Mietkaution wie nun bezahlen?

Hallo,

ich bin jetzt für mein Studium umgezogen, habe soweit auch alles bezahlt, bis auf die Mietkaution, die habe ich vollkommen vergessen… muss man die Mietkaution eigentlich sofort bezahlen oder kann man das auch 2 oder 3 Monate später machen? Und wenn nein, habe ich irgendeine Möglichkeit die Mietkaution auch anders zu bezahlen mit einer Versicherung oder ähnlichem??

Vielleicht strecken deine Eltern dir etwas vor? Ansonsten hilft oft auch einfach mal miteinander zu reden -mit VIEL Glück lässt sich der VM auf Ratenzahlung ein …

Das ist übrigens der Grund weswegen viele Vermieter keine Studenten (mehr) nehmen oder vorher eine Bürgschaft von deren Eltern verlangen und sich die Kaution VOR Aushändigung der Schlüssel übergeben lassen

Hallo,

wann und wie die Kaution zu leisten ist, steht im Mietvertrag. In der Regel sofort und in bar bzw. per Überweisung, aber das kann im Einzelfall auch anders geregelt sein. Also: Mietvertrag zur Hand nehmen und entsprechende Passage lesen.

Gruß
C.

Laut BGB §551 Abs. 2 muß es möglich sein, eine Kaution in Bar in drei Monatsraten ab Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. In wie fern der Vermieter da mitspielt, steht auf einem anderen Blatt. (Er hat keine andere Wahl, allerdings leidet das Mietverhältnis, wenn es schon so beginnt)

Üblich ist auch, dem Vermieter am Anfang ein Sparbuch (auf den Namen des Mieters) mit dem vollen Betrag auszuhändigen. Aber damit muss der Vermieter einverstanden sein.

Ansonsten gibt es mittlerweile solche Mietkautionsbürgschaften, die ganz ähnlich wie eine Versicherung funktionieren. Du zahlst einen jährlichen Betrag, und wenn der Vermieter später die Kaution in Anspruch nehmen will, zahlen die das für dich. Zwar zahlst du recht wenig (mal gegoogelt: 50€ im Jahr für ne 1000€-Kaution), aber am Ende bekommst du nichts zurück. Auch hier muss der Vermieter einverstanden sein.

Hallo Christian,

durch das Gesetz zur weiteren Verknappung des Angebots von Mietwohnraum wurde § 551 BGB dergestalt ergänzt, dass der Mieter Barkautionen immer in drei Raten zu Beginn des Mietverhältnisses leisten darf, auch wenn etwas anderes ‚zu seinem Nachteil‘ vereinbart ist.

Die Immobilienprofis in Berlin lassen wirklich keine noch so kuriose Einzelheit aus, wenn es darum geht, Mietwohnungen vom Markt wegzukriegen…

Schöne Grüße

MM

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Vor allem ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Mietvertrag abzuschließen, wenn sich der Mieter auf die Möglichkeit der Teilzahlung beruft. Erwähnt man als Mieter das vorher nicht bzw. sichert man zunächst zu, die Kaution sofort zu stellen und kommt erst später mit dem Hinweis, daß man die Kaution in Teilbeträgen zu leisten gedenkt, leidet - wie Du schon richtig erwähnst - das Verhältnis zum Vermieter schon sehr frühzeitig.

Es wird auch gerne übersehen, daß die 50 Euro jährlich anfallen, was über die Laufzeit schon eine Menge ausmachen kann. Nicht zuletzt entgehen dem Mieter so die Zinsen auf das Kautionsguthaben, auch wenn das im Moment nicht wirklich ein schlagendes Argument ist.

Gruß
C.

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Hallo Martin,

Du hast mit beidem vollkommen recht, wobei auch eine unwirksame Klausel eingehalten werden kann. Zickt der Mieter herum, wenn er diese Klausel im Entwurf des Mietvertrages erspäht, kann man sich als Vermieter seinen Teil denken und einen der anderen Kandidaten zur Vertragsunterzeichnung einladen.

Interessant - und natürlich völlig off Topic - ist in dem Zusammenhang, daß schon in einer VWL-Vorlesung vor rd. 20 Jahren darlegt wurde, daß wir aufgrund der sehr mieterfreundlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie der völlig ineffizienten und teilweise kontraproduktiven Förderung von günstigem Wohnraum eine (weitere) Verknappung des (Miet)Wohnraums absehbar sei.

Das einzige, was den Mietraum zumindest in den gesuchten Lagen vor der völligen Implosion rettet, ist der Umstand, daß ein Verkauf einer bis dato selbst genutzten Immobilie renditemäßig derzeit weniger bringt als eine Vermietung mit allen dazugehörigen Unwägbarkeiten und die Geldschwemme der EZB mit den begleitend niedrigen Zinsen für entsprechenden Anlagenotstand bzw. reichlich freie Liquidität (mangels anderer Alternativen) sorgt.

Nicht zuletzt die glorreiche Idee, die Mietpreisbremse auch auf ursprünglich geförderten Wohnungsbau anzuwenden, was reihenweise auf Jahrzehnte angelegte Kalkulationen zerlegt hat, dürfte spätestens auf mittlere Sicht dazu führen, daß die Verknappung von günstigem Wohnraum ein ganz neues Ausmaß erreichen wird.

Wie so oft ist auch hier nicht gut gemeint gleich gut gemacht. Aber das brauche ich Dir ja eigentlich nicht zu erzählen.

Grüße
C.

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Hi,

ich würde zunächst erst einmal in den Mietvertrag schauen, da steht dann, wann die Mietkaution gezahlt werden sollte.
Du hast dann noch die Möglichkeit direkt mit dem Vermieter zu reden und über mehrere Monate hinweg eine Teilzahlung zu vereinbaren und wenn das nicht geht, dann kannst du auf eine Mietkautionsversicherung zurückgreifen und es ist auch nicht schwer eine Mietkautionsversicherung zu beantragen, du brauchst du nur eine gewisse Bonität, die für 50 - 70€ im Monat ausreicht [Werbung gelöscht] , rede am besten so schnell wie möglich mit dem Vermieter, viele Vermieter akzeptieren heutzutage eine Mietkautionsbürgschaft, du kannst die Bürgschaft auch jederzeit mit einer Kündigungsfrist auch wieder kündigen.