Mietkaution vom Vormieter übernommen - wer muss Kaution einfordern?

Hallo,

wen Person X eine Wohnung anmietet und die Kaution vom Vormieter übernimmt, wer ist dann der jenige, der gegen den Vermieter vorgehen muss wenn dieser sich nicht rührt und Kaution auszahlt?
Im „letzten“ Mietvertrag wurde vermerkt beim Absatz Kaution: „Die Kaution wird von Person Y übernommen.“

Person X und Y sind verwand.Person X hatte die Wohnung als Nachmieter von Person Y übernommen. Nach Auszug vom X meldet der Vermieter sich weder auf Schreiben von Person X noch Y.
Der Auszug ist mittlerweile ein Jahr her und keine Kosten sind mehr offen.

Muss X oder Y nun einen Anwalt einschalten?

Hallo!

Na, wer sich kümmern muss ist doch wohl nun längst klar oder doch nicht ?

Y hat seine Kaution an X abgetreten, Vermieter war einverstanden.
Also gehört Kaution nun auch X. Und X muss sie zurückfordern, wenn er auszieht.

Wozu immer Anwälte ?
Was machen die anders als man es selbst könnte ? Einen Brief schreiben wird man wohl hinbekommen ? Einschreiben/Rückschein am besten. Frist setzen zur Rückzahlung der Kaution einschl. Zinsen. Nach Fristverstreichung muss man sehen, ob man es alleine über Mahnbescheid oder gleich über Zahlungsklage(besser über Anwalt) versucht.

Wenn die Nebenkostenabrechnung bereits gekommen ist, man nichts nachzahlen muss und Vermieter keine Schäden geltend gemacht hat, dann ist die Kaution aber längst fällig !

Es kann doch aber sein, die Kaution ist beim Wechsel von Y auf X bereits in Anspruch genommen worden, steht also nicht mehr in voller Höhe (oder überhaupt?) bereit.

MfG
duck313