Hiho,
folgende Sachlage.
Ein Mietvertrag habe zum Juli 2010 geendet. Wohnung sei danach postwendend weitervermietet worden (also keine Schäden usw.).
Die Kaution sei als Sparbuch mit Sperrvermerk geleistet worden - z.T. wg. Falschberatung in der Bank -, dieses sei seitens der HV aber nie bemängelt worden.
NK-Abrechnung von sei 2009 inzwischen ergangen, geringe Nachzahlung.
NK-Abrechnung von 2010 natürlich noch nicht zu erwarten.
Kautionsbetrag übersteige eine mögliche Nachzahlung für 2010 aber um ein Erhebliches.
Das ganze Sparbuch bis 2012 einzubehalten steht der Vermieter wohl nicht zu, eine Teilrückzahlung kann er aber nicht leisten, aufgrund des Sperrvermerks.
Wie würde man in einem solchen Fall die Kaution zurückverlangen?
Danke & Gruß
mayonnaise