jemand eine Wohnung oder gleich mehrere davon, für die er monatlich :7000…10000€ Miete bekommt, hat dann aber nicht mehr das Geld, eine Kaution von :20000…30000€ auszuzahlen und meldet Insolvenz an?

Ja sicher…weil alle Leute ja eine absolut Soziale Ader haben,wird jemand in der Zwangsversteigerung also nicht soo BILLIG wie möglich erwerben (also oft zu
einem Drittel des Verkehrswertes) sondern das doppelte oder dreifache für eine Immobilie zahlen und dabei dann noch so liquide sein,das er die Mieteinahmen natürlich nicht für die Abtragung der Hypotheken benötigt.

Hallo,

>das BGH-Urteil kannst du in die Tonne kloppen…
, weil es Dir nicht passt? , weil es nicht für den besprochenen Fall passt?

weil es Tatsache ist…versuch mal einem Nackten Mann in die Tasche zu greifen…

>Der neue Besitzer wird einfach sagen,habe ich nicht (was oft ja auch der Wahrheit :>enstpricht,denn wer hat schon 20 oder 30 Tausend € „Übrig“ ??) und wenn ihn mehrere :>Mieter „nerven“ selber Insolvenz beantragen.

>Das klingt nach einer wirtschaftlich sehr vernüftigen Vorgehensweise. Erstmal ein haufen >Geld für den Erwerb der Immobilie samt Nebenkosten aufwenden und dann wegen ein >paar Euro Insolvenz anmelden.

Was für einen Haufen Geld ???

In der Zwangsversteigerung kannst du bei guter „Taktik“ eine Immobilie für weniger als die Hälfte ihres Wertes bekommen…

>Also guckst du in die Röhre…
Na jedenfalls in dem Maße, wie die Verwertung der Immobilie nicht die Forderungen der :Gläubiger nicht zu decken vermag

Die schauen nie in die Röhre…*g*…Die Hypothekenbanken kommen immer an ihr Geld

Ja, bitte. Noch mehr Regulierung und am besten noch eine Aufsichtsbehörde dafür. Am :besten für jedes Bundesland eine. Und Mieter oder Vermieter bezahlen 5% der :hinterlegten Kaution als kautionsaufsichtsbehördenbeitrag, jährlich natürlich.

Und was wäre daran jetzt sooo falsch ??..:smile:

>Ähnlich wie bei Bausparverträgen müssten als Mindesteinlage 2 Nettomonatsmieten :>vorhanden sein,
Inwiefern können den Bausparverträge sinnvoll mit einer Kaution verglichen werden?

Nun,das man das Kautionskonto eben wie einen Bausparvertrag durch monatliche Zahlungen anparen kann.

>entsprechenden Schutz gegen Insolvenz usw.
Der Schutz ist doch bei einem Sparbuch bei der Sparkasse oder irgendeiner Bank
schon gegeben?

Nur wenn der Vermieter ein Sparbuch auch akzeptiert und dieses mit einem Sperrvermerk versehen ist.

Außerdem ist das doch vollkommen abstrus. Wenn ich schon Angst habe, dass das Geld
weg sein könnte, werde ich nicht noch doppelt soviel „anlegen“. Außerdem hätte der :rationale Mieter genau welchen Grund die Sicherheit für den Vermieter zu erhöhen?

Keineswegs,denn schließlich wäre es hier ja unter staatlicher Aufsicht und die Sicherheit zu erhöhen wäre ja zum B. bei bestimmten Topwohnlagen ein guter Grund.

Das ist ja ungefähr so sinnvoll wie eine Restschuldversicherung, die ich noch zusätzlich
für den Kredit bezahle, ohne dass dadurch mein Zinssatz sinkt. Aber es gibt natürlich
Banken/vermittler, die den Leuten sowas andrehen.

Augenscheinlich bist du wohl Beamter,der mit den Widrigkeiten eines normalen Arbeitslebens nichts am Hut hat…:smile:

Ansonsten macht eine Restschuldversicherung sehr wohl Sinn,weil sie nämlich im Falle von Arbeitslosigkeit oder Dauerkrankheit den Kredit tilgt.

Als Nettomonatsmiete sollte der Durchschnittssatz des jeweiligen Bundeslandes gelten.
Warum würde nicht die Nettokaltmiete der jeweiligen Wohnung reichen? Warum soll denn :jemand für eine billige 2-Raumwohnung mit 45qm als Kaution Nettokaltmieten einer :durchschnittlich großen Wohnung in einer durchschnittlichen Aussattung in einer :durchschnittlichen Wohlage, jeweils bezogen auf das Bundesland, hinterlegen?

Vielleicht solltest du dich einmal eingehend mit der Wohnraumstatistik beschäftigen…

Für die Vermieter überdurchschnittlich großer, überdurchschnittlich gut ausgestatteter :Wohnungen in überdurchschnittliche guten Wohnlagen würde dies jedoch gerade keine :gute Sicherheit darstellen. Dasganze soll wohl eine Art Soliddargemeinschaft für :Vermieter werden?

Dafür hatte ich ja auf eine Erhöhung bis zu 6 Nettomieten plädiert…:smile:

Ich habe in meinem Leben schon einiges über Zwangsversteigerungen erworben. Ich sitze oft in den Terminen ohne den Zuschlag zu erhalten. Ich habe einige Freunde die ähnlich agieren.

Lass es dir gesagt sein:
Du hast keine Ahnung von diesem Geschäft, noch von der Denkweise der Handelnden.

vnA

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Hallo,

>das BGH-Urteil kannst du in die Tonne kloppen…
, weil es Dir nicht passt? , weil es nicht für den besprochenen Fall passt?

weil es Tatsache ist…versuch mal einem Nackten Mann in die Tasche zu greifen…

Jemand der eine Immobilie über eine Zwangsversteiegerung erwirbt, ist nicht nackt. Der hat ja nicht nur die Immobilie, sondern auch die Mieteinnahmen. Daneben haben solche Erwerber meist weiteres Vermögen und Einkommen. Der müsste sich also erstmal ganz gezielt insovent machen, wenn er die Kaution nicht leisten will. Und zwar bevor der Gläubiger zu Vollstreckungsmaßnahmen greift.

>Der neue Besitzer wird einfach sagen,habe ich nicht (was oft ja auch der Wahrheit :>enstpricht,denn wer hat schon 20 oder 30 Tausend € „Übrig“ ??) und wenn ihn mehrere :>Mieter „nerven“ selber Insolvenz beantragen.

>Das klingt nach einer wirtschaftlich sehr vernüftigen
Vorgehensweise. Erstmal ein haufen >Geld für den Erwerb der Immobilie samt Nebenkosten aufwenden und dann wegen ein >paar Euro Insolvenz anmelden.

Was für einen Haufen Geld ???

So ein Immobilienerwerb verursacht Kosten. Wenn die Immobilie vermietet ist, wird sie auch nicht für Null Euro über den Tisch gehen. Bei einer Zwangsversteigerung kalkulieren die Erwerber zudem solche Unwägbarkeiten, die zudem eher im Bereich von Peanuts liegen dürften, glatt ein und zahlen nicht annährend den Verkehrswert.

In der Zwangsversteigerung kannst du bei guter „Taktik“ eine Immobilie für weniger als die Hälfte ihres Wertes bekommen…

Ja, eben. Und wenn ich dann 100.000€ spare, mache ich mich wegen 20.000€ mal schnell insolvent. Absolut ökonomisch gedacht. Du bist nicht zufällig Politiker?

>Also guckst du in die Röhre…
Na jedenfalls in dem Maße, wie die Verwertung der Immobilie nicht die Forderungen der Gläubiger nicht zu decken vermag

Die schauen nie in die Röhre…*g*…Die Hypothekenbanken kommen immer an ihr Geld

Setzt trotzdem voraus, dass der Erwerber sich wegen sowas erstmal insolvent macht.

Ja, bitte. Noch mehr Regulierung und am besten noch eine Aufsichtsbehörde dafür. Am :besten für jedes Bundesland eine. Und Mieter oder Vermieter bezahlen 5% der hinterlegten Kaution als kautionsaufsichtsbehördenbeitrag, jährlich natürlich.

Und was wäre daran jetzt sooo falsch ??..:smile:

Das wäre sinnlos teuer, gemessen am Nutzen. Würde für einen Politiker sprechen.

>Ähnlich wie bei Bausparverträgen müssten als Mindesteinlage 2 Nettomonatsmieten :>vorhanden sein,
Inwiefern können den Bausparverträge sinnvoll mit einer Kaution verglichen werden?

Nun,das man das Kautionskonto eben wie einen Bausparvertrag
durch monatliche Zahlungen anparen kann.

Eine Kaution ist keine Anlage. Weder für den Mieter noch für den Vermieter. Zudem möchte man ja jederzeit an das Geld ran. Also ist ein Sparbuch schon ausreichend und sicher genug.

>entsprechenden Schutz gegen Insolvenz usw.
Der Schutz ist doch bei einem Sparbuch bei der Sparkasse oder irgendeiner Bank
schon gegeben?

Nur wenn der Vermieter ein Sparbuch auch akzeptiert und dieses mit einem Sperrvermerk versehen ist.

Ja. So läuft das meistens. Wenn er das nicht will, könnte ihn ja die Aufsichtsbehörde verdonnern ;o)

Außerdem ist das doch vollkommen abstrus. Wenn ich schon Angst habe, dass das Geld weg sein könnte, werde ich nicht noch doppelt soviel „anlegen“. Außerdem hätte der rationale Mieter genau welchen Grund die Sicherheit für den Vermieter zu erhöhen?

Keineswegs,

keinesweges was? Welches rationale Interesse hat der Mieter, die Sicherheit für den Vermieter zu erhöhen?

denn schließlich wäre es hier ja unter staatlicher Aufsicht und die Sicherheit zu erhöhen wäre ja zum B. bei bestimmten Topwohnlagen ein guter Grund.

Und deswegen, sollten die Mieter in unbestimmten weniger Toplagen dies quersubventionieren?

Das ist ja ungefähr so sinnvoll wie eine Restschuldversicherung, die ich noch zusätzlich für den Kredit bezahle, ohne dass dadurch mein Zinssatz sinkt. Aber es gibt natürlich Banken/vermittler, die den Leuten sowas andrehen.

Augenscheinlich bist du wohl Beamter,der mit den Widrigkeiten
eines normalen Arbeitslebens nichts am Hut hat…:smile:

Ich glaube, Du verstehst den wirtschaftlichen Gehalt nicht. Eine Restschuldversicherung minimiert auch das Risiko des Verleihers. Die Zinsen enthalten dieses Risiko.

Als Nettomonatsmiete sollte der Durchschnittssatz des jeweiligen Bundeslandes gelten.
Warum würde nicht die Nettokaltmiete der jeweiligen Wohnung reichen? Warum soll denn jemand für eine billige 2-Raumwohnung mit 45qm als Kaution Nettokaltmieten einer durchschnittlich großen Wohnung in einer durchschnittlichen Aussattung in einer durchschnittlichen Wohlage, jeweils bezogen auf das Bundesland, hinterlegen?

Vielleicht solltest du dich einmal eingehend mit der Wohnraumstatistik beschäftigen…

Nö, das sollte man auch ohne die wirtschaftlich sinnvoll begründen können.

Für die Vermieter überdurchschnittlich großer, überdurchschnittlich gut ausgestatteter :Wohnungen in überdurchschnittliche guten Wohnlagen würde dies jedoch gerade keine :gute Sicherheit darstellen. Dasganze soll wohl eine Art Soliddargemeinschaft für :Vermieter werden?

Dafür hatte ich ja auf eine Erhöhung bis zu 6 Nettomieten
plädiert…:smile:

Achso. In Toplagen soll man dan 6 durchschnittliche nettomieten hinterlegen. Wäre das nicht der gleiche Effekt wie 2 Nettomieten, eben dieser Wohnung.
Es geht doch hier um die Sicherheit für den Vermieter. Der will bei eine Wohnung für 2.000€ netto kalt eben 4.000€ Sicherheit und nicht 6x 500€, weil das gerade der Durchschnitt in dem Bundesland ist.

Grüße

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Hallo,

Ja sicher…weil alle Leute ja eine absolut Soziale Ader
haben,

Nein. Sondern weil sie sich an Gesetze zu halten haben. Auch wenn Du persönlich keinerlei Ahnung von diesen Gesetzen hast, gelten diese Gesetze.
Aber kein Problem, wenn Du von einem Fall gehört hast, bei dem jemand in einer Zwangsversteigerung Mietwohnungen im genannten Umfang ersteigert hat und dann aufgrund fälliger Rückzahlung von Mietkautionen selber Insolvenz anzumelden hatte, wird es Dir ja nicht schwerfallen, entsprechende Berichte hier zu verlinken. Deinen selbst erdachten Geschichten glaube ich nicht so weit, wie ich einen Kühlschrank werfen könnte.

Und ganz nebenbei hat Deine Logik auch noch ein riesiges Loch: bei Insolvenz des Käufers gibt es eine neue Zwangsversteigerung, denn er hat ja ein paar Mietwohnungen, die weit mehr wert sind als die paar zurück zu zahlenden Mietkautionen. Und schon bekommt der Mieter das ihm zustehende.

Also hast Du nicht nur keinerlei Ahnung von der Materie, sondern es hat auch Deine Phantasie nicht ausgereicht. Und Deine Antwort lässt nur die Diagnose „KOMPLETTE LERNRESISTENZ“ zu.
Wie sagte schon Theo Lingen? „Traurig, traurig, traurig…“
Wärst Du mal doch lieber woanders spielen gegangen.
Gruß
Alfred

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Hallo,

Nein. Sondern weil sie sich an Gesetze zu halten haben. Auch wenn Du persönlich :keinerlei Ahnung von diesen Gesetzen hast, gelten diese Gesetze.

Ja und weil sich alle ja soo an die Gesetze halten sind Gerichte und Staatsanwaltschaft arbeitslos…

Aber kein Problem, wenn Du von einem Fall gehört hast, bei dem jemand in einer :Zwangsversteigerung Mietwohnungen im genannten Umfang ersteigert hat und dann :aufgrund fälliger Rückzahlung von Mietkautionen selber Insolvenz anzumelden hatte, wird :es Dir ja nicht schwerfallen, entsprechende Berichte hier zu verlinken. Deinen selbst :erdachten Geschichten glaube ich nicht so weit, wie ich einen Kühlschrank werfen :könnte.

schau einfach mal in die Monatszeitschrift des DMB…

Und ganz nebenbei hat Deine Logik auch noch ein riesiges Loch: bei Insolvenz des :Käufers gibt es eine neue Zwangsversteigerung, denn er hat ja ein paar Mietwohnungen, :die weit mehr wert sind als die paar zurück zu zahlenden Mietkautionen. Und schon :bekommt der Mieter das ihm zustehende.

Deine Logik scheint nicht zu funktionieren…loool

Insolvenz heisst noch lange nicht Zwangsversteigerungsverfahren…sondern erst einmal Insolvenzverwalter…

P.S.

So wie du dich aufgregst,habe ich ja wohl genau den Punkt getroffen…hehe…sonst würdest du dich ja kaum so vehement verteidigen *breitgrins*

Lernresistent halt…
… da kann man nichts machen. Du blamierst Dich eben, so gut Du kannst.

Früher sagte man dazu:
dbddhkp. aksp. uakkw.

Vermutlich verstehst Du das genauso wenig wie Theorie, Praxis oder sonst irgendwas. Macht nichts. Andere tun’s. Bei Dir ist Hopfen und Malz verloren.

PLONK!

2 Like

Hallo,

du solltest es doch langsam aber sicher mal begreifen…

persönliche Angriffe

interessieren mich genausoviel wie Mückenstiche einen Elefanten…*g*

Und außer diesen lieferst du keine Argumente…

Hallo,

>weil es Tatsache ist…versuch mal einem Nackten Mann in die Tasche zu greifen…
Jemand der eine Immobilie über eine Zwangsversteiegerung erwirbt, ist nicht nackt. Der :hat ja nicht nur die Immobilie, sondern auch die Mieteinnahmen. Daneben haben solche :Erwerber meist weiteres Vermögen und Einkommen. Der müsste sich also erstmal ganz :gezielt insovent machen, wenn er die Kaution nicht leisten will

Ach ja ???..lach…

mal von den Immobilien-Heuschrecken (also Großen Konzernen die bewußt „Schrott“-Immobilien zur steuerlichen Abschreiben aufkaufen,abgesehen ist die Kapitaldecke bei den Einzelpersonen nicht gerade dick.

Was für einen Haufen Geld ???
So ein Immobilienerwerb verursacht Kosten. Wenn die Immobilie vermietet ist, wird sie :auch nicht für Null Euro über den Tisch gehen. Bei einer Zwangsversteigerung :kalkulieren die Erwerber zudem solche Unwägbarkeiten, die zudem eher im Bereich von :stuck_out_tongue:eanuts liegen dürften, glatt ein und zahlen nicht annährend den Verkehrswert.

Wirklich ???..wohl eher nicht…die kalkulieren nur,ich zahl jetzt einen Appel (Nicht noch ein Ei) und erhöhe die Mieten drastisch,damit ich die Hypothek zahlen kann…und dann kommt das große Erwachen…

In der Zwangsversteigerung kannst du bei guter „Taktik“ eine Immobilie für weniger als :die Hälfte ihres Wertes bekommen…
Ja, eben. Und wenn ich dann 100.000€ spare, mache ich mich wegen 20.000€ mal :schnell insolvent. Absolut ökonomisch gedacht. Du bist nicht zufällig Politiker?

Wenn du diese 100.000€ denn überhaupt bessesen hättest…das ist doch mein reden…

Und was wäre daran jetzt sooo falsch ??..:smile:
Das wäre sinnlos teuer, gemessen am Nutzen. Würde für einen Politiker sprechen.
>Ähnlich wie bei Bausparverträgen müssten als Mindesteinlage 2 Nettomonatsmieten :>vorhanden sein,
Inwiefern können den Bausparverträge sinnvoll mit einer Kaution verglichen werden?
Nun,das man das Kautionskonto eben wie einen Bausparvertrag
durch monatliche Zahlungen anparen kann.
Eine Kaution ist keine Anlage. Weder für den Mieter noch für den Vermieter. Zudem :möchte man ja jederzeit an das Geld ran. Also ist ein Sparbuch schon ausreichend und :sicher genug.

ahhh…der Herr Vermieter möchte also jederzeit an die Kaution ran…

äußerst interessant…:smile:

>entsprechenden Schutz gegen Insolvenz usw.
Der Schutz ist doch bei einem Sparbuch bei der Sparkasse oder irgendeiner Bank
schon gegeben?
Nur wenn der Vermieter ein Sparbuch auch akzeptiert und dieses mit einem :Sperrvermerk versehen ist.
Ja. So läuft das meistens. Wenn er das nicht will, könnte ihn ja die Aufsichtsbehörde :verdonnern ;o)

was nicht verkehrt wäre…:smile:

Das ist ja ungefähr so sinnvoll wie eine Restschuldversicherung, die ich noch zusätzlich :für den Kredit bezahle, ohne dass dadurch mein Zinssatz sinkt. Aber es gibt natürlich :Banken/vermittler, die den Leuten sowas andrehen.
Augenscheinlich bist du wohl Beamter,der mit den Widrigkeiten
eines normalen Arbeitslebens nichts am Hut hat…:smile:
Ich glaube, Du verstehst den wirtschaftlichen Gehalt nicht. Eine Restschuldversicherung :minimiert auch das Risiko des Verleihers. Die Zinsen enthalten dieses Risiko.

Oben hast du was anderes behauptet…:smile:

Vielleicht solltest du dich einmal eingehend mit der Wohnraumstatistik beschäftigen…
Nö, das sollte man auch ohne die wirtschaftlich sinnvoll begründen können.
Für die Vermieter überdurchschnittlich großer, überdurchschnittlich gut ausgestatteter :Wohnungen in überdurchschnittliche guten Wohnlagen würde dies jedoch gerade keine :gute Sicherheit darstellen. Dasganze soll wohl eine Art Soliddargemeinschaft für :Vermieter werden?
Dafür hatte ich ja auf eine Erhöhung bis zu 6 Nettomieten
plädiert…:smile:
Achso. In Toplagen soll man dan 6 durchschnittliche nettomieten hinterlegen. Wäre das :nicht der gleiche Effekt wie 2 Nettomieten, eben dieser Wohnung.
Es geht doch hier um die Sicherheit für den Vermieter. Der will bei eine Wohnung für :2.000€ netto kalt eben 4.000€ Sicherheit und nicht 6x 500€, weil das gerade der :smiley:urchschnitt in dem Bundesland ist.

Nun,die wäre doch gewährt…wer heutzutage 2.000,- € Kaltmiete im Monat zahlen kann,der wird auf freiwilliger Basis auch noch agnz andere Summen hinlegen können als Kaution…hier sind es wohl eher die $ -Zeichen im Auge des Vermieters,die solche begehrlichkeiten wecken…:smile:

Grüße

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